Ratgeber & Rechner Abfindung

Abfindung & private Krankenversicherung: Ruhezeit, Sperrzeit, Rechner

Ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung ist für viele ein fairer Abschied. Für deine private Krankenversicherung hat er eine gute und eine knifflige Seite: Die Abfindung selbst lässt deinen Beitrag unberührt. Knifflig sind die Wochen danach – wenn der Arbeitgeberzuschuss fehlt und das Arbeitslosengeld noch ruht. Der Rechner zeigt dir, wie groß diese Lücke wird.

Redaktion KV-Statuswechsel.de Aktualisiert am 18. Oktober 2026 11 Min. Lesezeit
Inhalt (9 Abschnitte)
  1. Abfindungs-Rechner: Ruhezeit, Sperrzeit und dein PKV-Beitrag
  2. Abfindung und private Krankenversicherung: Was die Abfindung (nicht) verändert
  3. Ruhezeitraum nach § 158 SGB III: wann das Arbeitslosengeld wegen der Abfindung ruht
  4. Sperrzeit beim Aufhebungsvertrag – und wann sie entfällt
  5. Ohne Arbeitgeberzuschuss: was du ab dem letzten Arbeitstag selbst zahlst
  6. Krankentagegeld nach dem Ausscheiden: weiterführen oder ruhen lassen?
  7. Beitragsvorauszahlung aus der Abfindung: was steuerlich gilt
  8. Abfindung ab 55: privat versichert bis zur Rente
  9. Checkliste vor dem Aufhebungsvertrag
Das Wichtigste in Kürze
  • Eine Abfindung erhöht deinen PKV-Beitrag nicht – in der freiwilligen GKV wird sie dagegen monatlich in Höhe deines letzten Gehalts als Einnahme angerechnet (Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler, § 4 Nr. 1, § 5 Abs. 5).
  • Endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist, ruht das Arbeitslosengeld bis zu einem Jahr; angerechnet werden 25 bis 60 % der Abfindung, je nach Alter und Betriebszugehörigkeit (§ 158 SGB III).
  • Solange das Arbeitslosengeld wegen der Abfindung ruht, besteht keine Versicherungspflicht über die Arbeitsagentur – du zahlst deinen PKV-Beitrag ohne Arbeitgeberzuschuss selbst.
  • Bei einem Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund droht eine Sperrzeit von zwölf Wochen (§ 159 SGB III); PKV-Beiträge übernimmt die Arbeitsagentur dann ab dem zweiten Monat, 2026 bis 27,13 € und 5,58 € pro Tag.
  • Beiträge zur Basisabsicherung für künftige Jahre kannst du im Zahlungsjahr bis zum Dreifachen der Jahresbeiträge als Sonderausgaben absetzen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 5 EStG).

Eine Abfindung erhöht deinen PKV-Beitrag nicht – anders als in der freiwilligen GKV, wo sie als Einnahme angerechnet wird. Was sich ändert: Mit dem letzten Arbeitstag endet der Arbeitgeberzuschuss, und endet das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Kündigungsfrist, ruht das Arbeitslosengeld (§ 158 SGB III); bei einem Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund kommt oft eine Sperrzeit von zwölf Wochen dazu (§ 159 SGB III). In dieser Zeit zahlst du deinen Beitrag selbst; danach übernimmt die Arbeitsagentur ihn, wenn du befreit oder ab 55 versicherungsfrei bist – 2026 bis 27,13 € und 5,58 € pro Tag (Stand: Oktober 2026).

Der Abfindungs-Rechner zeigt dir mit deinen Zahlen, wie lange das Arbeitslosengeld ruht, ab wann es beginnt und was du bis dahin selbst zahlst – ohne Gesundheitsfragen, direkt im Browser.

Abfindungs-Rechner: Ruhezeit, Sperrzeit und dein PKV-Beitrag

–
Selbst zu zahlen bis zur Beitragsübernahme
–
Arbeitslosengeld voraussichtlich ab
–
Wegfallender Arbeitgeberzuschuss
–
Ruhezeitraum (§ 158 SGB III)
–
Sperrzeit (§ 159 SGB III)
–
Übernahme durch die Arbeitsagentur danach
–
Zum Vergleich: freiwillige GKV mit Abfindung
–
Vorauszahlung im Zahlungsjahr absetzbar bis
–
Steuereffekt der Vorauszahlung (vereinfacht)

–

Stand 18.10.2026. Ruhezeitraum nach § 158 SGB III und den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur (Tabelle 158.2.1): kürzeste von drei Fristen – Ende bei ordentlicher Kündigungsfrist, angerechneter Anteil der Abfindung geteilt durch das kalendertägliche Entgelt der letzten zwölf Monate, ein Jahr. Sperrzeit und Ruhezeitraum laufen ab dem Tag nach dem Ende parallel. Beitragsübernahme nach § 174 SGB III und BA-Merkblatt SV 1 (ab Leistungsbezug bzw. ab dem zweiten Sperrzeit-Monat), Monat = 30 Tage; 2027 Prognose aus dem Rechengrößen-Entwurf. Arbeitgeberzuschuss 2026. GKV-Vergleich: 14,0 % + 2,9 % bis zur Beitragsbemessungsgrenze plus Pflege 3,6 % (mit Kind). Steuereffekt stark vereinfacht, ohne Fünftelregelung, Soli und Kirchensteuer – keine Steuerberatung. Verbindlich entscheiden Arbeitsagentur, Krankenkasse, Finanzamt und dein Versicherer.

Kostenlos & unverbindlich

Abfindungs-Rechnung sichern & die Lücke bis zum Arbeitslosengeld schließen

Wir senden dir Ruhezeitraum, Sperrzeit und deine Beiträge mit Rechenweg. Auf Wunsch prüft ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk mit dir, wie du mit Befreiung, Krankentagegeld-Anwartschaft und passendem Tarif privat versichert bleibst – und ob eine Beitragsvorauszahlung zu dir passt.

  • Ruhezeitraum (§ 158 SGB III), Sperrzeit und Start des Arbeitslosengelds mit Datum
  • Deine Beiträge ohne Arbeitgeberzuschuss und was die Arbeitsagentur danach übernimmt
  • Statuswechsel-Fahrplan als PDF

Abfindung und private Krankenversicherung: Was die Abfindung (nicht) verändert

Die wichtigste Nachricht zuerst: Dein PKV-Beitrag richtet sich nach Tarif und Eintrittsalter, nicht nach deinem Einkommen. Eine Abfindung von 20.000 € oder 200.000 € ändert daran nichts. Das ist einer der klaren Vorteile der PKV in dieser Lebenslage. In der freiwilligen GKV zählt die Abfindung dagegen zu den beitragspflichtigen Einnahmen: Die Kasse ordnet sie ab dem Zufluss Monat für Monat in Höhe deines zuletzt erzielten Arbeitsentgelts zu, längstens für die Zeit, die sich entsprechend § 158 SGB III ergibt (Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler, § 4 Nr. 1 und § 5 Abs. 5). Mit einem Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze heißt das 2026 bis zu rund 1.192 € im Monat für Kranken- und Pflegeversicherung.

Abfindung und Krankenversicherung im Vergleich · Quellen: Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler (Fassung 20.03.2024); § 10 Abs. 1 SGB V; BSG 21.02.1990 – 12 RK 20/88; GKV-Werte 2026 eigene Berechnung (5.812,50 € × 14,0 % + 2,9 % + 3,6 %) · Stand: Oktober 2026
VersicherungWirkt die Abfindung auf den Beitrag?
Private KrankenversicherungNein – der Beitrag bleibt gleich, egal wie hoch die Abfindung ist.
Freiwillige GKVJa – monatlich in Höhe des letzten Arbeitsentgelts angerechnet, 2026 bis rund 1.192 € Beitrag im Monat (mit Kind).
Familienversicherung über den PartnerDie Abfindung zählt für die Folgemonate in Höhe des letzten Monatsgehalts zum Gesamteinkommen und schließt sie in dieser Zeit meist aus (§ 10 Abs. 1 SGB V).
JahresarbeitsentgeltgrenzeZählt nicht mit – eine Abfindung für die Zeit nach dem Arbeitsverhältnis ist kein Arbeitsentgelt (BSG, 12 RK 20/88).

Warum die Abfindung für die Versicherungspflichtgrenze keine Rolle spielt, erklärt der Ratgeber zur Jahresarbeitsentgeltgrenze und Abfindung.

Ruhezeitraum nach § 158 SGB III: wann das Arbeitslosengeld wegen der Abfindung ruht

Das Arbeitslosengeld ruht wegen einer Abfindung nur, wenn das Arbeitsverhältnis ohne Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist des Arbeitgebers endet (§ 158 Abs. 1 SGB III). Die Frist beginnt mit der Kündigung oder – beim Aufhebungsvertrag – mit dem Tag der Vereinbarung. Ist die ordentliche Kündigung zeitlich unbegrenzt ausgeschlossen – etwa bei tariflicher Unkündbarkeit –, gilt eine fiktive Frist von 18 Monaten. Hältst du die Kündigungsfrist ein, ruht nichts.

Der Ruhezeitraum beginnt am Tag nach dem Ende des Arbeitsverhältnisses und endet am frühesten dieser Tage (§ 158 Abs. 2 SGB III):

  • Kündigungsfrist: der Tag, an dem das Arbeitsverhältnis bei Einhaltung der ordentlichen Frist geendet hätte;
  • Anteil der Abfindung: der Tag, bis zu dem du mit deinem bisherigen kalendertäglichen Entgelt den angerechneten Anteil der Abfindung verdient hättest;
  • Höchstdauer: ein Jahr – oder früher, wenn ein befristeter Vertrag ohnehin geendet hätte.

Angerechnet werden 60 % der Abfindung, vermindert um je 5 Prozentpunkte für je fünf Jahre Betriebszugehörigkeit und für je fünf Lebensjahre nach dem 35. Geburtstag – mindestens 25 %. Die Bundesagentur rechnet mit dieser Tabelle:

Angerechneter Anteil der Abfindung in Prozent (Auszug) · Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Fachliche Weisungen zu § 158 SGB III, Tabelle 158.2.1, gültig ab 01.03.2026
Betriebszugehörigkeitunter 40 J.ab 45 J.ab 50 J.ab 55 J.ab 60 J.
weniger als 5 Jahre6050454035
5 und mehr Jahre5545403530
10 und mehr Jahre5040353025
15 und mehr Jahre4535302525
20 und mehr Jahre4030252525

Ein Rechenbeispiel, kein Kundenfall: 57 Jahre, 18 Jahre im Betrieb, 60.000 € Abfindung, 84.000 € Jahresgehalt, Ende drei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist. Angerechnet werden 25 % = 15.000 €. Geteilt durch 230,14 € kalendertägliches Entgelt ergibt das 65 Tage – kürzer als die drei Monate bis zum Fristende. Das Arbeitslosengeld ruht also 65 Tage.

Was das für deine Krankenversicherung heißtVersicherungspflichtig über die Arbeitsagentur wird nur, wer Arbeitslosengeld bezieht oder es nur wegen einer Sperrzeit oder Urlaubsabgeltung nicht bezieht (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Das Ruhen wegen einer Abfindung steht dort nicht. Solange es läuft, bleibt deine PKV einfach bestehen – mit vollem Beitrag, aber ohne Arbeitgeberzuschuss und ohne Übernahme durch die Arbeitsagentur.

Sperrzeit beim Aufhebungsvertrag – und wann sie entfällt

Wer sein Beschäftigungsverhältnis selbst löst – etwa durch einen Aufhebungsvertrag – und dafür keinen wichtigen Grund hat, bekommt in der Regel eine Sperrzeit von zwölf Wochen (§ 159 SGB III). Sie beginnt am Tag nach dem Ende und läuft parallel zu einem Ruhezeitraum. Zwölf Wochen Sperrzeit kürzen außerdem die Dauer des Arbeitslosengelds um mindestens ein Viertel (§ 148 SGB III).

Die Bundesagentur erkennt einen wichtigen Grund für einen Aufhebungsvertrag laut ihren Fachlichen Weisungen unter anderem an, wenn alle diese Punkte zusammenkommen (FW 159.1.2.1.1, gültig ab 01.07.2026):

  • Der Arbeitgeber hat dir eine Kündigung mit Bestimmtheit in Aussicht gestellt.
  • Sie wäre auf betriebliche oder personenbezogene – nicht verhaltensbedingte – Gründe gestützt worden.
  • Sie wäre zum selben Zeitpunkt oder früher wirksam geworden, und die Kündigungsfrist wäre eingehalten worden.
  • Du warst nicht unkündbar.
  • Du erhältst eine Abfindung von bis zu 0,5 Monatsgehältern für jedes Jahr des Arbeitsverhältnisses.

Für deine PKV bedeutet eine Sperrzeit: Im ersten Monat zahlst du den Beitrag selbst, ab dem zweiten Monat übernimmt ihn die Arbeitsagentur, wenn du befreit oder ab 55 versicherungsfrei bist (BA-Merkblatt SV 1, Nr. 2.3). Ruht der Anspruch zugleich wegen der Abfindung, zählt der längere Zeitraum. Die Einzelheiten stehen im Ratgeber Private Krankenversicherung, arbeitslos, Sperrzeit.

Ohne Arbeitgeberzuschuss: was du ab dem letzten Arbeitstag selbst zahlst

Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses endet der Arbeitgeberzuschuss – 2026 bis zu 613,22 € im Monat (§ 257 SGB V, § 61 SGB XI). Bis zum Arbeitslosengeld trägst du deinen Beitrag allein. Danach übernimmt die Arbeitsagentur deine PKV-Beiträge einschließlich Krankentagegeld und mitversicherter Angehöriger, wenn du befreit oder ab 55 versicherungsfrei bist – höchstens 813,90 € für die Kranken- und 167,40 € für die Pflegeversicherung im 30-Tage-Monat (2026). Drei Rechenbeispiele mit dem Abfindungs-Rechner:

Eigene Beispielrechnungen mit dem Abfindungs-Rechner, Ende des Arbeitsverhältnisses 31.12.2026, durchgehend privat versichert · Stand 18.10.2026
FallRuhezeit / SperrzeitSelbst zu zahlenDanach
45 J., 10 Jahre im Betrieb, Arbeitgeberkündigung mit Frist, 50.000 € Abfindung, PKV 650 € + Pflege 55 €keine / keine0 €Arbeitsagentur übernimmt 705 € (Befreiung nötig)
57 J., 18 Jahre, Aufhebungsvertrag 3 Monate vor Fristende, 60.000 €, PKV 680 € + Pflege 60 €65 Tage / 12 Wochen1.603 €Arbeitsagentur übernimmt 740 € (ab 55 frei)
52 J., 6 Jahre, 6 Monate vor Fristende mit wichtigem Grund, 40.000 €, PKV 600 € + Pflege 50 €81 Tage / keine1.755 €Arbeitsagentur übernimmt 650 € (Befreiung nötig)

Warst du in den letzten fünf Jahren gesetzlich versichert, gibt es beim Arbeitslosengeld keine Befreiung (§ 8 Abs. 1 Nr. 1a SGB V): Du wirst pflichtversichert und kannst deine PKV binnen drei Monaten rückwirkend kündigen oder als Anwartschaft halten (§ 205 Abs. 2 VVG). Wie die Befreiung läuft, erklärt PKV und Arbeitslosengeld I; deinen Eigenanteil bei hohem Beitrag rechnet der ALG-I-Zuschuss-Rechner.

Krankentagegeld nach dem Ausscheiden: weiterführen oder ruhen lassen?

Das Krankentagegeld ist der Baustein, der am engsten an deinen Job gekoppelt ist. Nach den Musterbedingungen endet es zum Ende des Monats, in dem eine tarifliche Voraussetzung wie die Erwerbstätigkeit wegfällt; bist du dann schon arbeitsunfähig, spätestens drei Monate danach (§ 15 Abs. 1 a MB/KT 2009). Viele Tarife sehen bei Arbeitslosigkeit ein Weiterlaufen oder ein befristetes Ruhen vor, viele Versicherer bieten eine Anwartschaft an – bei der HUK-COBURG mit Antrag binnen zwei Monaten nach Aufgabe der Erwerbstätigkeit.

Wirf das Tagegeld nicht vorschnell über Bord: Wirst du während des Arbeitslosengelds krank, zahlt die Arbeitsagentur bis zu sechs Wochen weiter (§ 146 SGB III). Krankengeld danach gibt es nur für gesetzlich Versicherte – als Befreiter bist du dann auf dein Tagegeld angewiesen. Den Beitrag dafür übernimmt die Arbeitsagentur innerhalb des Höchstbetrags mit. Mehr dazu im Ratgeber Krankentagegeld bei Arbeitslosigkeit.

Beitragsvorauszahlung aus der Abfindung: was steuerlich gilt

Im Jahr der Abfindung ist dein Einkommen oft besonders hoch. Manche Privatversicherte zahlen deshalb PKV-Beiträge für künftige Jahre voraus. Steuerlich gilt: Beiträge zur Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung, die für künftige Jahre geleistet werden, setzt das Finanzamt im Zahlungsjahr an, soweit sie in der Summe das Dreifache der Beiträge dieses Jahres nicht übersteigen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 5 EStG). Basisbeiträge sind dabei ohne Höchstbetrag absetzbar (§ 10 Abs. 4 Satz 4 EStG).

Was zählt

Der Basisanteil deines Beitrags laut Bescheinigung des Versicherers und die Pflegepflichtversicherung. Krankentagegeld und Wahlleistungen wie Chefarzt oder Einbettzimmer zählen nicht dazu (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a Satz 3 EStG).

Was du klären solltest

Ob dein Versicherer eine Vorauszahlung annimmt, was bei einer Beitragsanpassung, einem Tarifwechsel oder im Todesfall mit dem Guthaben passiert – und dass du keine Monate vorauszahlst, in denen die Arbeitsagentur deine Beiträge übernimmt.

Wie viel das bringt, hängt vom Steuersatz im Abfindungsjahr und in den Folgejahren ab. Den ermäßigten Steuersatz für Entschädigungen (Fünftelregelung, § 34 EStG) berücksichtigt das Finanzamt erst mit der Steuererklärung; beim Lohnsteuerabzug wendet der Arbeitgeber ihn nach der geltenden Fassung von § 39b Abs. 3 EStG nicht mehr an. Der Rechner zeigt einen stark vereinfachten Effekt – für deine Entscheidung brauchst du eine Steuerberatung, die wir nicht ersetzen.

Abfindung ab 55: privat versichert bis zur Rente

Gerade bei Aufhebungsverträgen kurz vor der Rente spielt die 55er-Regel eine große Rolle. Bist du bei Beginn des Arbeitslosengelds 55 oder älter und warst in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert – davon mindestens die Hälfte versicherungsfrei, befreit oder selbstständig –, bleibst du versicherungsfrei (§ 6 Abs. 3a SGB V). Ein Befreiungsbescheid ist dann nicht nötig, die Arbeitsagentur übernimmt deine PKV-Beiträge bis zum Höchstbetrag (BA-Merkblatt SV 1, Nr. 2.2). Ab 58 kann das Arbeitslosengeld bis zu 24 Monate laufen, wenn du vorher mindestens 48 Monate versicherungspflichtig warst (§ 147 SGB III).

Danach folgt oft direkt die Rente. Wie sich dein Beitrag dann zusammensetzt – mit Rentenzuschuss, ohne Krankentagegeld und mit einer möglichen Beitragsentlastung –, zeigt der Ratgeber zur Rente mit 63 in der privaten Krankenversicherung. Fehlen dir für die 55er-Regel einzelne Monate, prüft die Krankenkasse den Einzelfall – mehr unter PKV arbeitslos über 55.

Checkliste vor dem Aufhebungsvertrag

Kündigungsfrist prüfen

Endet das Arbeitsverhältnis zum Ende der ordentlichen Frist, ruht das Arbeitslosengeld nicht wegen der Abfindung.

Sperrzeit vermeiden

Lass dir die drohende betriebsbedingte Kündigung schriftlich geben und prüfe die Abfindungshöhe – bis 0,5 Monatsgehälter je Jahr erkennt die Arbeitsagentur als wichtigen Grund an, wenn die übrigen Punkte stimmen.

Rechtzeitig melden

Arbeitsuchend meldest du dich spätestens drei Monate vor dem Ende, sonst innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis (§ 38 SGB III). Die Befreiung kannst du schon vor der Arbeitslosmeldung beantragen.

Lücke einplanen

Rechne den vollen Beitrag ohne Arbeitgeberzuschuss bis zum Arbeitslosengeld ein, kläre das Krankentagegeld und lass eine Vorauszahlung steuerlich prüfen.

Welche Frist in deinem Fall läuft, zeigt der kostenlose Statuswechsel-Check in 60 Sekunden. Ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk geht anschließend mit dir durch, wie du deine PKV-Vorteile durch den Wechsel bringst – mit allen Vor- und Nachteilen.

Häufige Fragen

Muss ich als Privatversicherter auf meine Abfindung Krankenversicherung zahlen?

Nein. Dein PKV-Beitrag hängt nicht von deinem Einkommen ab, eine Abfindung ändert ihn also nicht. Anders in der freiwilligen GKV: Dort ordnet die Kasse die Abfindung Monat für Monat in Höhe deines letzten Arbeitsentgelts als Einnahme zu (Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler, § 5 Abs. 5). Steuern fallen auf die Abfindung trotzdem an.

Wer zahlt meine private Krankenversicherung, wenn das Arbeitslosengeld wegen der Abfindung ruht?

Du selbst. Ruht der Anspruch wegen einer Abfindung (§ 158 SGB III), entsteht keine Versicherungspflicht über die Arbeitsagentur, und sie übernimmt keine Beiträge. Erst mit dem Arbeitslosengeld übernimmt sie deine PKV-Beiträge, wenn du befreit oder ab 55 versicherungsfrei bist – 2026 bis 27,13 € pro Tag für die Kranken- und 5,58 € für die Pflegeversicherung.

Bekomme ich eine Sperrzeit, wenn ich einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung unterschreibe?

Oft ja, wenn kein wichtiger Grund vorliegt – in der Regel zwölf Wochen (§ 159 SGB III). Laut Fachlichen Weisungen der Bundesagentur liegt ein wichtiger Grund unter anderem vor, wenn dir eine betriebs- oder personenbedingte Kündigung zum selben Zeitpunkt mit Bestimmtheit in Aussicht gestellt war, die Kündigungsfrist eingehalten wird und die Abfindung höchstens 0,5 Monatsgehälter je Beschäftigungsjahr beträgt.

Kann ich PKV-Beiträge aus der Abfindung vorauszahlen und absetzen?

Ob dein Versicherer eine Vorauszahlung annimmt und zu welchen Bedingungen, ist unternehmens- und tarifabhängig. Steuerlich darfst du Beiträge zur Basisabsicherung für künftige Jahre im Zahlungsjahr ansetzen, soweit sie das Dreifache der Beiträge dieses Jahres nicht übersteigen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 5 EStG). Krankentagegeld und Wahlleistungen zählen nicht dazu. Ob sich das für dich lohnt, klärst du mit deiner Steuerberatung.

Was passiert mit meinem Krankentagegeld nach dem Aufhebungsvertrag?

Nach den Musterbedingungen endet die Krankentagegeldversicherung zum Monatsende, wenn eine tarifliche Voraussetzung wie die Erwerbstätigkeit wegfällt (§ 15 Abs. 1 a MB/KT). Manche Tarife lassen dich bei Arbeitslosigkeit versichert, viele bieten eine Anwartschaft an – bei der HUK-COBURG mit Antrag binnen zwei Monaten. Übernimmt die Arbeitsagentur deine Beiträge, zahlt sie auch den Krankentagegeld-Anteil.

Zählt die Abfindung zur Jahresarbeitsentgeltgrenze?

Nein. Eine Abfindung, die wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Entschädigung für die Zeit danach gezahlt wird, ist kein Arbeitsentgelt (BSG, 21.02.1990, 12 RK 20/88). Für die Frage, ob du in der PKV bleiben darfst, zählt dein regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt.

Quellen

  1. § 158 SGB III – Ruhen bei Entlassungsentschädigung – Wortlaut abgerufen 18.10.2026
  2. Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen zu § 158 SGB III (Tabelle 158.2.1, Beginn und Dauer 158.2.2/158.2.3) – gültig ab 01.03.2026
  3. Bundesagentur für Arbeit: Fachliche Weisungen zu § 159 SGB III (wichtiger Grund, 159.1.2.1.1) – gültig ab 01.07.2026
  4. Bundesagentur für Arbeit: Merkblatt SV 1 – Übernahme von Beiträgen (Nr. 2.3, 2.4) – Stand 01.2026
  5. § 5 SGB V – Versicherungspflicht (Abs. 1 Nr. 2) – abgerufen 18.10.2026
  6. GKV-Spitzenverband: Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler (§ 4 Nr. 1, § 5 Abs. 5) – Fassung vom 20.03.2024
  7. § 10 EStG – Sonderausgaben (Abs. 1 Nr. 3 Satz 5, Abs. 4) – Wortlaut abgerufen 18.10.2026
  8. § 34 und § 39b EStG – außerordentliche Einkünfte, Lohnsteuer bei sonstigen Bezügen – abgerufen 18.10.2026
  9. PKV-Verband: Musterbedingungen Krankentagegeld (MB/KT 2009, § 15) – Stand Juni 2024
  10. BSG, Urteil vom 21.02.1990 – 12 RK 20/88 (Abfindung kein Arbeitsentgelt) – abgerufen 18.10.2026
  11. § 147 SGB III – Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld – abgerufen 18.10.2026
Redaktion KV-Statuswechsel.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der privaten Krankenversicherung bei Statuswechsel (Teilzeit, Arbeitslosigkeit, Elternzeit, Auszeit, Anwartschaft) (Stand: 18. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Krankenkasse, keine Arbeitsagentur, kein Jobcenter; über Versicherungspflicht, Befreiung und Zuschüsse entscheiden allein diese Stellen. Herausgeber: KV-Statuswechsel.de. KV-Statuswechsel.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

Jeder Statuswechsel hat eine Frist. Kenn deine.

Jobwechsel, Teilzeit, Jobverlust, Elternzeit oder Selbstständigkeit: Der Statuswechsel-Check rechnet dir dein Fristdatum aus und zeigt deine Chancen – Befreiung, Anwartschaft oder Wechsel in die PKV.

Statuswechsel-Check starten
Kostenlos · ohne Gesundheitsfragen · in 60 Sekunden
Deine Frist in 60 Sekunden prüfen