Ratgeber Anwartschaft

Anwartschaft PKV für Kinder: wenn dein Kind familienversichert wird

Ändert sich bei dir der Versicherungsstatus, ändert er sich oft auch für dein Kind. Kann es in die beitragsfreie Familienversicherung wechseln, stellt sich die Frage: Kinder-PKV kündigen oder per Anwartschaft offenhalten? Hier sind Regeln, Kosten und Fristen.

Redaktion KV-Statuswechsel.de Aktualisiert am 10. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (9 Abschnitte)
  1. Wann dein Kind in die Familienversicherung kann
  2. Typische Auslöser: Wann sich die Frage nach der Anwartschaft für Kinder stellt
  3. Kinder-PKV kündigen oder Anwartschaft: deine Optionen
  4. Was eine Anwartschaft für Kinder kostet
  5. Was die Anwartschaft deinem Kind sichert
  6. Kleine oder große Anwartschaft für das Kind?
  7. Vier typische Fehler – und wie du sie vermeidest
  8. Sonderfall Neugeborenes und Altersgrenzen
  9. So gehst du vor
Das Wichtigste in Kürze
  • Ein Kind kann in die beitragsfreie Familienversicherung der GKV wechseln, wenn ein Elternteil gesetzlich versichert ist und § 10 SGB V das nicht ausschließt – etwa weil der privat versicherte Elternteil versicherungspflichtig wird.
  • Ausgeschlossen ist die Familienversicherung, wenn der mit dem Kind verwandte Ehe- oder Lebenspartner nicht gesetzlich versichert ist, mehr als 6.450 € im Monat verdient (2026) und mehr als das GKV-Mitglied (§ 10 Abs. 3 SGB V).
  • Der Anspruch auf Familienversicherung steht der Versicherungspflicht gleich: Die Kinder-PKV kann binnen drei Monaten rückwirkend gekündigt werden (§ 205 Abs. 2 VVG).
  • Eine Anwartschaft für Kinder kostet oft wenig: Continentale 5 % bis 20 Jahre, Barmenia 10 % bis 21 Jahre (K 4656), Debeka 1 € je Kind in der großen Anwartschaft (Stand 10.10.2026).
  • In der Pflege-Anwartschaft der Eltern sind familienversicherte Kinder beitragsfrei mitversichert.

Eine Anwartschaft in der PKV für Kinder hält den Vertrag deines Kindes offen, wenn es in die beitragsfreie Familienversicherung der GKV wechseln kann – etwa weil du als privat versicherter Elternteil versicherungspflichtig wirst. Sie kostet oft wenig: bei der Continentale 5 % des Beitrags bis 20 Jahre, bei der Debeka 1 € je Kind in der großen Anwartschaft (Stand 10.10.2026).

Wann dein Kind in die Familienversicherung kann

Kinder sind in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert, wenn ein Elternteil Mitglied ist und die Voraussetzungen des § 10 SGB V erfüllt sind. Dazu gehören ein Wohnsitz im Inland, keine eigene vorrangige Versicherung und kein eigenes Einkommen über einem Siebtel der Bezugsgröße – 2026 sind das 565 € im Monat (eigene Berechnung aus 3.955 €). Kinder sind in der Regel bis 18 familienversichert, ohne Erwerbstätigkeit bis 23 und in Schul- oder Berufsausbildung bis 25 (§ 10 Abs. 2 SGB V).

Eine Ausnahme ist für Familien mit einem privat versicherten Elternteil entscheidend. Nach § 10 Abs. 3 SGB V sind Kinder nicht familienversichert, wenn alle drei Bedingungen zusammen erfüllt sind:

  • der mit dem Kind verwandte Ehe- oder Lebenspartner des Mitglieds ist nicht Mitglied einer Krankenkasse,
  • sein Gesamteinkommen übersteigt regelmäßig ein Zwölftel der Jahresarbeitsentgeltgrenze – 2026 sind das 6.450 € im Monat,
  • und es ist regelmäßig höher als das Gesamteinkommen des Mitglieds.

Fällt eine dieser Bedingungen weg, kann dein Kind über den gesetzlich versicherten Elternteil familienversichert werden. Die Ausschlussregel nennt nach ihrem Wortlaut Ehe- und Lebenspartner. Ob dein Kind die Voraussetzungen erfüllt, entscheidet die Krankenkasse. Mehr zur Familienversicherung aus Sicht privat versicherter Familien: PKV und Familienversicherung.

Typische Auslöser: Wann sich die Frage nach der Anwartschaft für Kinder stellt

In der Praxis entsteht die Frage fast immer durch einen Statuswechsel eines Elternteils. Die häufigsten Konstellationen:

Du wirst versicherungspflichtig

Durch Teilzeit, ein sinkendes Gehalt oder Arbeitslosengeld wirst du als bisher privat versicherter Elternteil gesetzlich pflichtversichert. Dein Kind kann dann über dich familienversichert werden.

PKV in Teilzeit →

Dein Einkommen sinkt unter die Grenze

Ist dein Partner gesetzlich versichert und sinkt dein Einkommen auf höchstens 6.450 € im Monat, greift der Ausschluss des § 10 Abs. 3 SGB V nicht mehr.

Dein Partner verdient mehr als du

Steigt das Einkommen des gesetzlich versicherten Elternteils über deines, entfällt ebenfalls eine Bedingung des Ausschlusses.

Ein Kind wird geboren

Hier entscheidet sich gleich zu Beginn, ob das Kind privat oder über die Familienversicherung abgesichert wird – mit eigenen Fristen.

Was in deiner Lage voraussichtlich gilt und welche Fristen laufen, zeigt der Statuswechsel-Check.

Kinder-PKV kündigen oder Anwartschaft: deine Optionen

Kann dein Kind in die Familienversicherung, hast du drei Möglichkeiten. Das Gesetz behandelt den Anspruch auf Familienversicherung dabei wie eine Versicherungspflicht: „Der Versicherungspflicht steht der gesetzliche Anspruch auf Familienversicherung … gleich“ (§ 205 Abs. 2 Satz 5 VVG).

Optionen nach § 205 Abs. 2 VVG und Versicherer-Bedingungen (z. B. HUK-COBURG AP0 0708U § 3 Nr. 1 b, Debeka B KV 10 b § 2 b, Barmenia K 4656 Ziffer 2); Stand 10.10.2026.
OptionWas passiertFrist
Kinder-PKV kündigenKind ist nur noch familienversichert; spätere Rückkehr nur mit neuem Vertrag und Gesundheitsprüfungbinnen 3 Monaten rückwirkend zum Beginn der Familienversicherung
Anwartschaft für das KindKind ist familienversichert; PKV ruht gegen kleinen Beitrag und lebt später ohne Gesundheitsprüfung wieder aufAntrag am besten zum Beginn der Familienversicherung
Kinder-PKV weiterlaufen lassenvoller Beitrag; die Familienversicherung besteht kraft Gesetzes trotzdem–

Die Anwartschaft ist bei vielen Versicherern ausdrücklich für die Familienversicherung vorgesehen. Die HUK-COBURG nennt als Grund „eine vorübergehende Familienversicherung nach § 10 SGB V“, die Debeka den „Anspruch auf Familienversicherung in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung“, die Barmenia Personen, die „im Rahmen der Familienversicherung versichert sind bzw. werden“. Wie die Anwartschaft allgemein funktioniert, steht im Ratgeber Anwartschaft in der PKV.

Was eine Anwartschaft für Kinder kostet

Für Kinder gelten bei mehreren Versicherern eigene, niedrigere Sätze. Belegt sind diese Werte:

Kinder-Sätze laut Versicherer-Bedingungen und -Websites, abgerufen 10.10.2026; alphabetisch, keine Wertung.
VersichererAnwartschaft für KinderFundstelle
Barmenia10 % bis zum 21. Geburtstag (Website: 6 %)K 4656 Ziffer 9, Stand 01.01.2026
Continentale5 % bis 20 Jahre (große Anwartschaft)Besondere Bedingungen AG Nr. 7, Stand 01.01.2026
Debeka1 € im Monat je Kind für alle Tarife (große Anwartschaft)B KV 10 b § 5 Nr. 2, Stand 01.10.2022
DKV, HUK-COBURGkleine Anwartschaft 5 % – ohne gesonderten KindersatzDKV-Infoblatt; AP0 0708U § 4

Ein Rechenbeispiel: Zahlst du für dein Kind 150 € im Monat, kostet die Anwartschaft mit 5 % 7,50 € und mit 10 % 15 € im Monat (eigene Rechnung). Steigt der Kinderbeitrag durch eine Beitragsanpassung, steigt bei prozentualen Sätzen auch die Anwartschaft. Bei der Debeka gilt der Satz von 1 €, solange für das Kind Kinder- oder Jugendlichenbeiträge zu zahlen wären; ab dem folgenden Monatsersten wird der Prozentsatz laut Beitragstabelle berechnet (B KV 10 b § 5 Nr. 2). In der Pflegepflichtversicherung kommt für dein Kind nichts dazu: Kinder, die in die Familienversicherung der sozialen Pflegeversicherung wechseln, sind in der Pflege-Anwartschaft der Eltern beitragsfrei mitversichert. Mehr dazu: Anwartschaft in der Pflegeversicherung. Mit deinen Zahlen rechnet der Anwartschafts-Rechner.

Was die Anwartschaft deinem Kind sichert

Der Wert der Anwartschaft liegt bei Kindern in der Zukunft. Kehrt die Familie in die PKV zurück – etwa weil du nach der Teilzeit wieder über der Grenze verdienst –, lebt der Kindertarif ohne neue Gesundheitsprüfung wieder auf. Ohne Anwartschaft müsstest du für dein Kind einen neuen Vertrag abschließen und seine Gesundheit neu angeben. Der Versicherer könnte dann Zuschläge oder Ausschlüsse verlangen.

Eine Aufnahme ohne Risikozuschläge sieht das Gesetz sonst vor allem bei der Kindernachversicherung direkt nach der Geburt oder Adoption vor. Nach § 198 VVG muss der Versicherer ein Neugeborenes ohne Risikozuschläge und Wartezeiten versichern, wenn ein Elternteil am Tag der Geburt versichert ist und die Anmeldung spätestens zwei Monate nach der Geburt rückwirkend erfolgt; der Schutz darf nicht höher sein als der des Elternteils. Diese Chance ist später vorbei – die Anwartschaft hält sie gewissermaßen offen.

Kleine oder große Anwartschaft für das Kind?

Auch für Kinder gibt es beide Varianten. Die kleine sichert den Gesundheitszustand, die große zusätzlich das Eintrittsalter und den weiteren Aufbau der Alterungsrückstellung. Weil die Kindersätze bei mehreren Versicherern niedrig sind – bei der Debeka 1 € je Kind in der großen Anwartschaft, bei der Continentale 5 % –, kann sich die große Variante für Kinder eher rechnen als für Erwachsene. Lass dir für dein Kind beide Varianten in Euro nennen, bevor du dich entscheidest. Die Unterschiede im Detail erklärt der Ratgeber kleine oder große Anwartschaft.

Vier typische Fehler – und wie du sie vermeidest

  • Die drei Monate verstreichen lassen: Danach kannst du die Kinder-PKV nur noch zum Ende des Monats kündigen, in dem du die Familienversicherung nachweist – bis dahin laufen die Beiträge weiter.
  • Nur an den eigenen Vertrag denken: Deine Anwartschaft gilt nicht automatisch für dein Kind. Jede versicherte Person braucht ihre eigene Vereinbarung.
  • Die Pflege vergessen: Für die Pflegepflichtversicherung gelten eigene Regeln; Kinder sind dort in der Anwartschaft der Eltern beitragsfrei mitversichert.
  • Das Ende nicht melden: Endet die Familienversicherung, entfällt der Anwartschaftsgrund. Wer den Wegfall zu spät anzeigt, riskiert eine neue Gesundheitsprüfung.

Sonderfall Neugeborenes und Altersgrenzen

Wird dein Kind geboren, während eure Familie zwischen PKV und GKV steht, lohnt eine Klärung schon vor der Geburt. Gesetzlich nicht geregelt ist, ob ein Versicherer ein Neugeborenes über die Kindernachversicherung aufnimmt und den Vertrag direkt als Anwartschaft führt, wenn das Kind familienversichert ist. Ebenso offen ist, ob ein Elternteil, dessen eigene PKV gerade in einer Anwartschaft ruht, als „versichert“ im Sinne des § 198 VVG gilt. Frag deinen Versicherer frühzeitig und lass dir die Antwort schriftlich geben. Alles zur Kindernachversicherung: Kindernachversicherung in der PKV.

Am anderen Ende stehen die Altersgrenzen der Familienversicherung: Mit 18, 23 oder 25 Jahren endet sie, je nach Lage deines Kindes. Dann fällt meist auch der Anwartschaftsgrund weg. Melde das rechtzeitig – bei vielen Versicherern binnen zwei Monaten. Ob dein Kind danach privat weiterversichert wird oder etwa als Azubi gesetzlich pflichtversichert ist, hängt von seiner eigenen Lage ab.

So gehst du vor

Familienversicherung prüfen

Kann dein Kind nach § 10 SGB V familienversichert werden? Die Krankenkasse entscheidet; maßgeblich sind Status und Einkommen beider Eltern.

Rückkehr einschätzen

Wird die Familie voraussichtlich in die PKV zurückkehren? Dann spricht viel für die Anwartschaft.

Kindersatz erfragen

Lass dir den Beitrag der Anwartschaft für dein Kind nennen – viele Versicherer haben eigene, niedrige Sätze.

Binnen drei Monaten entscheiden

So lange kannst du die Kinder-PKV rückwirkend kündigen; danach nur noch zum Monatsende.

Den Stichtag für die drei Monate rechnet der Fristenrechner aus. Was für dich selbst gilt, zeigt der kostenlose Statuswechsel-Check.

Häufige Fragen

Brauche ich eine Anwartschaft für mein Kind?

Nein, sie ist freiwillig. Sinnvoll ist sie, wenn dein Kind nur vorübergehend familienversichert ist und später in die PKV zurück soll – etwa wenn du nach einer Teilzeitphase wieder über der Versicherungspflichtgrenze verdienst. Ohne Anwartschaft bräuchte dein Kind später einen neuen Vertrag mit Gesundheitsprüfung.

Was kostet eine Anwartschaft für Kinder?

Oft deutlich weniger als für Erwachsene. Die Continentale verlangt in der großen Anwartschaft 5 % des Beitrags für Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre, die Barmenia 10 % bis 21 Jahre (K 4656, Stand 01.01.2026), die Debeka 1 € im Monat je Kind für alle Tarife zusammen. Bei einem Kinderbeitrag von 150 € sind 5 % also 7,50 € im Monat.

Wann kann mein Kind in die Familienversicherung?

Wenn ein Elternteil gesetzliches Mitglied ist, das Kind die Altersgrenzen einhält (in der Regel bis 18, ohne Erwerbstätigkeit bis 23, in Ausbildung bis 25) und kein eigenes Einkommen über der Grenze hat. Bei verheirateten Eltern ist es ausgeschlossen, wenn der privat versicherte Elternteil mehr als 6.450 € im Monat (2026) und mehr als das Mitglied verdient (§ 10 SGB V).

Kann ich die PKV meines Kindes kündigen, wenn es familienversichert wird?

Ja. Der gesetzliche Anspruch auf Familienversicherung steht der Versicherungspflicht gleich. Du kannst die Kinder-PKV und eine dafür bestehende Anwartschaft binnen drei Monaten rückwirkend zum Beginn kündigen (§ 205 Abs. 2 VVG); auf Aufforderung musst du die Familienversicherung binnen zwei Monaten nachweisen.

Gibt es eine Anwartschaft für Neugeborene?

Gesetzlich geregelt ist das nicht. Ist ein Elternteil privat versichert, kann das Neugeborene binnen zwei Monaten nach der Geburt rückwirkend ohne Risikozuschläge und Wartezeiten in der PKV versichert werden (§ 198 VVG). Ob der Versicherer den Vertrag anschließend als Anwartschaft führt, wenn das Kind familienversichert ist, klärst du am besten vor der Geburt.

Quellen

  1. § 10 SGB V – Familienversicherung (Abs. 1–3) – abgerufen 10.10.2026
  2. § 205 VVG – Kündigung bei Versicherungspflicht und Familienversicherung (Abs. 2) – abgerufen 10.10.2026
  3. § 198 VVG – Kindernachversicherung – abgerufen 10.10.2026
  4. § 25 SGB XI – Familienversicherung in der sozialen Pflegeversicherung – abgerufen 10.10.2026
  5. Continentale: Versicherungsbedingungen für Krankheitskostenvollversicherte (Besondere Bedingungen AG) – Stand 01.01.2026
  6. Barmenia: Besondere Bedingungen für die Anwartschaftsversicherung (ANW), K 4656 – Stand 01.01.2026
  7. Debeka: Bedingungen für die große Anwartschaftsversicherung (B KV 10 b) – Stand 01.10.2022
  8. HUK-COBURG: Besondere Bedingungen für die kleine Anwartschaftsversicherung (AP0 0708U) – Stand 01.2017
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Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der privaten Krankenversicherung bei Statuswechsel (Teilzeit, Arbeitslosigkeit, Elternzeit, Auszeit, Anwartschaft) (Stand: 10. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Krankenkasse, keine Arbeitsagentur, kein Jobcenter; über Versicherungspflicht, Befreiung und Zuschüsse entscheiden allein diese Stellen. Herausgeber: KV-Statuswechsel.de. KV-Statuswechsel.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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