Ratgeber Grundsicherungsgeld

PKV und Bürgergeld (jetzt Grundsicherungsgeld): Zuschuss, Basistarif, Rückkehr

Wenn Arbeitslosengeld und Ersparnisse nicht reichen, kommt das Jobcenter ins Spiel. Für Privatversicherte gelten dabei eigene Regeln: Du bleibst in der PKV, bekommst einen gedeckelten Zuschuss – und hast eine Wahl, die gut überlegt sein will.

Redaktion KV-Statuswechsel.de Aktualisiert am 10. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (9 Abschnitte)
  1. Aus Bürgergeld wird Grundsicherungsgeld: was das für die PKV heißt
  2. PKV und Bürgergeld: wer privat bleibt – und wer nicht
  3. Wie hoch der Zuschuss des Jobcenters 2026 ist
  4. Im alten Tarif bleiben oder in den Basistarif wechseln?
  5. Rückkehr aus dem Basistarif: die Zwei-Jahres-Regel
  6. Zuschuss auch ohne Grundsicherungsgeld
  7. So beantragst du den Zuschuss
  8. Beispiele und häufige Irrtümer
  9. Arbeitslosengeld I und Grundsicherungsgeld im Vergleich
Das Wichtigste in Kürze
  • Seit dem 01.07.2026 heißt das Bürgergeld Grundsicherungsgeld (BGBl. 2026 I Nr. 107); Behörden dürfen bis 31.12.2026 auch noch „Bürgergeld“ sagen.
  • Wer zuletzt vor dem Bezug privat versichert war, wird nicht gesetzlich pflichtversichert und bleibt in der PKV (§ 5 Abs. 5a SGB V).
  • Das Jobcenter zahlt einen Zuschuss bis zum halbierten Basistarif-Beitrag: 2026 höchstens 508,59 € für die Kranken- und 104,63 € für die Pflegeversicherung im Monat (§ 26 SGB II; BA-Merkblatt Juli 2026).
  • Im alten Tarif trägst du den Rest und deinen Selbstbehalt selbst; im Basistarif halbiert sich der Beitrag (§ 152 Abs. 4 VAG).
  • Endet die Hilfebedürftigkeit binnen zwei Jahren, kannst du binnen drei Monaten ohne neue Gesundheitsprüfung in deinen alten Tarif zurück (§ 204 Abs. 2 VVG).

Wer privat versichert ist und Bürgergeld – seit dem 01.07.2026 Grundsicherungsgeld – bezieht, bleibt in der PKV, wenn er zuletzt vor dem Bezug privat versichert war (§ 5 Abs. 5a SGB V). Das Jobcenter zahlt einen Zuschuss bis zum halbierten Basistarif-Beitrag, 2026 höchstens 508,59 € für die Kranken- und 104,63 € für die Pflegeversicherung im Monat (§ 26 SGB II; BA-Merkblatt, Stand Juli 2026). Im alten Tarif trägst du Differenz und Selbstbehalt selbst, im Basistarif halbiert sich der Beitrag.

Aus Bürgergeld wird Grundsicherungsgeld: was das für die PKV heißt

Das Dreizehnte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (BGBl. 2026 I Nr. 107) ist am 01.07.2026 in Kraft getreten (Art. 12 Abs. 1). Seitdem heißt die Leistung für erwerbsfähige Hilfebedürftige Grundsicherungsgeld; bis zum 31.12.2026 dürfen Behörden auch noch den Begriff Bürgergeld verwenden (§ 65a Abs. 4 SGB II). Deshalb begegnen dir in Bescheiden und Formularen derzeit beide Namen.

Für Privatversicherte ändert sich mit dem neuen Namen wenig. Die beiden Kernvorschriften – der Verbleib in der PKV (§ 5 Abs. 5a SGB V) und der Zuschuss (§ 26 SGB II) – sprechen jetzt vom Grundsicherungsgeld, die Mechanik ist dieselbe. Die Höchstwerte 2026 nennt das aktuelle BA-Merkblatt mit Stand Juli 2026 unverändert: 508,59 € und 104,63 €. Wer nach „PKV Bürgergeld“ sucht, findet hier also die gültigen Regeln.

PKV und Bürgergeld: wer privat bleibt – und wer nicht

Grundsätzlich macht der Bezug von Grundsicherungsgeld gesetzlich versicherungspflichtig (§ 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V). Absatz 5a nimmt davon aus, „wer zuletzt vor dem Bezug von Grundsicherungsgeld privat krankenversichert war“ – und auch Unversicherte, die zum privaten System gehören, etwa ehemals hauptberuflich Selbstständige. Eine Familienversicherung über einen gesetzlich versicherten Angehörigen ist für diese Personen ausgeschlossen (§ 5 Abs. 5a Satz 3 SGB V).

Zuordnung nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a und Abs. 5a SGB V sowie BA-Merkblatt § 26 SGB II (Juli 2026); Stand 10.10.2026.
Zuletzt vor dem Bezug …Versicherung während des BezugsWer zahlt
privat versichertbleibt in der PKVZuschuss des Jobcenters, gedeckelt
freiwillig gesetzlich versichertgesetzlich über den LeistungsbezugJobcenter trägt den Beitrag
pflichtversichert, z. B. mit Arbeitslosengeld Igesetzlich über den LeistungsbezugJobcenter trägt den Beitrag
nicht versichert, aber dem PKV-System zugehörigprivat, z. B. im BasistarifZuschuss des Jobcenters, gedeckelt

Das gilt auch für weitere Mitglieder deiner Bedarfsgemeinschaft, wenn sie zuletzt privat versichert waren. Wichtig für Ehepaare: Ist dein Partner gesetzlich versichert, kommst du über ihn trotzdem nicht in die Familienversicherung. Mehr zu Konstellationen mit Partner unter PKV und Partner arbeitslos.

Wie hoch der Zuschuss des Jobcenters 2026 ist

§ 26 Abs. 1 SGB II begrenzt den Zuschuss „auf die Höhe des nach § 152 Absatz 4 des Versicherungsaufsichtsgesetzes halbierten Beitrags für den Basistarif“. Maßgeblich ist der Basistarif-Beitrag, den du persönlich zahlen würdest; dein Versicherer bescheinigt ihn dir. Liegt er beim Höchstbeitrag von 1.017,19 €, beträgt der Deckel 508,59 €. Für die Pflege ist er auf die Hälfte des Höchstbeitrags der sozialen Pflegeversicherung begrenzt: 104,63 €.

Eigene Beispielrechnungen 2026 nach § 26 SGB II und BA-Merkblatt (Juli 2026), unter der Annahme, dass der persönliche Basistarif-Beitrag beim Höchstbeitrag liegt; keine echten Kundenfälle.
Dein Beitrag im bisherigen TarifZuschussEigenanteil
Krankenversicherung 420 €, Pflege 55 €475,00 €0,00 €
Krankenversicherung 650 €, Pflege 70 €578,59 €141,41 €
Krankenversicherung 820 €, Pflege 110 €613,22 €316,78 €

Was Arbeitsagentur und Jobcenter 2026 höchstens zur PKV zahlen

Euro pro Monat (Arbeitsagentur: 30 Tage), Kranken- und Pflegeversicherung, Stand 10.10.2026

Arbeitsagentur (ALG I): Krankenversicherung813,90 €Arbeitsagentur (ALG I): Pflegeversicherung167,40 €Jobcenter (Grundsicherungsgeld): Krankenversicherung508,59 €Jobcenter (Grundsicherungsgeld): Pflegeversicherung104,63 €Zum Vergleich: Ø PKV-Beitrag (Verband)617,00 €

BA-Merkblatt SV 1 (01.2026): 27,13 € bzw. 5,58 € pro Tag, × 30 Tage (§ 154 SGB III, eigene Berechnung); BA-Merkblatt „Zuschuss … (§ 26 SGB II)“, Stand Juli 2026; Ø PKV-Beitrag rund 617 € laut PKV-Verband.

Das Jobcenter überweist den Zuschuss jeden Monat im Voraus direkt an deinen Versicherer, in der Regel ab dem ersten Tag des Leistungsbezugs – auch rückwirkend, wenn die Bearbeitung dauert. Den Differenzbetrag zahlst du selbst. Passe deshalb deine Lastschrift an und informiere den Versicherer früh, um bis zur Bewilligung keine Lücke entstehen zu lassen.

Im alten Tarif bleiben oder in den Basistarif wechseln?

Das ist die eigentliche Entscheidung. Das BA-Merkblatt beschreibt beide Wege; eine Empfehlung gibt es nicht, weil es von deinem Beitrag, deinem Selbstbehalt und der voraussichtlichen Dauer abhängt.

Bisheriger Tarif

  • Deine Leistungen bleiben, wie sie sind.
  • Kein Tarifwechsel, keine Rückkehrfrage.
  • Eigenanteil über 508,59 € bzw. 104,63 € trägst du selbst.
  • Selbstbehalt zahlst du im Krankheitsfall selbst – das Jobcenter übernimmt ihn nicht.

Basistarif

  • Beitrag halbiert sich für die Dauer der Hilfebedürftigkeit (§ 152 Abs. 4 VAG); der Zuschuss deckt ihn in der Regel.
  • Leistungen vergleichbar mit der GKV.
  • Zusatzversicherungen kann der Versicherer ruhen lassen (§ 193 Abs. 11 VVG).
  • Nach dem Bezug voller Basistarif-Beitrag – derzeit bis 1.017,19 € –, wenn du nicht zurückwechselst.

Wer zwischen beiden Wegen schwankt, sollte vor allem auf die voraussichtliche Dauer schauen. Mehr zum Basistarif selbst erklärt unser Ratgeber zu Basistarif und Notlagentarif.

Rückkehr aus dem Basistarif: die Zwei-Jahres-Regel

Seit 2020 gibt es ein gesetzliches Rückkehrrecht. Bist du nach dem 15.03.2020 wegen Hilfebedürftigkeit in den Basistarif gewechselt und endet die Hilfebedürftigkeit innerhalb von zwei Jahren nach dem Wechsel, kannst du innerhalb von drei Monaten danach in Textform verlangen, dass der Vertrag ab dem ersten Tag des übernächsten Monats in deinem alten Tarif weiterläuft (§ 204 Abs. 2 VVG). Du wirst so gestellt, wie du vor dem Wechsel standest; die im Basistarif erworbenen Rechte und Alterungsrückstellungen werden berücksichtigt.

Nach zwei Jahren wird es schwerDauert die Hilfebedürftigkeit länger als zwei Jahre, ist die Rückkehr in den bisherigen Tarif nach dem BA-Merkblatt „in der Regel … an eine erneute Gesundheitsprüfung geknüpft“ – mit möglichen Zuschlägen oder Leistungsausschlüssen. Notiere dir deshalb das Datum des Wechsels und das Ende der Hilfebedürftigkeit.

Das Rückkehrrecht gilt auch, wenn du nur deshalb in den Basistarif gewechselt bist, weil dich der Beitrag allein hilfebedürftig gemacht hätte (§ 204 Abs. 2 Satz 5 VVG). Die Drei-Monats-Frist rechnet der Fristenrechner nicht automatisch – setz dir das Datum selbst.

Zuschuss auch ohne Grundsicherungsgeld

Ein wenig bekannter Fall: Wer nur deshalb hilfebedürftig würde, weil er seinen Krankenversicherungsbeitrag zahlen muss, kann einen Zuschuss bekommen, der die Hilfebedürftigkeit vermeidet (§ 26 Abs. 2 SGB II) – auch für Privatversicherte, gedeckelt auf den halbierten Basistarif. Und im Basistarif halbiert sich der Beitrag auch dann, wenn „allein durch die Zahlung des Beitrags“ Hilfebedürftigkeit entstehen würde (§ 152 Abs. 4 VAG); das prüft und bescheinigt das Jobcenter auf Antrag. Wer mit Beitragsschulden kämpft, sollte das kennen: Bei Hilfebedürftigkeit tritt auch das Ruhen des Vertrags nach § 193 Abs. 6 VVG nicht ein. Mehr dazu unter PKV ruhen lassen.

So beantragst du den Zuschuss

Anlage SV ausfüllen

Neben dem Antrag auf Grundsicherungsgeld die Anlage SV „Sozialversicherung der Bezieherinnen und Bezieher von Grundsicherungsgeld“.

Beitrag nachweisen

Aktuellen Beitragsbescheid deines Versicherers beilegen – für Kranken- und Pflegeversicherung.

Basistarif-Beitrag bescheinigen lassen

Dein Versicherer bestätigt, was du im Basistarif zahlen würdest. Das ist die Obergrenze des Zuschusses.

Versicherer informieren

Über den Antrag Bescheid geben, Lastschrift anpassen und Änderungen deiner Verhältnisse sofort dem Jobcenter melden.

Beispiele und häufige Irrtümer

Zwei Beispiel-Profile

Rechenbeispiele mit den Werten 2026, keine echten Kundenfälle; angenommen ist jeweils ein Basistarif-Beitrag beim Höchstbeitrag.

Kurze Überbrückung

Ehemals selbstständig, seit Jahren privat, Beitrag 560 € plus Pflege 60 €. Sie rechnet mit einem neuen Job in sechs Monaten und bleibt im alten Tarif: Das Jobcenter zahlt 508,59 € plus 60 €, sie trägt 51,41 € und ihren Selbstbehalt. Ihre Leistungen bleiben unverändert.

Längere Durststrecke

Beitrag 890 € plus Pflege 95 €, Selbstbehalt 1.200 € im Jahr. Im alten Tarif blieben ihm 381,41 € Eigenanteil im Monat plus der Selbstbehalt. Er wechselt in den Basistarif ohne Selbstbehalt; der halbierte Beitrag wird vom Zuschuss gedeckt. Endet die Hilfebedürftigkeit binnen zwei Jahren, kehrt er in seinen alten Tarif zurück.

Häufige Irrtümer zu PKV und Bürgergeld

„Mit Bürgergeld komme ich in die GKV“

Nicht, wenn du zuletzt privat versichert warst. Dann bleibst du privat (§ 5 Abs. 5a SGB V).

„Das Jobcenter zahlt meinen vollen Beitrag“

Nur bis zum halbierten Basistarif – 2026 höchstens 508,59 € plus 104,63 €. Den Rest trägst du selbst.

„Basistarif heißt: nie wieder zurück“

Endet die Hilfebedürftigkeit binnen zwei Jahren, gibt es ein Rückkehrrecht ohne Gesundheitsprüfung (§ 204 Abs. 2 VVG).

„Bürgergeld gibt es nicht mehr, also gilt nichts mehr“

Die Leistung heißt seit 01.07.2026 Grundsicherungsgeld; die Regeln zur PKV gelten weiter.

Arbeitslosengeld I und Grundsicherungsgeld im Vergleich

§ 174 SGB III, § 26 SGB II, § 5 SGB V; Beträge 2026 laut BA-Merkblättern SV 1 (01.2026) und § 26 SGB II (07/2026).
Arbeitslosengeld IGrundsicherungsgeld
Privat bleibenmit Befreiung (fünf Jahre ohne GKV) oder ab 55automatisch, wenn zuletzt privat
Höchstbetrag Kranken + Pflege813,90 € + 167,40 € (30 Tage)508,59 € + 104,63 € im Monat
FristBefreiungsbescheid binnen zwei Wochen zur ArbeitsagenturAntrag mit Anlage SV

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Häufige Fragen

Wer zahlt die private Krankenversicherung beim Bürgergeld?

Du bleibst Versicherungsnehmer, das Jobcenter zahlt einen Zuschuss direkt an deinen Versicherer – höchstens den halbierten Beitrag, den du im Basistarif zahlen würdest. 2026 sind das maximal 508,59 € für die Kranken- und 104,63 € für die Pflegeversicherung im Monat (§ 26 SGB II). Liegt dein Beitrag darüber, zahlst du die Differenz selbst.

Muss ich beim Bürgergeld in den Basistarif wechseln?

Nein. Du kannst in deinem bisherigen Tarif bleiben; dann zahlt das Jobcenter den günstigeren Betrag aus deinem Beitrag und dem halbierten Basistarif, den Rest trägst du. Wechselst du in den Basistarif, halbiert sich dort der Beitrag für die Dauer der Hilfebedürftigkeit, und der Zuschuss deckt ihn in der Regel.

Kann ich nach dem Bürgergeld zurück in meinen alten PKV-Tarif?

Ja, wenn du nach dem 15.03.2020 wegen Hilfebedürftigkeit in den Basistarif gewechselt bist und die Hilfebedürftigkeit innerhalb von zwei Jahren endet. Dann kannst du innerhalb von drei Monaten in Textform verlangen, ohne neue Gesundheitsprüfung in deinen alten Tarif zurückzukehren (§ 204 Abs. 2 VVG). Dauert sie länger, ist die Rückkehr in der Regel an eine Gesundheitsprüfung geknüpft.

Übernimmt das Jobcenter meinen Selbstbehalt in der PKV?

Nein. Kosten im Rahmen des Selbstbehalts sind keine Beiträge und werden laut BA-Merkblatt nicht übernommen. Du kannst in den Basistarif ohne Selbstbehalt wechseln – mit den Folgen für Leistungen und Rückkehr, die du vorher kennen solltest.

Was ändert sich mit dem Grundsicherungsgeld für Privatversicherte?

Für die Krankenversicherung im Kern der Name: Die Vorschriften zum Zuschuss (§ 26 SGB II) und zum Verbleib in der PKV (§ 5 Abs. 5a SGB V) sprechen seit dem 01.07.2026 vom Grundsicherungsgeld. Die Höchstwerte 2026 sind unverändert 508,59 € und 104,63 € (BA-Merkblatt, Stand Juli 2026).

Quellen

  1. § 26 SGB II – Zuschüsse zu Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung – Wortlaut abgerufen 10.10.2026
  2. Bundesagentur für Arbeit: Merkblatt Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung (§ 26 SGB II) – Stand Juli 2026
  3. § 5 SGB V – Versicherungspflicht (Abs. 1 Nr. 2a, Abs. 5a) – abgerufen 10.10.2026
  4. BGBl. 2026 I Nr. 107 – Dreizehntes Gesetz zur Änderung des SGB II (Art. 12: Inkrafttreten 01.07.2026; § 65a Abs. 4 SGB II) – verkündet 22.04.2026
  5. § 152 VAG – Basistarif (Abs. 3, 4) – abgerufen 10.10.2026
  6. § 204 VVG – Tarifwechsel (Abs. 2: Rückkehr aus dem Basistarif) – abgerufen 10.10.2026
  7. § 193 VVG – Ruhen bei Prämienrückstand, Zusatzversicherungen (Abs. 6, 11) – abgerufen 10.10.2026
Redaktion KV-Statuswechsel.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der privaten Krankenversicherung bei Statuswechsel (Teilzeit, Arbeitslosigkeit, Elternzeit, Auszeit, Anwartschaft) (Stand: 10. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Krankenkasse, keine Arbeitsagentur, kein Jobcenter; über Versicherungspflicht, Befreiung und Zuschüsse entscheiden allein diese Stellen. Herausgeber: KV-Statuswechsel.de. KV-Statuswechsel.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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