Ratgeber Arbeitslosengeld I

PKV und Arbeitslosengeld I: Befreiung, Bescheid, Beitragsübernahme – das BA-Merkblatt übersetzt

Das Merkblatt der Arbeitsagentur zur privaten Krankenversicherung hat zwei Seiten – und fast jeder Satz hat Folgen. Wir übersetzen es Absatz für Absatz, rechnen nach und zeigen, wo die Fallen liegen.

Redaktion KV-Statuswechsel.de Aktualisiert am 13. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. PKV und Arbeitslosengeld: das Merkblatt SV 1 in Klartext
  2. Befreiung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1a: die zwei Voraussetzungen
  3. Zwei Wochen und drei Monate: die Fristen beim Arbeitslosengeld
  4. Wie viel die Arbeitsagentur zur PKV zahlt
  5. Rechenbeispiele: Übernahme und Eigenanteil
  6. So läuft es ab: Formulare und Zahlung
  7. Befreien lassen oder in die gesetzliche Kasse?
  8. Nach dem Arbeitslosengeld: was dann gilt
Das Wichtigste in Kürze
  • Mit Arbeitslosengeld I wirst du grundsätzlich gesetzlich pflichtversichert (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V); privat bleiben kannst du mit einer Befreiung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1a SGB V oder ab 55 nach § 6 Abs. 3a SGB V.
  • Die Befreiung setzt voraus, dass du in den letzten fünf Jahren vor dem Leistungsbezug nicht gesetzlich versichert warst; die Arbeitsagentur will den Bescheid innerhalb von zwei Wochen ab Leistungsbeginn (BA-Merkblatt SV 1, 01.2026).
  • Die Arbeitsagentur zahlt dann direkt an deinen Versicherer – 2026 höchstens 27,13 € pro Tag für die Kranken- und 5,58 € für die Pflegeversicherung, 981,30 € im 30-Tage-Monat.
  • Hast du vorher weniger als rund 70.700 € im Jahr verdient, liegt dein persönlicher Höchstbetrag darunter; was über dem Deckel liegt, zahlst du selbst.
  • Bei jeder neuen Arbeitslosigkeit brauchst du einen neuen Befreiungsbescheid; wird Arbeitslosengeld zurückgefordert, musst du auch die übernommenen Beiträge erstatten.

Wer privat versichert ist und Arbeitslosengeld I bekommt, wird grundsätzlich gesetzlich pflichtversichert – außer er lässt sich nach fünf Jahren ohne GKV befreien (§ 8 Abs. 1 Nr. 1a SGB V) oder ist ab 55 versicherungsfrei. Dann zahlt die Arbeitsagentur die PKV-Beiträge direkt an den Versicherer, 2026 höchstens 27,13 € pro Tag für die Kranken- und 5,58 € für die Pflegeversicherung; den Befreiungsbescheid will sie innerhalb von zwei Wochen ab Leistungsbeginn (BA-Merkblatt SV 1, Stand 01.2026).

PKV und Arbeitslosengeld: das Merkblatt SV 1 in Klartext

Die Bundesagentur für Arbeit regelt alles Wichtige zur privaten Krankenversicherung beim Arbeitslosengeld in ihrem Merkblatt „SV 1“ (Stand 01.2026). Es ist korrekt, aber knapp. Die Tabelle übersetzt es Abschnitt für Abschnitt:

Bundesagentur für Arbeit, Merkblatt SV 1 – 01.2026, abgerufen am 10.10.2026; Spalte „Was das für dich heißt“: eigene Einordnung.
AbschnittWas dort stehtWas das für dich heißt
1 AllgemeinesGrundsätzlich gesetzliche Versicherung; Zusatzblatt BA II SV 2 und Bescheinigung KV/PV (BA II SV 16) einreichen, nur KopienOhne Formulare keine Beitragsübernahme – Originale behalten
1 AllgemeinesVersicherung informieren und Schutz bis zur Bewilligung sicherstellenBis zum Bescheid läuft deine Lastschrift weiter
2.1 BefreiungBescheid binnen zwei Wochen ab Leistungsbeginn; bei jeder neuen Arbeitslosigkeit ein neuer BescheidAntrag früh stellen – auch schon vor der Arbeitslosmeldung
2.2 Ab 55Gesetzliche Versicherung „nicht möglich“, kein Befreiungsbescheid nötigDu bleibst privat, die Übernahme läuft trotzdem
2.3 BeginnÜbernahme ab Leistungsbeginn; bei Sperrzeit oder Urlaubsabgeltung ab dem zweiten MonatErsten Sperrzeit-Monat selbst zahlen
2.4 HöheKrankheitskostenvoll- und Krankentagegeldversicherung, ggf. Ehegatte und Kinder, Pflege – bis zur Höhe der Pflichtbeiträge2026 höchstens 27,13 € + 5,58 € pro Tag
2.5 ZahlungDirekt an den Versicherer; auf Wunsch an dich, dann bleibst du zahlungspflichtigDirektzahlung ist meist die sichere Wahl
2.6 RückzahlungWird Arbeitslosengeld zurückgefordert, sind auch überzahlte Beiträge zu ersetzenArbeitsaufnahme sofort melden

Ein Detail aus Abschnitt 1, das viele nicht kennen: Die Arbeitsagentur meldet übernommene Beiträge jährlich bis zum letzten Tag im Februar an die Finanzverwaltung; einen Nachweis darüber bekommst du per Post oder im Online-Portal. Was das für deine Steuererklärung bedeutet, klärt deine Steuerberatung.

Befreiung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1a: die zwei Voraussetzungen

Wer Arbeitslosengeld bezieht, ist in der GKV versicherungspflichtig (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Die Befreiung bekommt, wer „in den letzten fünf Jahren vor dem Leistungsbezug nicht gesetzlich krankenversichert war, wenn er bei einem Krankenversicherungsunternehmen versichert ist und Vertragsleistungen erhält, die der Art und dem Umfang nach den Leistungen dieses Buches entsprechen“. Übersetzt:

  • Fünf Jahre ohne GKV: Gerechnet wird ab dem Beginn des Arbeitslosengeldes zurück. Auch kurze gesetzliche Zeiten können schaden – lass dir im Zweifel von deiner früheren Kasse bescheinigen, bis wann du dort versichert warst. Verbindlich prüft die Kasse, bei der du den Antrag stellst.
  • Private Vollversicherung: Eine reine Zusatzversicherung genügt nicht. Gemeint ist eine Krankheitskostenvollversicherung mit Leistungen, die dem Umfang der GKV entsprechen.

Warst du in den fünf Jahren gesetzlich versichert, gibt es keine Befreiung – dann wirst du Pflichtmitglied. Ab 55 gilt eine eigene Regel ohne Antrag; sie erklärt der Ratgeber PKV arbeitslos über 55. Alle anderen Befreiungsgründe stehen unter Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 8 SGB V.

Zwei Wochen und drei Monate: die Fristen beim Arbeitslosengeld

Beim Arbeitslosengeld laufen zwei Fristen nebeneinander. Gesetzlich hast du für den Befreiungsantrag drei Monate ab Beginn der Pflicht (§ 8 Abs. 2 SGB V). Die Arbeitsagentur ist strenger: „Wenn Sie sich befreien lassen wollen, legen Sie bitte innerhalb von zwei Wochen ab Leistungsbeginn einen Befreiungsbescheid (in Kopie) vor.“ Sonst versichert sie dich bei einer gesetzlichen Kasse – die ist dann für deinen Befreiungsantrag zuständig. Die Befreiung bleibt also möglich, der Aufwand wird größer.

Beispiel, eigene Berechnung nach BA-Merkblatt SV 1, § 8 Abs. 2 SGB V, § 205 Abs. 2 VVG und § 26 SGB X (vorsichtig gerechnet, ohne Feiertage); Stand 10.10.2026.
Arbeitslosengeld ab Di, 01.12.2026Frist bis
Befreiungsbescheid bei der Arbeitsagentur vorlegenMo, 14.12.2026
Befreiung bei der Krankenkasse beantragen (gesetzlich)Mo, 01.03.2027
Ohne Befreiung: PKV rückwirkend kündigenMo, 01.03.2027

Am einfachsten ist die frühe Variante: Antrag bei einer Kasse stellen, sobald dein letzter Arbeitstag feststeht. Arbeitsuchend melden musst du dich ohnehin spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses, bei kürzerer Frist innerhalb von drei Tagen (§ 38 Abs. 1 SGB III). Deine eigenen Daten rechnet der Fristenrechner aus.

Wie viel die Arbeitsagentur zur PKV zahlt

Nach § 174 Abs. 2 SGB III übernimmt die Arbeitsagentur deine PKV-Beiträge, „höchstens jedoch die Beiträge, die sie ohne die Befreiung“ in der GKV zu tragen hätte. Gerechnet wird mit dem allgemeinen Beitragssatz plus durchschnittlichem Zusatzbeitrag (2026: 14,6 % + 2,9 % = 17,5 %) und dem Pflegesatz von 3,6 %. Beitragspflichtig wären 80 % deines täglichen Bemessungsentgelts, höchstens 80 % von 1/360 der Grenze nach § 6 Abs. 7 SGB V (§ 232a SGB V) – 2026 also 155,00 € pro Tag.

Höchstbeträge nach § 174 SGB III; 2026 laut BA-Merkblatt SV 1 (01.2026), Monatswerte mit 30 Tagen (§ 154 SGB III) eigene Berechnung; 2027 Prognose auf Basis des Rechengrößen-Entwurfs vom 07.10.2026 und eines angenommenen Ø-Zusatzbeitrags von 2,9 %.
Höchstbetrag20262027 (Prognose)
Krankenversicherung pro Tag27,13 €28,35 €
Pflegeversicherung pro Tag5,58 €5,83 €
Krankenversicherung im 30-Tage-Monat813,90 €850,50 €
Pflegeversicherung im 30-Tage-Monat167,40 €174,90 €
Zusammen im 30-Tage-Monat981,30 €1.025,40 €

Den Höchstbetrag erreichst du nur, wenn 80 % deines Bemessungsentgelts mindestens 155 € pro Tag ergeben – das entspricht einem Jahresgehalt von rund 70.700 €. Wer weniger verdient hat – etwa zuletzt in Teilzeit –, hat einen niedrigeren persönlichen Deckel. Und wer in den letzten zwei Jahren keine 150 Tage mit Arbeitsentgelt hatte, wird fiktiv nach seiner Qualifikation bemessen (§ 152 SGB III):

Fiktive Bemessung nach § 152 SGB III mit der Bezugsgröße 2026 (47.460 €); Höchstbeträge eigene Berechnung (× 80 % × 17,5 % bzw. 3,6 %, 30 Tage), Stand 10.10.2026.
QualifikationsgruppeEntgelt pro TagKV pro MonatPV pro Monat
1 – Hochschul- oder Fachhochschulabschluss158,20 €664,50 €136,80 €
2 – Fachschule, Meister131,83 €553,80 €114,00 €
3 – abgeschlossene Ausbildung105,47 €443,10 €91,20 €
4 – ohne Ausbildung79,10 €332,10 €68,40 €

Was Arbeitsagentur und Jobcenter 2026 höchstens zur PKV zahlen

Euro pro Monat (Arbeitsagentur: 30 Tage), Kranken- und Pflegeversicherung, Stand 10.10.2026

Arbeitsagentur (ALG I): Krankenversicherung813,90 €Arbeitsagentur (ALG I): Pflegeversicherung167,40 €Jobcenter (Grundsicherungsgeld): Krankenversicherung508,59 €Jobcenter (Grundsicherungsgeld): Pflegeversicherung104,63 €Zum Vergleich: Ø PKV-Beitrag (Verband)617,00 €

BA-Merkblatt SV 1 (01.2026): 27,13 € bzw. 5,58 € pro Tag, × 30 Tage (§ 154 SGB III, eigene Berechnung); BA-Merkblatt „Zuschuss … (§ 26 SGB II)“, Stand Juli 2026; Ø PKV-Beitrag rund 617 € laut PKV-Verband.

Vorsicht vor einer verbreiteten Zahl: 848,62 € ist der Höchstbeitrag im Standardtarif der PKV, nicht der Zuschuss der Arbeitsagentur. Und „813,75 €“ ist der ungerundete Wert (27,125 € × 30); die Agentur rechnet mit 27,13 € pro Tag. Deinen persönlichen Betrag rechnet der ALG-I-Zuschuss-Rechner aus.

Rechenbeispiele: Übernahme und Eigenanteil

Eigene Beispielrechnungen 2026 nach § 174 SGB III und BA-Merkblatt SV 1; 30-Tage-Monat, befreit; keine echten Kundenfälle.
FallÜbernahmeEigenanteil
Vorher 90.000 €, PKV 690 €, Pflege 60 €750,00 €0,00 €
Vorher 90.000 €, mit Familie: PKV 950 €, Pflege 90 €903,90 €136,10 €
Vorher 48.000 €: Deckel 552,30 € + 113,70 €; PKV 650 €, Pflege 60 €612,30 €97,70 €

Im zweiten Fall reicht der Deckel für die Krankenversicherung der Familie nicht ganz: 950 € liegen 136,10 € über 813,90 €. Im dritten Fall bestimmt das frühere Gehalt den Deckel: 48.000 € ergeben 131,51 € pro Tag, davon 80 % sind 105,21 €, mal 17,5 % sind 18,41 € pro Tag. Liegt dein Beitrag über dem Deckel, lohnt ein Blick auf einen günstigeren Tarif beim eigenen Versicherer – das klärt auf Wunsch ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk mit dir, kostenlos.

So läuft es ab: Formulare und Zahlung

Befreiung beantragen

Bei einer gesetzlichen Kasse, die du wählen könntest – schon vor der Arbeitslosmeldung möglich. Bestätigung deines Versicherers beilegen.

Bescheid vorlegen

Kopie innerhalb von zwei Wochen ab Leistungsbeginn an die Arbeitsagentur.

BA II SV 2 ausfüllen

Das Zusatzblatt „Sozialversicherung“ gehört zum Antrag auf Arbeitslosengeld.

BA II SV 16 vom Versicherer

Die „Bescheinigung KV/PV“ weist deine Beiträge nach – für dich und mitversicherte Angehörige.

Lastschrift anpassen

Sobald die Agentur direkt zahlt, bist du insoweit von der Zahlung frei (§ 174 Abs. 3 SGB III). Den Rest über dem Deckel zahlst du weiter selbst.

Nimmst du eine Arbeit auf, melde das sofort. Wird Arbeitslosengeld für eine Zeit zurückgefordert, verlangt die Agentur auch die für diese Zeit übernommenen Beiträge zurück (SV 1, Nr. 2.6). Hast du selbst gekündigt, beginnt die Übernahme erst ab dem zweiten Monat der Sperrzeit – Details unter Sperrzeit und PKV.

Befreien lassen oder in die gesetzliche Kasse?

Die Befreiung ist keine Pflicht. Lässt du dich nicht befreien, wirst du für die Dauer des Arbeitslosengeldes Pflichtmitglied, die Arbeitsagentur zahlt den GKV-Beitrag, und du kannst die PKV binnen drei Monaten rückwirkend kündigen (§ 205 Abs. 2 VVG) oder als Anwartschaft behalten. Endet das Arbeitslosengeld, läuft die GKV als freiwillige Mitgliedschaft weiter, wenn du nicht austrittst (§ 188 Abs. 4 SGB V). Wann das sinnvoll ist und was es heißt, steht ehrlich im Ratgeber PKV, Arbeitslosigkeit und Wechsel in die GKV.

Befreiung passt, wenn …

du privat bleiben willst, dein Beitrag nahe am Deckel liegt und du bald wieder mit einem Gehalt über der Grenze rechnest.

Pflichtversicherung passt, wenn …

dein Beitrag deutlich über dem Deckel liegt, Kinder beitragsfrei familienversichert werden könnten oder du dauerhaft in die GKV willst.

Nach dem Arbeitslosengeld: was dann gilt

Die Befreiung nach Nummer 1a gilt nur für den Leistungsbezug. Mit dem neuen Job wird dein Status neu beurteilt: Liegt das Gehalt vorausschauend über 77.400 € (2026), bist du ab dem ersten Tag versicherungsfrei und bleibst einfach privat. Liegt es darunter, wirst du pflichtig – eine Befreiung gibt es dann nur noch mit höchstens halber Stelle nach fünf Jahren Versicherungsfreiheit. Endet der Anspruch, ohne dass du einen Job hast, läuft die PKV mit vollem Beitrag weiter; bei Hilfebedürftigkeit hilft das Jobcenter mit einem Zuschuss (PKV und Grundsicherungsgeld). Welche Frist für dich gerade läuft, zeigt der kostenlose Statuswechsel-Check.

Häufige Fragen

Was zahlt das Arbeitsamt zur privaten Krankenversicherung?

Bist du befreit oder ab 55 versicherungsfrei, übernimmt die Arbeitsagentur die Beiträge für deine Krankheitskostenvoll- und Krankentagegeldversicherung, gegebenenfalls auch für Ehegatten und Kinder, und für die Pflegeversicherung – 2026 höchstens 27,13 € und 5,58 € pro Tag (BA-Merkblatt SV 1). Sie zahlt direkt an deinen Versicherer.

Muss ich mich bei Arbeitslosengeld von der Versicherungspflicht befreien lassen?

Nein, das ist deine Entscheidung. Ohne Befreiung wirst du gesetzlich pflichtversichert und kannst die PKV binnen drei Monaten rückwirkend kündigen oder als Anwartschaft behalten. Mit Befreiung bleibst du privat, und die Arbeitsagentur übernimmt deine Beiträge bis zum Höchstbetrag.

Wie hoch ist der Zuschuss zur PKV bei Arbeitslosengeld 1?

2026 höchstens 813,90 € für die Kranken- und 167,40 € für die Pflegeversicherung in einem 30-Tage-Monat, zusammen 981,30 €. Der persönliche Höchstbetrag hängt von deinem früheren Gehalt ab: Grundlage sind 80 % deines täglichen Bemessungsentgelts, höchstens 155 € pro Tag.

Was passiert, wenn ich den Befreiungsbescheid nicht innerhalb von zwei Wochen vorlege?

Dann meldet dich die Arbeitsagentur bei einer gesetzlichen Krankenkasse an (BA-Merkblatt SV 1). Die gesetzliche Antragsfrist von drei Monaten läuft weiter; zuständig für die Befreiung ist dann diese Kasse. Plane so, dass der Bescheid rechtzeitig vorliegt.

Kann ich die Befreiung schon vor der Arbeitslosmeldung beantragen?

Ja. Laut BA-Merkblatt SV 1 kann der Befreiungsantrag bereits vor Bewilligung des Arbeitslosengeldes und sogar vor Leistungsbeginn oder Arbeitslosmeldung gestellt werden – bei jeder Kasse, die du für die Pflichtversicherung wählen könntest.

Quellen

  1. Bundesagentur für Arbeit: Merkblatt SV 1 – Übernahme und Erstattung von Beiträgen (01.2026) – Stand 01.2026, abgerufen 10.10.2026
  2. § 174 SGB III – Übernahme von Beiträgen bei Befreiung – abgerufen 10.10.2026
  3. § 8 SGB V – Befreiung von der Versicherungspflicht (Abs. 1 Nr. 1a, Abs. 2) – abgerufen 10.10.2026
  4. § 5 SGB V – Versicherungspflicht (Abs. 1 Nr. 2) – abgerufen 10.10.2026
  5. § 232a SGB V – Beitragspflichtige Einnahmen der Bezieher von Arbeitslosengeld – abgerufen 10.10.2026
  6. § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit (Abs. 3a) – abgerufen 10.10.2026
  7. § 205 VVG – Kündigung des Versicherungsnehmers (Abs. 2) – abgerufen 10.10.2026
  8. § 38 SGB III – Rechte und Pflichten der Arbeitsuchenden – abgerufen 10.10.2026
Redaktion KV-Statuswechsel.de

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Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der privaten Krankenversicherung bei Statuswechsel (Teilzeit, Arbeitslosigkeit, Elternzeit, Auszeit, Anwartschaft) (Stand: 13. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Krankenkasse, keine Arbeitsagentur, kein Jobcenter; über Versicherungspflicht, Befreiung und Zuschüsse entscheiden allein diese Stellen. Herausgeber: KV-Statuswechsel.de. KV-Statuswechsel.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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