Inhalt (8 Abschnitte)
- Anwartschaftsversicherung HUK-COBURG auf einen Blick
- Welche Anwartschaft bietet die HUK-COBURG an?
- Voraussetzungen: Wann die HUK-COBURG eine Anwartschaft vereinbart
- Was kostet die Anwartschaft bei der HUK-COBURG?
- Dauer, Ende und Rückkehr in den Tarif
- Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeld bei der HUK-COBURG
- Was wir nicht wissen
- So gehst du vor
- Die kleine Anwartschaft der HUK-COBURG kostet 5 % des Tarifbeitrags; der Prozentsatz der großen steht in den technischen Berechnungsgrundlagen und ist nicht veröffentlicht (AP0 0708U/0709U, Stand 01.2017).
- Anerkannte Gründe sind eine vorübergehende GKV-Pflicht, die Familienversicherung, freie Heilfürsorge, ein Auslandsaufenthalt über 180 Tage und eine wirtschaftliche Notlage.
- Die kleine Anwartschaft wegen Auslandsaufenthalt ist auf fünf Jahre begrenzt; wegen wirtschaftlicher Notlage gibt es beide Varianten nur in der Teilversicherung und für höchstens ein Jahr.
- Den Wegfall des Grundes zeigst du binnen zwei Monaten an; danach kann die HUK-COBURG das Aufleben von einer neuen Gesundheitsprüfung abhängig machen.
- Für Kalenderjahre mit auch nur teilweiser Anwartschaft gibt es keine Beitragsrückerstattung.
Die Anwartschaftsversicherung der HUK-COBURG gibt es als kleine und große Variante. Die kleine kostet 5 % des Tarifbeitrags, den Prozentsatz der großen nennt die HUK-COBURG nicht öffentlich. Den Wegfall des Grundes musst du binnen zwei Monaten anzeigen, sonst ist eine neue Gesundheitsprüfung möglich (Bedingungen AP0 0708U/0709U, Stand 01.2017, abgerufen 10.10.2026).
Beschreibende DarstellungDiese Seite gibt die öffentlich zugänglichen Bedingungen der HUK-COBURG-Krankenversicherung AG wieder – mit Fundstelle, ohne Wertung und ohne Vergleich mit anderen Anbietern. Sie ist kein Angebot der HUK-COBURG. KV-Statuswechsel.de ist ein Informationsportal und kein Versicherungsmakler; verbindlich sind allein dein Versicherungsschein und die Bedingungen deines Vertrags.
Anwartschaftsversicherung HUK-COBURG auf einen Blick
| Merkmal | Kleine Anwartschaft | Große Anwartschaft |
|---|---|---|
| Monatsbeitrag | 5 % des Tarifbeitrags | Prozentsatz laut technischen Berechnungsgrundlagen (nicht veröffentlicht) |
| Anerkannte Gründe | vorübergehende GKV-Pflicht, vorübergehende Familienversicherung, freie Heilfürsorge, Ausland über 180 Tage, wirtschaftliche Notlage | |
| Höchstdauer | Ausland: 5 Jahre; Notlage: 1 Jahr | Notlage: 1 Jahr, auf Antrag um bis zu 1 Jahr verlängerbar |
| Anzeige nach Wegfall des Grundes | binnen 2 Monaten | |
| Wenn die Anzeige zu spät kommt | Aufleben kann nach erneuter Gesundheitsprüfung von besonderen Bedingungen abhängig gemacht werden; frühestens zum nächsten Monatsersten nach der Anzeige | |
| Beitrag nach der Rückkehr | nach dem dann erreichten Alter; Alterungsrückstellung wird angerechnet | nach dem ursprünglichen Eintrittsalter |
| Beitragsrückerstattung | keine für Kalenderjahre mit auch nur teilweiser Anwartschaft | |
| Krankentagegeld | zusätzliche Gründe: Mutterschutz, Elternzeit, Unterbrechung der Erwerbstätigkeit, Berufsunfähigkeit | |
Wie diese Regeln im Vergleich zu anderen Versicherern aussehen, zeigt der Anwartschafts-Vergleich. Die Bedingungen gelten für Tarife, die ab dem 21.12.2012 abgeschlossen wurden. Hast du einen älteren Tarif, frag nach, welche Fassung für dich gilt.
Welche Anwartschaft bietet die HUK-COBURG an?
Die HUK-COBURG unterscheidet wie die meisten Versicherer zwei Varianten. Beide geben dir das Recht, den Versicherungsschutz deines pausierten Tarifs nach dem Wegfall des Grundes „ohne erneute Gesundheitsprüfung“ aufleben zu lassen (jeweils § 2 Nr. 1). Beide kannst du sowohl für einen bestehenden Vertrag als auch für eine Neuversicherung abschließen (§ 1 Nr. 3). Abgeschlossen ist die Anwartschaft, wenn die HUK-COBURG die Annahme deines Antrags schriftlich erklärt hat.
Der Unterschied liegt in der Alterungsrückstellung. Im Beitrag der kleinen Anwartschaft ist „kein Anteil für die Bildung einer Alterungsrückstellung“ vorgesehen (AP0 0708U § 4 Nr. 3). Nach der Rückkehr richtet sich dein Beitrag deshalb nach dem dann erreichten Alter; eine schon gebildete Rückstellung wird angerechnet (§ 5 Nr. 7). Bei der großen Anwartschaft richtet sich der Beitrag nach dem ursprünglichen Eintrittsalter, unter Berücksichtigung zwischenzeitlicher Beitragsänderungen (AP0 0709U § 5 Nr. 7). Was das in Euro bedeuten kann, erklärt der Ratgeber kleine oder große Anwartschaft.
Voraussetzungen: Wann die HUK-COBURG eine Anwartschaft vereinbart
Eine Anwartschaft setzt bei der HUK-COBURG einen der Gründe aus § 3 der Bedingungen voraus. Möglich ist sie für die Dauer
- einer vorübergehenden gesetzlichen Krankenversicherungspflicht – etwa durch Teilzeit, ein Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze oder Arbeitslosengeld,
- einer vorübergehenden Familienversicherung nach § 10 SGB V,
- eines Anspruchs auf freie Heilfürsorge,
- eines längeren, ununterbrochenen Auslandsaufenthalts von mehr als 180 Tagen, wenn du für diese Zeit eine anderweitige Krankenversicherung für das Ausland nachweist,
- einer wirtschaftlichen Notlage – dann nur in der Krankheitskostenteilversicherung und für höchstens ein Jahr.
Ob du durch deinen Statuswechsel wirklich versicherungspflichtig wirst, entscheidet deine Krankenkasse. Eine erste Einschätzung und deine Frist liefert der Statuswechsel-Check.
Was kostet die Anwartschaft bei der HUK-COBURG?
Für die kleine Anwartschaft steht der Preis in den Bedingungen: „Die Monatsbeiträge für die kleine Anwartschaftsversicherung betragen 5 % des Tarifbeitrages des in Anwartschaft stehenden Tarifes“ (AP0 0708U § 4 Nr. 1). Maßgeblich ist der Beitrag, der ohne Anwartschaft zu zahlen wäre – steigt er durch eine Beitragsanpassung, steigt auch die Anwartschaft (§ 4 Nr. 2). Schon vereinbarte Zuschläge für Vorerkrankungen werden während der kleinen und der großen Anwartschaft nicht erhoben, ab dem Aufleben aber wieder fällig (jeweils § 4 und § 5 Nr. 8).
Für die große Anwartschaft heißt es nur, die Beiträge seien „in den technischen Berechnungsgrundlagen des Versicherers festgelegt“ und betrügen „einen prozentualen Anteil“ des Beitrags ohne Anwartschaft (AP0 0709U § 4 Nr. 1). Bei einer Beitragsanpassung kann auch der Prozentsatz selbst geändert werden (§ 4 Nr. 2).
| Bisheriger Tarifbeitrag | Kleine Anwartschaft pro Monat | 12 Monate | 36 Monate |
|---|---|---|---|
| 400 € | 20,00 € | 240 € | 720 € |
| 600 € | 30,00 € | 360 € | 1.080 € |
| 800 € | 40,00 € | 480 € | 1.440 € |
Den Preis der großen Anwartschaft kannst du im Anwartschafts-Rechner selbst eintragen, sobald dir die HUK-COBURG den Prozentsatz deines Tarifs genannt hat.
Dauer, Ende und Rückkehr in den Tarif
Die Anwartschaft läuft, solange der Grund besteht. Fällt er weg, beginnt die wichtigste Frist: Du musst den Wegfall „innerhalb einer Frist von 2 Monaten seit Wegfall dieser Voraussetzung“ anzeigen und auf Verlangen nachweisen (AP0 0708U § 5 Nr. 1). Bei fristgemäßer Anzeige lebt der Schutz zu dem Tag wieder auf, an dem der Grund weggefallen ist.
Kommt die Anzeige später, kann die HUK-COBURG das Aufleben „nach einer erneuten Gesundheitsprüfung von besonderen Bedingungen abhängig“ machen. Der Schutz beginnt dann frühestens am nächsten Monatsersten nach Zugang der Anzeige. Bist du mit den besonderen Bedingungen nicht einverstanden, erlischt die Versicherung zum Ende des Monats, in dem die HUK-COBURG vom Wegfall erfahren hat (§ 5 Nr. 2).
Weitere Regeln aus § 5 der Bedingungen:
- Ausland: Die Anwartschaft lebt bei dauerhafter Rückkehr nach Deutschland auf. Kurze Unterbrechungen gelten nicht als Rückkehr. War die Inanspruchnahme von Leistungen ein Grund der Rückkehr, lebt die kleine Anwartschaft nicht auf; bei der großen gilt eine solche Rückkehr als bloße Unterbrechung (Nr. 5).
- Wartezeiten: Die Zeit der Anwartschaft wird auf tarifliche Fristen und Wartezeiten angerechnet (Nr. 6).
- Laufende Behandlungen: Für Versicherungsfälle aus der Anwartschaftszeit leistet die HUK-COBURG für den Teil, der nach dem Aufleben liegt (Nr. 3).
- Notlage: Die befristete Anwartschaft endet mit Ablauf der vereinbarten Dauer; binnen eines Monats danach kannst du eine Verlängerung beantragen oder die Beendigung erklären (Nr. 4).
- Ende ohne Rückkehr: Dann „erlöschen alle erworbenen Rechte; eine Rückzahlung der Beiträge ist ausgeschlossen“ (Nr. 9).
Denk auch an die gesetzliche Seite: Wer versicherungspflichtig wird, kann die PKV einschließlich einer Anwartschaft binnen drei Monaten rückwirkend kündigen (§ 205 Abs. 2 VVG). Deinen Stichtag rechnet der Fristenrechner aus.
Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeld bei der HUK-COBURG
Für das Krankentagegeld sehen beide Bedingungswerke zusätzliche Gründe vor (§ 3 Nr. 2): die gesetzlichen Beschäftigungsverbote für werdende Mütter und Wöchnerinnen – für Arbeitnehmer auch die Elternzeit – sowie die Unterbrechung der Erwerbstätigkeit, Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit und den Bezug einer entsprechenden Rente. Wird das Tagegeld wegen Aufgabe der Erwerbstätigkeit beendet, muss der Antrag auf Umwandlung binnen zwei Monaten gestellt werden.
Zur Pflegepflichtversicherung enthalten AP0 0708U und 0709U keine eigenen Regeln. Wirst du gesetzlich krankenversichert, bist du auch in der sozialen Pflegeversicherung; die private Pflegepflichtversicherung wird branchenüblich über eine eigene Pflege-Anwartschaft geregelt. Wie das funktioniert, erklärt der Ratgeber Anwartschaft in der Pflegeversicherung.
Was wir nicht wissen
Ehrlichkeit gehört zu einem Bedingungs-Überblick dazu. Diese Punkte konnten wir aus öffentlichen Unterlagen nicht klären:
- Den Prozentsatz der großen Anwartschaft – er steht in den technischen Berechnungsgrundlagen, nicht in den Bedingungen.
- Den Beitrag der Pflege-Anwartschaft bei der HUK-COBURG.
- Ob für Tarife, die vor dem 21.12.2012 abgeschlossen wurden, abweichende Bedingungen gelten.
- Ob ein Wechsel von der kleinen zur großen Anwartschaft während der Laufzeit möglich ist.
Diese Fragen beantwortet dir die HUK-COBURG auf Anfrage. Wenn du möchtest, übernimmt ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk die Anfrage für dich.
So gehst du vor
Grund prüfen
Liegt einer der fünf Gründe vor? Bei Teilzeit oder Jobverlust zuerst klären, ob eine Befreiung möglich ist – dann brauchst du keine Anwartschaft.
Beide Varianten erfragen
Lass dir den Euro-Betrag für klein und groß sowie für die Pflege-Anwartschaft nennen.
Antrag stellen
Am besten zum Beginn der Pflicht und innerhalb der drei Monate, in denen du sonst rückwirkend kündigen könntest.
Rückkehr melden
Fällt der Grund weg, meldest du das binnen zwei Monaten – mit Nachweis, etwa dem Ende der Mitgliedschaft bei der Krankenkasse.
Die versichererübergreifenden Grundlagen zur Anwartschaft findest du im Ratgeber Anwartschaft in der PKV. Was in deinem Statuswechsel voraussichtlich gilt, zeigt der kostenlose Check.
Häufige Fragen
Was kostet die Anwartschaft bei der HUK-COBURG?
Die kleine Anwartschaft kostet 5 % des Tarifbeitrags des pausierten Tarifs (AP0 0708U § 4). Für die große Anwartschaft legt die HUK-COBURG einen Prozentsatz in den technischen Berechnungsgrundlagen fest; öffentlich genannt wird er nicht. Den Euro-Betrag für deinen Tarif nennt dir der Versicherer.
Wie lange habe ich nach dem Wegfall des Grundes Zeit?
Zwei Monate. Zeigst du den Wegfall rechtzeitig an, lebt der Versicherungsschutz zu dem Tag wieder auf, an dem der Grund weggefallen ist. Danach kann die HUK-COBURG das Aufleben nach einer erneuten Gesundheitsprüfung von besonderen Bedingungen abhängig machen (AP0 0708U/0709U § 5).
Gibt es bei der HUK-COBURG eine Höchstdauer?
Grundsätzlich läuft die Anwartschaft, solange der Grund besteht. Die kleine Anwartschaft wegen Auslandsaufenthalts ist auf fünf Jahre begrenzt. Wegen wirtschaftlicher Notlage gibt es beide Varianten nur in der Krankheitskostenteilversicherung und für höchstens ein Jahr; die große kann dann auf Antrag um bis zu ein Jahr verlängert werden.
Gibt es eine Anwartschaft für das Krankentagegeld der HUK-COBURG?
Ja. Zusätzlich zu den allgemeinen Gründen ist sie während der Mutterschutzfristen und der Elternzeit möglich sowie bei Unterbrechung der Erwerbstätigkeit oder Berufsunfähigkeit. Nach Aufgabe der Erwerbstätigkeit musst du den Antrag binnen zwei Monaten stellen (§ 3 Nr. 2).
Bekomme ich in Anwartschaftsjahren eine Beitragsrückerstattung?
Nein. Für Kalenderjahre, in denen auch nur teilweise eine Anwartschaft bestand, gewährt die HUK-COBURG keine Beitragsrückerstattung (AP0 0708U/0709U § 2 Nr. 3).
Quellen
- HUK-COBURG: Besondere Bedingungen für die kleine Anwartschaftsversicherung (AP0 0708U) – Stand 01.2017, gültig für ab 21.12.2012 abgeschlossene Unisex-Tarife; abgerufen 10.10.2026
- HUK-COBURG: Besondere Bedingungen für die große Anwartschaftsversicherung (AP0 0709U) – Stand 01.2017; abgerufen 10.10.2026
- § 204 VVG – Abs. 5: Fortführung als Anwartschaftsversicherung – abgerufen 10.10.2026
- § 205 VVG – Kündigung bei Versicherungspflicht (Abs. 2) – abgerufen 10.10.2026
- § 10 SGB V – Familienversicherung – abgerufen 10.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der privaten Krankenversicherung bei Statuswechsel (Teilzeit, Arbeitslosigkeit, Elternzeit, Auszeit, Anwartschaft) (Stand: 13. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Krankenkasse, keine Arbeitsagentur, kein Jobcenter; über Versicherungspflicht, Befreiung und Zuschüsse entscheiden allein diese Stellen. Herausgeber: KV-Statuswechsel.de. KV-Statuswechsel.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.