Inhalt (9 Abschnitte)
- Kann man die PKV ruhen lassen? Die kurze Antwort
- Drei Dinge, die „ruhen“ heißen – und was dahinter steckt
- Anwartschaft: die echte Pause – aber nur mit Grund
- Das gesetzliche Ruhen: was bei Beitragsschulden passiert
- Wenn das Geld knapp ist: bessere Wege als „ruhen lassen“
- Typische Lebenslagen: was statt „ruhen lassen“ passt
- So vereinbarst du eine Anwartschaft statt einer Pause
- Häufige Irrtümer zum Ruhenlassen der PKV
- Und das Krankentagegeld?
- Ein Recht, die PKV auf Wunsch ruhen zu lassen, gibt es nicht: Wer in Deutschland wohnt und nicht anders abgesichert ist, muss eine Krankheitskostenversicherung abschließen und aufrechterhalten (§ 193 Abs. 3 VVG).
- Bist du vorübergehend anders abgesichert – etwa gesetzlich pflicht- oder familienversichert oder länger im Ausland –, kannst du eine Anwartschaft vereinbaren; die kleine kostet bei DKV und HUK-COBURG 5 % des Beitrags.
- Das gesetzliche „Ruhen“ nach § 193 Abs. 6 VVG ist die Folge von Beitragsschulden: Nach zwei Mahnungen läuft der Vertrag im Notlagentarif mit Leistungen nur für akute Erkrankungen und Schmerzzustände sowie Schwangerschaft und Mutterschaft.
- Wird es finanziell eng, sind Tarifwechsel nach § 204 VVG, Zuschüsse von Arbeitsagentur oder Jobcenter und bei Hilfebedürftigkeit der halbierte Basistarif die besseren Wege.
Die PKV ruhen lassen, um Beiträge zu sparen, geht nicht: Ein Recht auf eine Beitragspause gibt es nicht, und wer in Deutschland wohnt, muss krankenversichert bleiben (§ 193 Abs. 3 VVG). Bist du vorübergehend anders abgesichert, kannst du eine Anwartschaft vereinbaren – die kleine kostet bei DKV und HUK-COBURG 5 % des Beitrags. Das gesetzliche „Ruhen“ nach § 193 Abs. 6 VVG ist dagegen die Folge von Beitragsschulden und führt in den Notlagentarif (Stand 10.10.2026).
Kann man die PKV ruhen lassen? Die kurze Antwort
Seit 2009 gilt in Deutschland eine Versicherungspflicht auch für die private Seite. Jede Person mit Wohnsitz im Inland muss „eine Krankheitskostenversicherung … abschließen und aufrechterhalten“, sofern sie nicht gesetzlich versichert ist oder einen vergleichbaren Anspruch wie Beihilfe oder Heilfürsorge hat (§ 193 Abs. 3 VVG). Eine Pause ohne anderen Schutz würde genau diese Pflicht verletzen. Deshalb kann ein Versicherer dir keine „Auszeit“ vom Vertrag anbieten, solange du sonst unversichert wärst.
Auch eine Kündigung als Abkürzung funktioniert nicht: Eine Pflicht-Krankheitskostenversicherung kannst du nur kündigen, wenn du lückenlos bei einem anderen Versicherer neu versichert bist (§ 205 Abs. 6 VVG) – oder wenn du gesetzlich versicherungspflichtig wirst (§ 205 Abs. 2 VVG). Was es dagegen gibt, sind drei Dinge, die im Alltag alle „ruhen“ genannt werden.
Drei Dinge, die „ruhen“ heißen – und was dahinter steckt
| Anwartschaft | Ruhensvereinbarung | Gesetzliches Ruhen | |
|---|---|---|---|
| Grundlage | Vertrag, § 204 Abs. 5 VVG | Tarif des Versicherers | § 193 Abs. 6 VVG |
| Auslöser | anerkannter Grund, z. B. GKV-Pflicht, Familienversicherung, Ausland | tarifabhängig | Beitragsrückstand trotz zwei Mahnungen |
| Leistungen | keine | tarifabhängig | Notlagentarif: nur akute Erkrankungen, Schmerzzustände, Schwangerschaft, Mutterschaft |
| Kosten | klein: z. B. 5 %; groß: tarifabhängig | tarifabhängig | einheitliche Prämie, bis zu 25 % aus der Alterungsrückstellung |
| Gesundheitsprüfung danach? | nein, bei fristgerechter Meldung | tarifabhängig | nein, Rückkehr nach vollständiger Zahlung |
| Freiwillig wählbar? | ja, mit Grund | nur wenn angeboten | nein – Folge von Schulden |
Den Begriff „Anwartschafts- und Ruhensversicherungen“ verwenden die Musterbedingungen des PKV-Verbands (MB/KK 2009, § 1 Abs. 6). Einzelne Versicherer haben dafür eigene Bedingungen. Die Debeka etwa lässt Krankheitskosten- und Krankentagegeldversicherungen ruhen – unter anderem bei gesetzlicher Versicherungspflicht, Anspruch auf Familienversicherung, freier Heilfürsorge oder Beurlaubung durch Dienstherrn oder Arbeitgeber – für 1 € je Person und Monat; der Wegfall des Grunds ist innerhalb von zwei Monaten anzuzeigen, sonst enden Ruhen und Vertrag (B KV 9, Stand 01.07.2019). Funktional ähnelt das einer kleinen Anwartschaft: Auch hier gilt „Ruhen nur mit Grund“. Ob ein Grund in deinem Fall reicht, entscheidet dein Versicherer; die Pflicht zur Krankenversicherung nach § 193 Abs. 3 VVG bleibt davon unberührt.
Anwartschaft: die echte Pause – aber nur mit Grund
Die Anwartschaft ist das, was die meisten mit „PKV ruhen lassen“ meinen: Du zahlst einen kleinen Beitrag, bekommst keine Leistungen, und wenn der Grund wegfällt, lebt dein alter Vertrag ohne neue Gesundheitsprüfung wieder auf. Voraussetzung ist ein Grund, den der Versicherer anerkennt. Die HUK-COBURG nennt in ihren Bedingungen (AP0 0708U, § 3) zum Beispiel:
- vorübergehende Versicherungspflicht in der GKV – etwa durch Teilzeit, sinkendes Gehalt oder Arbeitslosengeld,
- vorübergehende Familienversicherung nach § 10 SGB V,
- Anspruch auf freie Heilfürsorge,
- einen ununterbrochenen Auslandsaufenthalt von mehr als 180 Tagen mit Auslandskrankenschutz (kleine Anwartschaft höchstens fünf Jahre),
- eine wirtschaftliche Notlage – aber nur in der Krankheitskostenteilversicherung und höchstens ein Jahr.
Der letzte Punkt ist wichtig: Für die Vollversicherung ist Geldmangel bei der HUK-COBURG kein Anwartschaftsgrund. Andere Versicherer regeln das ähnlich eng; die Allianz nennt etwa Jobwechsel mit GKV-Pflicht, Gehalt unter der Grenze, Ausland, Arbeitslosigkeit, Heilfürsorge, Ausbildung und Familienversicherung.
Was eine Anwartschaft im Monat kostet – Beispiel 600 € Beitrag
Monatsbeitrag in Euro bei einem bisherigen PKV-Beitrag von 600 €
Prozentsätze: DKV und HUK-COBURG (kleine Anwartschaft 5 %), Allianz (5–10 % klein, 30–45 % groß); Versichererangaben, abgerufen 10.10.2026. Beispielrechnung, kein Angebot.
Kleine oder große Anwartschaft? Die kleine sichert deinen Gesundheitszustand; beim Wiederaufleben zahlst du den Beitrag nach dem dann erreichten Alter, eine vorhandene Alterungsrückstellung wird angerechnet. Die große sichert zusätzlich dein ursprüngliches Eintrittsalter. Was beides mit deinem Beitrag kostet, rechnet der Anwartschafts-Rechner; alle Bedingungen erklärt der Ratgeber Anwartschaft in der PKV. Denk an die Meldefrist: Den Wegfall des Grunds musst du meist innerhalb von zwei Monate anzeigen, sonst kann eine neue Gesundheitsprüfung verlangt werden.
Das gesetzliche Ruhen: was bei Beitragsschulden passiert
„Ruhen“ im Gesetz heißt etwas ganz anderes. § 193 Abs. 6 VVG beschreibt einen festen Ablauf, wenn du deine Beiträge nicht zahlst:
Rückstand von zwei Monatsbeiträgen
Der Versicherer mahnt. Für jeden angefangenen Monat fällt ein Säumniszuschlag von 1 % des Rückstands an.
Zwei Monate nach der Mahnung
Ist der Rückstand noch höher als ein Monatsbeitrag, folgt die zweite Mahnung mit Hinweis auf die Folgen.
Einen Monat nach der zweiten Mahnung
Ist der Rückstand weiter höher als ein Monatsbeitrag, ruht der Vertrag ab dem ersten Tag des Folgemonats.
Notlagentarif
Erstattet werden nur Leistungen bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen sowie bei Schwangerschaft und Mutterschaft; für Kinder auch Vorsorge und empfohlene Impfungen (§ 153 VAG).
Rückkehr
Sind alle Rückstände samt Zuschlägen bezahlt, läuft der Vertrag ab dem ersten Tag des übernächsten Monats im alten Tarif weiter (§ 193 Abs. 9 VVG).
Kein Gestaltungsmittel: Während des Ruhens werden bis zu 25 % der Prämie aus deiner Alterungsrückstellung bezahlt (§ 153 Abs. 2 VAG) – Geld, das dir im Alter fehlt. Zusatzversicherungen kann der Versicherer ruhen lassen. Und das Ruhen tritt nicht ein oder endet, wenn du hilfebedürftig im Sinne des Grundsicherungsgeldes oder der Sozialhilfe bist; das bescheinigt dir auf Antrag das Jobcenter oder Sozialamt (§ 193 Abs. 6 Satz 5 VVG).
Wenn das Geld knapp ist: bessere Wege als „ruhen lassen“
Tarifwechsel beim eigenen Versicherer
Nach § 204 VVG kannst du in einen anderen Tarif mit gleichartigem Schutz wechseln; deine Alterungsrückstellung bleibt erhalten. Mehr in unserem Ratgeber zum Tarifwechsel nach § 204 VVG.
Zuschuss der Arbeitsagentur
Mit Arbeitslosengeld und Befreiung übernimmt die Arbeitsagentur 2026 bis 813,90 € plus 167,40 € im 30-Tage-Monat – siehe PKV und Arbeitslosengeld I.
Zuschuss des Jobcenters
Beim Grundsicherungsgeld zahlt das Jobcenter 2026 höchstens 508,59 € und 104,63 € im Monat zu. Auch wer nur durch den PKV-Beitrag hilfebedürftig würde, kann einen Zuschuss bekommen (§ 26 Abs. 2 SGB II).
Halbierter Basistarif
Bei Hilfebedürftigkeit halbiert sich der Beitrag im Basistarif (§ 152 Abs. 4 VAG). Endet die Hilfebedürftigkeit binnen zwei Jahren, kannst du binnen drei Monaten in deinen alten Tarif zurück (§ 204 Abs. 2 VVG).
Wichtig ist die Reihenfolge: Handle, bevor die zweite Mahnung kommt. Ein Tarifwechsel oder ein Zuschussantrag braucht ein paar Wochen, der Weg in den Notlagentarif auch. Details zum Zuschuss des Jobcenters stehen im Ratgeber PKV und Grundsicherungsgeld.
Typische Lebenslagen: was statt „ruhen lassen“ passt
| Lebenslage | Anwartschaft möglich? | Was stattdessen gilt |
|---|---|---|
| Sabbatical oder unbezahlter Urlaub im Inland | meist nein – kein anderer Schutz | PKV läuft weiter, nach einem Monat ohne Arbeitgeberzuschuss |
| Weltreise oder Auslandsjahr über 180 Tage | oft ja, mit Auslandskrankenschutz | sonst: Schutz in Europa, außerhalb Europas im ersten Monat |
| Gesetzliche Versicherungspflicht (Teilzeit, Gehalt sinkt, Arbeitslosengeld) | ja | oder rückwirkend kündigen binnen drei Monaten |
| Familienversicherung über den Partner | ja | oder rückwirkend kündigen (§ 205 Abs. 2 Satz 5 VVG) |
| Arbeitslos ohne Leistung | in der Regel nein | PKV läuft weiter; Tarifwechsel prüfen |
| Elternzeit ohne Teilzeit | in der Regel nein | PKV läuft ohne Arbeitgeberzuschuss weiter |
Für Auszeiten im Inland erklärt der Ratgeber PKV im Sabbatical, wie du die Zeit finanziell planst. Wer länger ins Ausland geht, findet die Anwartschaft im Ausland bei unserem Ratgeber zur Anwartschaft bei Auslandsaufenthalt.
So vereinbarst du eine Anwartschaft statt einer Pause
Grund belegen
Zum Beispiel die Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse, den Nachweis der Familienversicherung oder – beim Auslandsaufenthalt – Abmeldung und Auslandskrankenschutz.
Rechtzeitig beantragen
Am besten vor Beginn des Grundes. Bei GKV-Pflicht läuft ab deren Beginn die Drei-Monats-Frist für die rückwirkende Kündigung (§ 205 Abs. 2 VVG) – kläre die Umstellung auf eine Anwartschaft ebenfalls in dieser Zeit.
Klein oder groß wählen
Kleine Anwartschaft für kurze Pausen, große, wenn du länger raus bist und dein Eintrittsalter halten willst.
Ende im Blick behalten
Fällt der Grund weg, meldest du das innerhalb der Frist deines Tarifs – meist zwei Monate.
Häufige Irrtümer zum Ruhenlassen der PKV
„Ich zahle einfach ein paar Monate nicht“
Das führt über zwei Mahnungen in den Notlagentarif, kostet Säumniszuschläge und verbraucht Alterungsrückstellung. Die Schulden bleiben.
„Anwartschaft geht immer“
Nur mit einem Grund, den dein Versicherer anerkennt – Geldmangel allein reicht für die Vollversicherung in der Regel nicht.
„Kündigen und später neu abschließen“
Ein neuer Vertrag bedeutet neue Gesundheitsprüfung und höheres Eintrittsalter. Ohne anderen Schutz ist die Kündigung ohnehin nicht wirksam.
„Ruhen kostet überall 1 €“
1 € je Person und Monat ist eine Regel einzelner Versicherer, etwa für das Ruhen bei der Debeka. Bei DKV und HUK-COBURG kostet die kleine Anwartschaft 5 % des Beitrags, die große ist tarifabhängig.
Und das Krankentagegeld?
Beim Krankentagegeld gibt es eine eigene Regel. Fällt deine Erwerbstätigkeit weg, entfällt meist eine Voraussetzung der Versicherungsfähigkeit, und der Vertrag endet nach den Musterbedingungen zum Ende des Monats (§ 15 Abs. 1 a MB/KT 2009). Einen gekündigten Vertrag kannst du nach Maßgabe des Tarifs als Anwartschaft fortsetzen, „sofern mit einer Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit zu rechnen ist“ (§ 15 Abs. 2 MB/KT). Bei der HUK-COBURG ist dafür ein Antrag innerhalb von zwei Monaten nach Aufgabe der Erwerbstätigkeit nötig. Mehr dazu unter Krankentagegeld bei Arbeitslosigkeit.
Unsicher, ob für deine Lage eine Anwartschaft infrage kommt? Der kostenlose Statuswechsel-Check zeigt dir in 60 Sekunden, welche Option voraussichtlich passt – und welche Frist dafür läuft.
Häufige Fragen
Kann man die PKV ruhen lassen?
Nicht auf Wunsch. Das Gesetz kennt keine freiwillige Beitragspause. Möglich ist eine Anwartschaft, wenn du vorübergehend anders abgesichert bist – zum Beispiel gesetzlich pflichtversichert, familienversichert oder länger im Ausland mit eigenem Auslandsschutz. Das gesetzliche Ruhen nach § 193 Abs. 6 VVG tritt nur bei Beitragsschulden ein.
Was kostet es, die PKV ruhen zu lassen?
Eine kleine Anwartschaft kostet bei DKV und HUK-COBURG 5 % des bisherigen Beitrags, bei 600 € also 30 € im Monat. Die große Anwartschaft, die auch dein Eintrittsalter sichert, ist deutlich teurer – Allianz nennt im Mittel 30 bis 45 % des bisherigen Zahlbeitrags. Andere Versicherer legen den Prozentsatz tarifabhängig fest.
Kann ich die PKV ruhen lassen, wenn ich ins Ausland gehe?
Bei einem längeren Auslandsaufenthalt ist eine Anwartschaft häufig möglich – bei der HUK-COBURG etwa ab mehr als 180 Tagen, mit Nachweis eines Auslandskrankenschutzes, als kleine Anwartschaft höchstens fünf Jahre. Ohne Anwartschaft gilt der normale Schutz: nach den Musterbedingungen in Europa und im ersten Monat außerhalb Europas.
Was passiert, wenn ich meine PKV nicht mehr bezahlen kann?
Bei einem Rückstand von zwei Monatsbeiträgen mahnt der Versicherer, nach einer zweiten Mahnung ruht der Vertrag, und du bist im Notlagentarif versichert – nur für akute Erkrankungen, Schmerzzustände, Schwangerschaft und Mutterschaft (§ 193 Abs. 6 und 7 VVG). Besser ist es, vorher zu handeln: Tarifwechsel, Zuschuss beantragen oder bei Hilfebedürftigkeit den Basistarif nutzen.
Was ist eine Ruhensversicherung?
Der Begriff steht in den Musterbedingungen der PKV (MB/KK und MB/KT) neben der Anwartschaftsversicherung. Ob und wofür ein Versicherer eine Ruhensvereinbarung anbietet, ist tarifabhängig. Ein gesetzliches Recht darauf gibt es nicht – im Zweifel bei deinem Versicherer nachfragen.
Quellen
- § 193 VVG – Versicherungspflicht, Ruhen, Notlagentarif (Abs. 3, 6–11) – Wortlaut abgerufen 10.10.2026
- § 153 VAG – Notlagentarif – abgerufen 10.10.2026
- § 204 VVG – Tarifwechsel, Rückkehr aus dem Basistarif, Anwartschaft (Abs. 1, 2, 5) – abgerufen 10.10.2026
- § 152 VAG – Basistarif (Abs. 4: Halbierung bei Hilfebedürftigkeit) – abgerufen 10.10.2026
- § 205 VVG – Kündigung des Versicherungsnehmers (Abs. 2, 6) – abgerufen 10.10.2026
- HUK-COBURG: Besondere Bedingungen für die kleine Anwartschaftsversicherung (AP0 0708U) – Stand 01.2017
- DKV: Information zur Anwartschaftsversicherung – undatiert, abgerufen 10.10.2026
- Allianz: Anwartschaftsversicherung – abgerufen 10.10.2026
- Debeka: Bedingungen für das Ruhen der Krankheitskosten- und Krankentagegeldversicherung (B KV 9) – Stand 01.07.2019
- PKV-Verband: Musterbedingungen MB/KK 2009 (§ 1 Abs. 4 und 6) – Stand Juni 2024
- Musterbedingungen MB/KT 2009 (§ 1 Abs. 5, § 15) – Spiegel, Original PKV-Verband
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der privaten Krankenversicherung bei Statuswechsel (Teilzeit, Arbeitslosigkeit, Elternzeit, Auszeit, Anwartschaft) (Stand: 10. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Krankenkasse, keine Arbeitsagentur, kein Jobcenter; über Versicherungspflicht, Befreiung und Zuschüsse entscheiden allein diese Stellen. Herausgeber: KV-Statuswechsel.de. KV-Statuswechsel.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.