Ratgeber Anwartschaft

Anwartschaftsversicherung Pflegeversicherung: Kosten, Kinder, Rückkehr

Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung. Wirst du gesetzlich krankenversichert, landest du automatisch auch in der sozialen Pflegeversicherung. Was dann mit deiner privaten Pflegepflichtversicherung passiert – und warum eine eigene Anwartschaft sinnvoll sein kann.

Redaktion KV-Statuswechsel.de Aktualisiert am 10. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit
Inhalt (10 Abschnitte)
  1. Warum die Pflegeversicherung eine eigene Anwartschaft braucht
  2. Kleine und große Anwartschaft in der Pflegepflichtversicherung
  3. Was kostet die Anwartschaftsversicherung in der Pflegeversicherung?
  4. Rückkehr ohne Gesundheitsprüfung – und was ohne Anwartschaft gilt
  5. Kinder in der Pflege-Anwartschaft
  6. Pflege-Anwartschaft kündigen oder weiterlaufen lassen
  7. Beispiel: Was die Pause eine Familie insgesamt kostet
  8. Was die Bedingungen offenlassen
  9. Sonderfall Ausland
  10. So gehst du vor
Das Wichtigste in Kürze
  • Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, ist kraft Gesetzes auch in der sozialen Pflegeversicherung (§ 1 Abs. 2 SGB XI); die private Pflegepflichtversicherung kann dann in eine eigene Anwartschaft umgewandelt werden.
  • Die kleine Pflege-Anwartschaft kostet einen festen Monatsbetrag – bei der Debeka 12,87 € in der Tarifstufe PVN und 10,66 € in der Beihilfe-Tarifstufe PVB (Merkblatt 3/160 C, Stand 01.01.2026).
  • Bei der Rückkehr gilt nach der kleinen Anwartschaft der Neugeschäftsbeitrag zum erreichten Alter abzüglich Anrechnungsbeträgen, nach der großen der Beitrag zum ursprünglichen Eintrittsalter – jeweils ohne erneute Gesundheitsprüfung.
  • Kinder, die in die Familienversicherung der sozialen Pflegeversicherung wechseln, sind in der Pflege-Anwartschaft beitragsfrei mitversichert.
  • Kündbar ist die Pflege-Anwartschaft bei den ausgewerteten Versicherern mit drei Monaten Frist zum Ende des Kalenderjahres; der Versicherer verzichtet auf sein ordentliches Kündigungsrecht.

Eine Anwartschaftsversicherung in der Pflegeversicherung hält deine private Pflegepflichtversicherung offen, während du über die gesetzliche Kasse in der sozialen Pflegeversicherung bist. Die kleine Variante kostet meist einen festen Monatsbetrag – bei der Debeka 12,87 € (Stand 01.01.2026) – und sichert die Rückkehr ohne neue Gesundheitsprüfung; Kinder in der Familienversicherung sind beitragsfrei mitversichert.

Warum die Pflegeversicherung eine eigene Anwartschaft braucht

In Deutschland gilt ein einfacher Grundsatz: Die Pflegeversicherung folgt der Krankenversicherung. „In den Schutz der sozialen Pflegeversicherung sind kraft Gesetzes alle einbezogen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind“, heißt es in § 1 Abs. 2 SGB XI. Und: „Wer gegen Krankheit bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert ist, muß eine private Pflegeversicherung abschließen.“

Für deinen Statuswechsel bedeutet das: Wirst du durch Teilzeit, ein sinkendes Gehalt oder Arbeitslosengeld gesetzlich pflichtversichert, bist du ab demselben Tag auch in der sozialen Pflegeversicherung pflichtversichert (§ 20 Abs. 1 SGB XI). Deine private Pflegepflichtversicherung wird damit vorübergehend überflüssig. Du hast zwei Möglichkeiten:

  • Kündigen: Wer kraft Gesetzes kranken- oder pflegeversicherungspflichtig wird, kann auch die Pflegeversicherung binnen drei Monaten rückwirkend kündigen (§ 205 Abs. 2 VVG). Die Kündigung wird unwirksam, wenn du den Eintritt der Versicherungspflicht nicht binnen zwei Monaten nachweist, nachdem der Versicherer dich in Textform dazu aufgefordert hat.
  • In eine Anwartschaft umwandeln: Die private Pflegepflichtversicherung ruht gegen einen kleinen Beitrag und lebt bei deiner Rückkehr in die PKV ohne neue Gesundheitsprüfung wieder auf.

Kehrst du später in die PKV zurück, musst du wieder eine private Pflegepflichtversicherung haben (§ 23 SGB XI). Die Anwartschaft für die Krankheitskosten allein reicht dafür nicht – die Pflege braucht ihre eigene Vereinbarung. Wie die Anwartschaft für die Krankheitskosten funktioniert, steht im Ratgeber Anwartschaft in der PKV.

Kleine und große Anwartschaft in der Pflegepflichtversicherung

Wie in der Krankenversicherung gibt es zwei Varianten. Bemerkenswert: Die Besonderen Bedingungen der ausgewerteten Versicherer sind hier fast wortgleich.

Nach den Besonderen Bedingungen von Continentale (01.01.2026), Debeka (B KV 15, 01.04.2026; Merkblatt 3/160 C), Hallesche (PM 88u, April 2026), Nürnberger (KV354_202604) und Union Krankenversicherung (KANW-PPV, 01.07.2025); abgerufen 10.10.2026.
MerkmalKleine Pflege-AnwartschaftGroße Pflege-Anwartschaft
Voraussetzungvorübergehend in der sozialen Pflegeversicherung pflicht- oder familienversichertvorübergehend nicht in der privaten Pflegepflichtversicherung versicherungspflichtig
Abschlussnur im unmittelbaren Anschluss an das Ende der Pflegepflichtversicherung; auf unbestimmte Zeit
Beitragfester Monatsbeitrag laut Versicherungsschein (Debeka: 12,87 € PVN / 10,66 € PVB)abhängig vom Alter zu Beginn; Debeka: nur geringfügig unter dem aktiven Beitrag
Beitrag nach der RückkehrNeugeschäftsbeitrag zum erreichten Alter abzüglich AnrechnungsbeträgenBeitrag zum ursprünglichen Eintrittsalter
Gesundheitsprüfung bei Rückkehrkeine
Kinder in der Familienversicherungbeitragsfrei mitversichert
Vorher vereinbarte Zuschlägeruhen während der Anwartschaft, gelten danach weiter
Kündigung3 Monate zum Ende des Kalenderjahres; Versicherer verzichtet auf ordentliche Kündigung

Ein Detail für langjährig Versicherte: Hast du ein Anrecht auf Begrenzung deines Beitrags auf den Höchstbeitrag, zahlst du nach der Rückkehr höchstens den dann gültigen Höchstbeitrag (z. B. Nürnberger Nr. 3.4, Hallesche Nr. 3.4). Laut Debeka-Merkblatt bleiben erworbene Anrechte auf Beitragsreduzierung mit der Anwartschaft gewahrt.

Was kostet die Anwartschaftsversicherung in der Pflegeversicherung?

Anders als in der Krankenversicherung ist die kleine Pflege-Anwartschaft meist kein Prozentsatz, sondern ein fester Betrag. Das steht auch im DKV-Infoblatt: „In der privaten Pflegepflichtversicherung ist der Beitrag für die KAV ein fester Betrag.“ Konkrete Euro-Werte veröffentlicht die Debeka:

12,87 €
kleine Pflege-Anwartschaft im Monat, Tarifstufe PVN
Debeka-Merkblatt 3/160 C, 01.01.2026
10,66 €
kleine Pflege-Anwartschaft im Monat, Beihilfe-Tarifstufe PVB
Debeka-Merkblatt 3/160 C, 01.01.2026
0 €
für Kinder in der Familienversicherung
Besondere Bedingungen Nr. 3.3
Eigene Beispielrechnung mit dem Debeka-Wert 12,87 € (Tarifstufe PVN), ohne Beitragsänderungen; Stand 10.10.2026. Andere Versicherer: Betrag laut Versicherungsschein.
Dauer der Pause1 Erwachsener2 Erwachsene
12 Monate154,44 €308,88 €
36 Monate463,32 €926,64 €
60 Monate772,20 €1.544,40 €

Die große Pflege-Anwartschaft ist deutlich teurer: Ihr Beitrag liegt laut Debeka-Merkblatt „nur geringfügig unter dem Beitrag für die (aktive) PPV“, sofern keine Begrenzung auf einen Höchstbetrag gilt. Den Beitrag für die Krankheitskosten-Anwartschaft rechnet der Anwartschafts-Rechner aus – dort kannst du die Pflege-Anwartschaft als festen Betrag dazunehmen.

Rückkehr ohne Gesundheitsprüfung – und was ohne Anwartschaft gilt

Mit einer Pflege-Anwartschaft erwirbst du das Recht, die private Pflegepflichtversicherung „ohne erneute Gesundheitsprüfung in Kraft zu setzen“ – bei der kleinen, sobald die Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung oder die Familienversicherung endet, bei der großen, sobald die Pflicht zur privaten Pflegeversicherung wieder eintritt. Die Zeit der Anwartschaft wird auf Wartezeiten und Fristen angerechnet. Melde dem Versicherer unverzüglich, wenn die Voraussetzungen wegfallen (z. B. Nürnberger Nr. 2.3).

Hast du keine Pflege-Anwartschaft, schließt du bei der Rückkehr in die PKV eine neue Pflegepflichtversicherung ab. Dafür schützt dich § 110 Abs. 3 SGB XI: Der Versicherer muss dich aufnehmen, darf Vorerkrankungen nicht ausschließen und keine längeren Wartezeiten als die soziale Pflegeversicherung verlangen. Eine Begrenzung der Prämie auf den Höchstbeitrag gibt es dort aber erst ab fünf Jahren Vorversicherungszeit, und eine Staffelung nach dem Gesundheitszustand schließt Absatz 3 nicht ausdrücklich aus. Deshalb können beim Neuabschluss Gesundheitsfragen vorkommen. Mehr zu diesem Thema: Anwartschaft und Gesundheitsprüfung.

Kinder in der Pflege-Anwartschaft

Für Familien ist eine Regel besonders wichtig: Kinder einer Person, die in der privaten Pflegepflichtversicherung oder in der Anwartschaft versichert ist, sind beitragsfrei in der Anwartschaft mitversichert, wenn sie wegen der Familienversicherung nach § 25 SGB XI aus der privaten Pflegepflichtversicherung ausscheiden – für die Dauer dieser Familienversicherung. So steht es fast gleichlautend in den Bedingungen von Continentale, Debeka, Hallesche, Nürnberger und Union Krankenversicherung (jeweils Nr. 3.3).

Für dein Kind heißt das: Wechselt es mit dir in die gesetzliche Familienversicherung, bleibt sein Rückkehrrecht in die private Pflegepflichtversicherung ohne eigenen Beitrag erhalten. Was für die Krankenversicherung deines Kindes gilt, erklärt der Ratgeber Anwartschaft für Kinder.

Pflege-Anwartschaft kündigen oder weiterlaufen lassen

Die Pflege-Anwartschaft wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Du kannst sie mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres kündigen, auch beschränkt auf einzelne Personen. Der Versicherer verzichtet seinerseits auf das ordentliche Kündigungsrecht. Endet die große Anwartschaft, ohne dass du zurückkehrst, „erlöschen alle erworbenen Rechte; eine Rückzahlung der Beiträge ist ausgeschlossen“ (Hallesche GANW-PPV Nr. 3.5).

Endet deine Versicherung in der sozialen Pflegeversicherung, ohne dass zugleich die Pflicht zur privaten Pflegeversicherung eintritt, endet nach den Bedingungen von Nürnberger, Union Krankenversicherung und Continentale auch die kleine Anwartschaft (jeweils Nr. 6.2.2). Die private Pflegepflichtversicherung kann dann freiwillig mit dem Beitrag nach Nr. 3.4 fortgesetzt werden. Wann sich das Weiterzahlen einer Anwartschaft allgemein lohnt, erklärt der Ratgeber Anwartschaft kündigen oder weiterzahlen.

Beispiel: Was die Pause eine Familie insgesamt kostet

In der Praxis pausierst du selten nur einen Baustein. Ein Beispiel zeigt, wie sich die Kosten zusammensetzen, wenn ein Elternteil und ein Kind in die gesetzliche Versicherung wechseln – das Kind über die Familienversicherung.

Eigene Beispielrechnung; Annahmen: kleine Anwartschaft Krankheitskosten 5 % (wie DKV, HUK-COBURG), Pflege-Anwartschaft 12,87 € (Debeka-Wert PVN), Kind in der Familienversicherung; ohne Beitragsänderungen. Stand 10.10.2026.
BausteinGrundlagepro Monat
Krankheitskosten Elternteil5 % von 600 €30,00 €
Pflege-Anwartschaft Elternteilfester Betrag12,87 €
Krankheitskosten Kind5 % von 150 €7,50 €
Pflege-Anwartschaft Kindbeitragsfrei mitversichert0,00 €
Summe24 Monate: 1.208,88 €50,37 €

Die Pflege-Anwartschaft macht in diesem Beispiel gut ein Viertel der Gesamtkosten aus. Ob sich das lohnt, hängt vor allem davon ab, wie wahrscheinlich deine Rückkehr in die PKV ist. Die Abwägung erklärt der Ratgeber Ist eine Anwartschaft sinnvoll?

Was die Bedingungen offenlassen

Die ausgewerteten Bedingungen sind ausführlich, beantworten aber nicht alles. Diese Punkte solltest du mit deinem Versicherer klären:

  • den Euro-Betrag deiner Pflege-Anwartschaft – außer der Debeka nennt keiner der ausgewerteten Versicherer ihn öffentlich,
  • ob du zwischen kleiner und großer Pflege-Anwartschaft wählen kannst oder dein Versicherer nur eine Variante anbietet,
  • ob du die Pflege-Anwartschaft auch ohne Anwartschaft für die Krankheitskosten vereinbaren kannst,
  • wie dein Beitrag nach der Rückkehr aussieht, wenn eine Begrenzung auf den Höchstbeitrag greift.

Sonderfall Ausland

Die Debeka beschreibt im Merkblatt 3/160 C zwei Wege bei einem vorübergehenden Umzug ins Ausland: Endet die private Pflegeversicherungspflicht, kann die Pflegepflichtversicherung für diese Zeit in eine große Anwartschaft umgestellt werden. Bei einem vorübergehenden Wohnsitz in der EU, im EWR oder in der Schweiz kann sie auch aktiv weiterlaufen – dann gibt es im Pflegefall Leistungen. Ausführlich zum Ausland: Anwartschaft bei Auslandsaufenthalt.

So gehst du vor

Pflicht klären

Wirst du gesetzlich pflicht- oder familienversichert? Dann bist du auch in der sozialen Pflegeversicherung. Der Statuswechsel-Check zeigt, was voraussichtlich gilt.

Beide Bausteine regeln

Krankheitskosten und Pflegepflichtversicherung brauchen je eine eigene Vereinbarung – frag nach beiden Beträgen.

Direkt im Anschluss umwandeln

Die Pflege-Anwartschaft ist nur im unmittelbaren Anschluss an das Ende der Pflegepflichtversicherung möglich.

Rückkehr melden

Fällt die Voraussetzung weg, unverzüglich Bescheid geben – für Krankheitskosten und Pflege.

Wie die Versicherer die Pflege-Anwartschaft im Einzelnen regeln, zeigt der Anwartschafts-Vergleich.

Häufige Fragen

Muss ich die Pflegeversicherung auch in Anwartschaft nehmen?

Nein, eine Pflicht gibt es nicht. Während du gesetzlich krankenversichert bist, bist du ohnehin in der sozialen Pflegeversicherung. Kehrst du in die PKV zurück, musst du aber wieder eine private Pflegepflichtversicherung haben (§ 23 SGB XI) – mit Pflege-Anwartschaft lebt die alte ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder auf.

Was kostet die Anwartschaft in der Pflegepflichtversicherung?

Meist einen festen Monatsbetrag statt eines Prozentsatzes. Die Debeka nennt für die kleine Pflege-Anwartschaft 12,87 € (Tarifstufe PVN) bzw. 10,66 € (Beihilfe-Tarifstufe PVB), Stand 01.01.2026. Die große Pflege-Anwartschaft liegt laut Debeka nur geringfügig unter dem Beitrag für die aktive Pflegepflichtversicherung.

Sind meine Kinder in der Pflege-Anwartschaft mitversichert?

Ja, wenn sie in die Familienversicherung der sozialen Pflegeversicherung wechseln. Dann sind sie für die Dauer dieser Familienversicherung beitragsfrei in deiner Anwartschaft mitversichert – so steht es in den Bedingungen von Continentale, Debeka, Hallesche, Nürnberger und Union Krankenversicherung.

Gibt es bei der Rückkehr Gesundheitsfragen für die Pflegeversicherung?

Mit Pflege-Anwartschaft nicht: Die Bedingungen sichern das Recht, die private Pflegepflichtversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung in Kraft zu setzen. Ohne Anwartschaft schließt du neu ab; dann gilt ein Kontrahierungszwang, und Vorerkrankungen dürfen nicht ausgeschlossen werden (§ 110 Abs. 3 SGB XI).

Kann ich die Pflege-Anwartschaft kündigen?

Ja, mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Kalenderjahres, auch nur für einzelne Personen. Endet die Anwartschaft ohne Rückkehr, erlöschen alle erworbenen Rechte; Beiträge werden nicht erstattet (z. B. Hallesche GANW-PPV Nr. 3.5).

Quellen

  1. § 1 SGB XI – Soziale Pflegeversicherung (Abs. 2: Pflege folgt Krankenversicherung) – abgerufen 10.10.2026
  2. § 23 SGB XI – Versicherungspflicht für Versicherte der privaten Krankenversicherung – abgerufen 10.10.2026
  3. § 110 SGB XI – Pflegeversicherung bei privaten Krankenversicherern – abgerufen 10.10.2026
  4. Debeka: Merkblatt zur Pflegepflichtversicherung bei vorübergehendem Wegfall (3/160 C) – Stand 01.01.2026
  5. Hallesche: Besondere Bedingungen große Anwartschaft PPV (GANW-PPV, PM 88u) – Fassung April 2026
  6. Nürnberger: Besondere Bedingungen kleine Anwartschaft PPV (KV354_202604) – Stand 04.2026
  7. Union Krankenversicherung: Besondere Bedingungen kleine Anwartschaft PPV (KANW-PPV) – Stand 01.07.2025
  8. Continentale: Versicherungsbedingungen für Krankheitskostenvollversicherte (Pflege-Anwartschaft) – Stand 01.01.2026
  9. DKV: Information zur Anwartschaftsversicherung (PDF) – abgerufen 10.10.2026
  10. § 205 VVG – Kündigung bei Versicherungspflicht (Abs. 2) – abgerufen 10.10.2026
Redaktion KV-Statuswechsel.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der privaten Krankenversicherung bei Statuswechsel (Teilzeit, Arbeitslosigkeit, Elternzeit, Auszeit, Anwartschaft) (Stand: 10. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Krankenkasse, keine Arbeitsagentur, kein Jobcenter; über Versicherungspflicht, Befreiung und Zuschüsse entscheiden allein diese Stellen. Herausgeber: KV-Statuswechsel.de. KV-Statuswechsel.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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