Inhalt (8 Abschnitte)
- Anwartschaftsversicherung Continentale auf einen Blick
- Welche Anwartschaft bietet die Continentale an?
- Voraussetzungen: Wann die Continentale eine Anwartschaft vereinbart
- Was kostet die Anwartschaft bei der Continentale?
- Dauer, Ende und Rückkehr in den Tarif
- Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeld bei der Continentale
- Was wir nicht wissen
- So gehst du vor
- Die Continentale regelt die Anwartschaft für die Krankheitskosten in den „Besonderen Bedingungen für die große Anwartschaftsversicherung (AG)“, Stand 01.01.2026.
- Der Beitrag der großen Anwartschaft beträgt in Unisex-Tarifen 30 % für Erwachsene von 21 bis 65 Jahren und 5 % für Kinder und Jugendliche bis 20 sowie ab 66 Jahren.
- Anerkannte Gründe sind GKV-Pflicht, Familienversicherung, ein längerer Auslandsaufenthalt oder vergleichbare Gründe; die Anwartschaft wird für einen begrenzten Zeitraum vereinbart.
- Für das Krankentagegeld kostet die Anwartschaft 20 % (Tarife V, V-U) bzw. 40 % (Ärztetarife VA, VA-U) des Beitrags.
- Eine kleine Anwartschaft für die Krankheitskosten ist in diesen Bedingungen nicht abgedruckt; für die Pflegepflichtversicherung gibt es eine kleine und eine große Variante.
Die Anwartschaftsversicherung der Continentale ist in den Versicherungsbedingungen für Vollversicherte als große Anwartschaft (AG) geregelt: In Unisex-Tarifen kostet sie 30 % des Beitrags für Erwachsene von 21 bis 65 Jahren und 5 % für Kinder bis 20 und ab 66 Jahren. Sie setzt einen Grund wie GKV-Pflicht oder Familienversicherung voraus (Bedingungen Stand 01.01.2026, abgerufen 10.10.2026).
Beschreibende DarstellungDiese Seite gibt die öffentlich zugänglichen Bedingungen der Continentale Krankenversicherung a.G. wieder – mit Fundstelle, ohne Wertung und ohne Vergleich mit anderen Anbietern. Sie ist kein Angebot der Continentale. KV-Statuswechsel.de ist ein Informationsportal und kein Versicherungsmakler; verbindlich sind allein dein Versicherungsschein und die Bedingungen deines Vertrags.
Anwartschaftsversicherung Continentale auf einen Blick
| Merkmal | Regelung |
|---|---|
| Varianten Krankheitskosten | große Anwartschaft (AG) für Tarife, deren Berechnungsgrundlagen sie vorsehen |
| Beitrag große Anwartschaft (Unisex) | Erwachsene 21–65 Jahre: 30 %; Kinder und Jugendliche bis 20: 5 %; ab 66 Jahre: 5 % |
| Beitrag (ältere, geschlechtsabhängige Tarife) | Männer 21–65: 30 %; Frauen 21–65: 20 %; Kinder bis 20 und ab 66: 5 % |
| Anerkannte Gründe | GKV-Pflicht, Familienversicherung, längerer Auslandsaufenthalt oder vergleichbare Gründe |
| Dauer | für einen begrenzten Zeitraum vereinbart; Verlängerung und vorzeitige Rückkehr nur mit Zustimmung |
| Anzeigefrist nach Wegfall | in den Besonderen Bedingungen AG nicht genannt |
| Beitrag nach der Rückkehr | voller Tarifbeitrag unter Berücksichtigung des Alters bei Beginn der Anwartschaft und zwischenzeitlicher Anpassungen |
| Beitragsrückerstattung | kein Anspruch während der Anwartschaft |
| Krankentagegeld | 20 % (Tarife V, V-U) bzw. 40 % (Ärztetarife VA, VA-U) |
| Pflegepflichtversicherung | kleine und große Pflege-Anwartschaft, Kündigung mit 3 Monaten Frist zum Kalenderjahresende |
Wie diese Regeln im Vergleich zu anderen Versicherern aussehen, zeigt der Anwartschafts-Vergleich.
Welche Anwartschaft bietet die Continentale an?
Für die Krankheitskosten drucken die Versicherungsbedingungen der Continentale „Besondere Bedingungen für die große Anwartschaftsversicherung (AG)“ ab. Sie gelten für Tarife, „deren technische Berechnungsgrundlagen die große Anwartschaftsversicherung (AG) vorsehen“. Solange die Anwartschaft läuft, wird die Tarifbezeichnung um das Kürzel AG ergänzt.
Inhaltlich entspricht das der großen Anwartschaft, wie sie auch andere Versicherer kennen: Die während der vollen Beitragszahlung erworbenen Rechte bleiben erhalten (Nr. 4). Nach dem Ende der Anwartschaft ist der volle Tarifbeitrag zu zahlen, der sich unter Berücksichtigung des Alters bei Beginn der Anwartschaft und zwischenzeitlicher Anpassungen ergibt – einschließlich etwaiger Zuschläge (Nr. 10). Ein Übertragungswert nach § 13 Abs. 8 MB/KK 2009 wird schon während der Anwartschaft aufgebaut; übertragen lässt er sich erst nach der Rückkehr in den Tarif (Nr. 8).
Eine kleine Anwartschaft für die Krankheitskosten ist in diesen Bedingungen nicht abgedruckt. Die Unterschiede zwischen beiden Varianten erklärt der Ratgeber kleine oder große Anwartschaft.
Voraussetzungen: Wann die Continentale eine Anwartschaft vereinbart
Die große Anwartschaft kann laut der ersten Ziffer der Besonderen Bedingungen vereinbart werden bei
- gesetzlicher Krankenversicherungspflicht – etwa durch Teilzeit, ein Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze oder Arbeitslosengeld,
- Anspruch auf Familienversicherung,
- längerem Auslandsaufenthalt
- oder vergleichbaren Gründen.
Zweck ist, „für die versicherte Person erworbene Rechte zu erhalten oder neue Rechte zu begründen“. Für das Krankentagegeld nennen die Bedingungen ANV/ANV-U/AWVA/AWVA-U zusätzlich den Anspruch auf Heilfürsorge, eine außergewöhnliche wirtschaftliche Notlage und vergleichbare, schwerwiegende Gründe. Ob dein Statuswechsel dich überhaupt versicherungspflichtig macht, zeigt der Statuswechsel-Check.
Was kostet die Anwartschaft bei der Continentale?
Die Continentale nennt die Sätze direkt in den Bedingungen (Nr. 7). Für Tarife mit geschlechtsunabhängigen Beiträgen beträgt der Anwartschaftsbeitrag 5 % für Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre, 30 % für Erwachsene von 21 bis 65 Jahren und 5 % ab 66 Jahren, jeweils vom Beitrag des vereinbarten Tarifs. Ab dem Kalenderjahr nach dem 20. bzw. 65. Geburtstag gilt der Satz der nächsten Altersgruppe. Die Prozentsätze „können sich bei Beitragsveränderungen, insbesondere Beitragsanpassungen, mit Zustimmung des Treuhänders ändern“.
| Fall | Satz | pro Monat | 24 Monate |
|---|---|---|---|
| Erwachsene, 40 Jahre, Tarifbeitrag 500 € | 30 % | 150,00 € | 3.600 € |
| Erwachsene, 50 Jahre, Tarifbeitrag 700 € | 30 % | 210,00 € | 5.040 € |
| Kind, 8 Jahre, Tarifbeitrag 160 € | 5 % | 8,00 € | 192 € |
Mit deinem eigenen Beitrag rechnet der Anwartschafts-Rechner; trag dort für die große Anwartschaft 30 % ein.
Dauer, Ende und Rückkehr in den Tarif
Die Anwartschaft wird bei der Continentale „für einen begrenzten Zeitraum vereinbart“ und endet mit dem Aufleben der Versicherung nach dem vereinbarten Tarif (Nr. 2). Eine vorzeitige Übernahme in den Tarif oder eine Verlängerung ist nur mit Zustimmung des Versicherers möglich. Für die Planung heißt das: Lege die Dauer möglichst passend zu deinem Statuswechsel fest und frag rechtzeitig nach, wenn sich deine Lage ändert.
Während der Anwartschaft leistet die Continentale nicht – „auch für bereits eingetretene Versicherungsfälle“ (Nr. 3). Krankheiten und Unfallfolgen, die während der Anwartschaft entstehen, sind nach der Rückkehr „mit Ausnahme von anerkannten Dienstbeschädigungen ohne besonderen Zuschlag mitversichert“ (Nr. 5). Die Zeit der Anwartschaft wird auf Wartezeiten angerechnet (Nr. 6).
Wird die Anwartschaft gekündigt oder nicht in den Tarif umgewandelt, „so erlöschen alle erworbenen Rechte. Beiträge werden nicht zurückgezahlt“ (Nr. 9). Ein Anspruch auf Beitragsrückerstattung, Pauschalleistung oder Leistungsfreiheitsrabatt besteht während der Anwartschaft nicht, und die Anwartschaftszeit zählt später nicht als leistungsfreier Zeitraum (Nr. 11).
Wichtig für den Zeitpunkt: Wer versicherungspflichtig wird, darf die PKV binnen drei Monaten rückwirkend kündigen (§ 205 Abs. 2 VVG). Willst du stattdessen die Anwartschaft, entscheide dich in diesem Zeitraum. Den Stichtag rechnet der Fristenrechner aus.
Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeld bei der Continentale
Für die private Pflegepflichtversicherung enthalten die Bedingungen eine kleine und eine große Anwartschaft. Die kleine ist möglich, wenn du vorübergehend in der sozialen Pflegeversicherung pflicht- oder familienversichert bist. Bei der Rückkehr zahlst du den Neugeschäftsbeitrag zum erreichten Alter abzüglich vorhandener Anrechnungsbeträge. Bei der großen richtet sich der Beitrag nach dem ursprünglichen Eintrittsalter. Kinder, die in die Familienversicherung wechseln, sind in beiden Varianten beitragsfrei mitversichert. Kündigen kannst du mit drei Monaten Frist zum Ende des Kalenderjahres; die Continentale verzichtet auf ihr ordentliches Kündigungsrecht. Mehr dazu: Anwartschaft in der Pflegeversicherung.
Für das Krankentagegeld gelten eigene Besondere Bedingungen (ANV, ANV-U, AWVA, AWVA-U): 20 % des Beitrags für die Tarife V und V-U, 40 % für die Ärztetarife VA und VA-U. Auch hier wird die Anwartschaft für einen begrenzten Zeitraum vereinbart. Außerdem regeln die Tagegeldtarife V-U und VA-U ein Ruhen ohne Anwartschaftsvertrag: Bei Arbeitslosigkeit oder vorübergehender Nichtausübung der selbstständigen Tätigkeit ruhen die Rechte und Pflichten bis zu zwölf Monate; danach erlischt die Versicherung für die betroffene Person.
Was wir nicht wissen
Diese Punkte lassen sich aus den öffentlichen Bedingungen nicht beantworten:
- Ob die Continentale für die Krankheitskosten neben der großen auch eine kleine Anwartschaft anbietet.
- Welche Frist für die Anzeige gilt, wenn der Grund der Anwartschaft wegfällt – die Besonderen Bedingungen AG nennen keine.
- Den Beitrag der Pflege-Anwartschaft – er ergibt sich aus dem Versicherungsschein.
- Für welche Tarife die Berechnungsgrundlagen die große Anwartschaft nicht vorsehen.
Die Antworten bekommst du von der Continentale auf Anfrage – am besten schriftlich, damit du sie in der Hand hast.
So gehst du vor
Grund und Dauer klären
Liegt einer der Gründe vor, und wie lange voraussichtlich? Die Dauer wird bei der Continentale vereinbart.
Befreiung prüfen
Bei Teilzeit oder Jobverlust zuerst klären, ob eine Befreiung nach § 8 SGB V möglich ist.
Euro-Beträge erfragen
Anwartschaft für Krankheitskosten, Pflegepflichtversicherung und Krankentagegeld – sowie die Anzeigefrist.
Antrag rechtzeitig stellen
Innerhalb der drei Monate, in denen du die PKV sonst rückwirkend kündigen könntest.
Die versichererübergreifenden Grundlagen findest du im Ratgeber Anwartschaft in der PKV. Was in deinem Statuswechsel voraussichtlich gilt, zeigt der kostenlose Check.
Häufige Fragen
Was kostet die Anwartschaft bei der Continentale?
In Tarifen mit geschlechtsunabhängigen Beiträgen beträgt der Beitrag der großen Anwartschaft 30 % für Erwachsene von 21 bis 65 Jahren und 5 % für Kinder und Jugendliche bis 20 und für Versicherte ab 66 Jahren (Besondere Bedingungen AG, Stand 01.01.2026). Bei 500 € Beitrag sind das 150 € im Monat für einen Erwachsenen. Die Sätze können sich bei Beitragsanpassungen mit Zustimmung des Treuhänders ändern.
Gibt es bei der Continentale eine kleine Anwartschaft?
In den Versicherungsbedingungen für Krankheitskostenvollversicherte (Stand 01.01.2026) ist für die Krankheitskosten nur die große Anwartschaft abgedruckt. Eine kleine Anwartschaft ist dort für die Pflegepflichtversicherung geregelt. Ob es für deinen Tarif weitere Varianten gibt, beantwortet dir die Continentale.
Wie lange läuft die Anwartschaft bei der Continentale?
Sie wird für einen begrenzten Zeitraum vereinbart und endet mit dem Aufleben der Versicherung. Eine vorzeitige Rückkehr in den Tarif oder eine Verlängerung ist laut Bedingungen nur mit Zustimmung des Versicherers möglich.
Was gilt für Krankheiten, die während der Anwartschaft auftreten?
Sie sind laut Bedingungen ohne besonderen Zuschlag mitversichert, ausgenommen anerkannte Dienstbeschädigungen. Während der Anwartschaft selbst leistet die Continentale nicht, auch nicht für schon eingetretene Versicherungsfälle.
Quellen
- Continentale Krankenversicherung a.G.: Versicherungsbedingungen – Tarife mit Tarifbedingungen für Krankheitskostenvollversicherte (u. a. Besondere Bedingungen AG; ANV/ANV-U/AWVA/AWVA-U; Pflege-Anwartschaft) – Stand 01.01.2026, abgerufen 10.10.2026
- § 204 VVG – Abs. 5: Fortführung als Anwartschaftsversicherung – abgerufen 10.10.2026
- § 205 VVG – Kündigung bei Versicherungspflicht (Abs. 2) – abgerufen 10.10.2026
- PKV-Verband: Musterbedingungen MB/KK 2009 (§ 13 Abs. 11, § 15 Abs. 3) – abgerufen 10.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der privaten Krankenversicherung bei Statuswechsel (Teilzeit, Arbeitslosigkeit, Elternzeit, Auszeit, Anwartschaft) (Stand: 13. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Krankenkasse, keine Arbeitsagentur, kein Jobcenter; über Versicherungspflicht, Befreiung und Zuschüsse entscheiden allein diese Stellen. Herausgeber: KV-Statuswechsel.de. KV-Statuswechsel.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.