Krankenversicherung bei Statuswechsel Jeder Statuswechsel hat eine Frist. Die meisten verstreichen unbemerkt.

Teilzeit, Jobverlust, Elternzeit, Auszeit: In 60 Sekunden siehst du, was für deine PKV gilt und bis wann du handeln musst – oft bleiben nur drei Monate.

Statuswechsel-Check
60 Sekunden

Frage 1 von 11

Was ändert sich bei dir?

Frage 2 von 11

Wie bist du heute krankenversichert?

Frage 3 von 11

Wie alt bist du?

Warum wir das fragen: Ab 55 gilt eine Sonderregel – wer lange privat versichert war, bleibt meist versicherungsfrei (§ 6 Abs. 3a SGB V).

Frage 4 von 11

Warst du in den letzten fünf Jahren gesetzlich versichert?

Warum wir das fragen: Nach Jobverlust und ab 55 hängt viel davon ab, ob du in den letzten fünf Jahren gesetzlich versichert warst (§ 8 Abs. 1 Nr. 1a, § 6 Abs. 3a SGB V).

Frage 5 von 11

Wie hoch ist dein Bruttogehalt danach – aufs Jahr gerechnet?

Warum wir das fragen: Entscheidend ist, ob dein Jahresgehalt (mit festen Sonderzahlungen) über der Versicherungspflichtgrenze liegt – 2026: 77.400 €, 2027 voraussichtlich 84.150 € bzw. 80.550 € für Privatversicherte.

Frage 6 von 11

Arbeitest du während der Elternzeit?

Warum wir das fragen: Nur eine Teilzeit unter der Versicherungspflichtgrenze macht dich versicherungspflichtig – dann gibt es eine eigene Befreiung (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB V).

Frage 7 von 11

Was bekommst du voraussichtlich?

Warum wir das fragen: Für Arbeitslosengeld I und Grundsicherungsgeld gelten für Privatversicherte ganz unterschiedliche Regeln.

Frage 8 von 11

Wie lange bist du raus?

Frage 9 von 11

Wann beginnt die Veränderung – oder wann hat sie begonnen?

Warum wir das fragen: Ab diesem Tag rechnen wir deine Fristen – zum Beispiel drei Monate für eine Befreiung. Ein ungefähres Datum genügt.

Frage 10 von 11

Wer ist bei dir mitversichert?

Warum wir das fragen: Zuschüsse von Arbeitgeber und Arbeitsagentur können Angehörige einschließen – und für Kinder gelten eigene Regeln.

Frage 11 von 11

Was ist dir am wichtigsten?

Dein Statuswechsel wird ausgewertet …

  • Versicherungspflicht nach § 5 und § 6 SGB V geprüft
  • Befreiung nach § 8 SGB V und 55er-Regel geprüft
  • Fristen ab deinem Datum berechnet
  • Anwartschaft, Zuschüsse und nächster Schritt eingeordnet

Dein Ergebnis ist fertig – wohin dürfen wir deinen Statuswechsel-Fahrplan senden?

Du bekommst deine Fristen mit Datum, deine Optionen und den Statuswechsel-Fahrplan als PDF. Gesundheitsangaben brauchen wir dafür nicht.

Keine GesundheitsfragenFristen aus dem GesetzKostenlos & unverbindlich
  • Dein Fristdatum: Befreiung, rückwirkende Kündigung, Termin bei der Arbeitsagentur
  • Was voraussichtlich gilt – Pflicht, Befreiung, Anwartschaft oder alles bleibt, wie es ist – mit ehrlicher Ampel
  • Kostenlos, ohne Anmeldung, ohne Gesundheitsfragen – Ergebnis sofort sichtbar

Stand 10.10.2026: § 8 SGB V, § 205 VVG, BA-Merkblatt SV 1 (01.2026). Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – kein Versicherungsmakler, keine Krankenkasse, keine Arbeitsagentur, kein Jobcenter.

Fristen mit Datum§ 8 SGB V, § 205 VVG, BA-Merkblatt – für deinen Fall gerechnet
Spezialisierte Partner-Expertenmit Erlaubnis nach § 34d GewO
Ehrliche Ampel„Nichts zu tun“ ist ein gültiges Ergebnis
Ohne GesundheitsfragenKostenlos · verschlüsselte Übertragung
Darum lohnt sich der Check

Vier Zahlen, die bei jedem Statuswechsel zählen

Alle stehen im Gesetz oder im Merkblatt der Arbeitsagentur – und jede kann dich Geld kosten, wenn du sie verpasst.

3 Monate
So lange hast du ab Beginn der Versicherungspflicht für eine Befreiung – danach gilt die gesetzliche Kasse, und die Befreiung ist unwiderruflich
§ 8 Abs. 2 SGB V
2 Wochen
So schnell will die Arbeitsagentur deinen Befreiungsbescheid sehen – ab Beginn des Arbeitslosengelds
BA-Merkblatt SV 1, 01.2026
sofort
Sinkt dein Gehalt unter die Grenze, endet die Versicherungsfreiheit am Tag der Änderung – nicht erst zum Jahresende
GKV-Spitzenverband, 20.03.2019
981,30 €
So viel übernimmt die Arbeitsagentur 2026 höchstens pro Monat zu deiner privaten Kranken- und Pflegeversicherung
§ 174 SGB III, BA-Merkblatt SV 1

Wie viel Zeit dir bleibt: die wichtigsten Fristen

Ungefähre Zahl der Tage ab dem Stichtag (Monatsfristen gerundet)

Befreiungsbescheid bei der Arbeitsagentur vorlegen14 TageAustritt aus der GKV nach Hinweis der Kasse14 TageUnbezahlter Urlaub: Beschäftigung gilt fort30 TageWegfall des Anwartschaftsgrunds anzeigen (typisch)60 TageBefreiung beantragen (§ 8 SGB V)90 TagePKV rückwirkend kündigen (§ 205 VVG)90 Tage

BA-Merkblatt SV 1 (01.2026); § 188 Abs. 4 SGB V; § 7 Abs. 3 SGB IV; Versicherer-Bedingungen (HUK-COBURG, Barmenia, Allianz); § 8 Abs. 2 SGB V; § 205 Abs. 2 VVG. Monate als 30 Tage dargestellt.

Die typischen Fallen

Sechs Fehler, die bei einem Statuswechsel teuer werden

Auf das Jahresende warten

Rutschst du unter die Grenze, bist du ab dem Tag der Änderung versicherungspflichtig. Nur beim Überschreiten zählt das Jahresende.

Auf die falsche Befreiung hoffen

Ein sinkendes Gehalt ist kein Befreiungsgrund. § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB V greift nur, wenn die Grenze steigt.

Die zwei Wochen verpassen

Ohne Bescheid meldet dich die Arbeitsagentur bei einer Kasse an. Die Befreiung musst du dann dort beantragen – innerhalb der drei Monate.

Die PKV einfach kündigen

Willst du später zurück, brauchst du einen neuen Vertrag mit Gesundheitsprüfung und höherem Eintrittsalter. Eine Anwartschaft verhindert das.

Die Befreiung unterschätzen

Sie ist unwiderruflich und gilt nur für ihren Anlass. Wer sie unterschreibt, sollte wissen, wie es danach weitergeht.

Die Rückkehr nicht melden

Endet der Grund für deine Anwartschaft, hast du meist zwei Monate Zeit. Danach kann der Versicherer neu nach deiner Gesundheit fragen.

Rechenbeispiel Anwartschaft

Beitrag 600 € im Monat, zwei Jahre Pause: Die kleine Anwartschaft kostet mit 5 % rund 30 € im Monat, zusammen 720 €. Die große mit 30 % rund 180 €, zusammen 4.320 € – dafür zahlst du nach der Rückkehr den Beitrag nach deinem alten Eintrittsalter.

Eigene Anwartschaft rechnen
Deine Wege

Fünf mögliche Wege – und manchmal ist „nichts tun“ der richtige

Welcher Weg für dich gilt, hängt von Gehalt, Alter, den letzten fünf Jahren und deinem Ziel ab. Wir sagen dir ehrlich, wenn sich nichts ändert.

1 · Alles bleibt

Über der Grenze (2026: 77.400 €) oder ab 55 nach fünf Jahren ohne GKV bleibst du privat. Der Arbeitgeberzuschuss passt sich deinem Gehalt an.

PKV in Teilzeit →

2 · Befreiung

Für Elternzeit, Pflegezeit, halbe Stelle nach fünf Jahren oder Arbeitslosengeld nach fünf Jahren ohne GKV – binnen drei Monaten, unwiderruflich.

Befreiung nach § 8 SGB V →

3 · Anwartschaft

Du wirst gesetzlich, hältst dir aber die Rückkehr ohne Gesundheitsprüfung offen – klein ab 5 % des Beitrags, groß meist 30 bis 45 %.

Anwartschaft in der PKV →

4 · Zuschuss nutzen

Arbeitsagentur und Jobcenter zahlen zu deiner PKV – 2026 bis 981,30 € bzw. 613,22 € im Monat. Wichtig ist der richtige Antrag.

PKV bei Arbeitslosigkeit →

5 · Gesetzlich werden

Entsteht Versicherungspflicht, kannst du die PKV binnen drei Monaten rückwirkend kündigen (§ 205 Abs. 2 VVG). Ab 55 ist dieser Weg meist versperrt.

Wenn das Gehalt sinkt →

Und „ruhen lassen“?

Eine Beitragspause auf Wunsch gibt es in der PKV nicht. Der saubere Weg ist die Anwartschaft – wenn ein Grund vorliegt.

PKV ruhen lassen →

Eine Anwartschaft passt, wenn …

  • du nur vorübergehend gesetzlich versichert oder im Ausland bist
  • du später mit höherem Gehalt in die PKV zurückwillst
  • dir eine neue Gesundheitsprüfung schwerfallen könnte
  • du die Rückkehr binnen zwei Monaten anzeigen wirst

Lass es, wenn …

  • du sicher dauerhaft gesetzlich versichert bleiben willst
  • du ohnehin über der Grenze bleibst – dann ändert sich nichts
  • die Pause so lang wird, dass dein Tarif sie nicht mehr abdeckt
  • du die Beiträge über Jahre nicht sicher aufbringen kannst
So funktioniert's

In drei Schritten zu deinem Fristdatum

Lebenslage wählen

Teilzeit, Jobverlust, Elternzeit, Auszeit oder Jobwechsel – acht kurze Fragen, keine einzige zu deiner Gesundheit.

1 Minute

Frist und Weg sehen

Du siehst sofort, was voraussichtlich gilt, bis wann du handeln musst und was es kostet – mit ehrlicher Ampel.

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Fahrplan und auf Wunsch Gespräch

Dein Statuswechsel-Fahrplan kommt per E-Mail. Auf Wunsch prüft ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk Befreiung, Anwartschaft oder Tarif mit dir – kostenlos.

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„Mein Statuswechsel-Fahrplan“

Mit deiner Auswertung bekommst du den Fahrplan als PDF – neun Seiten, die dir Fristen und Wege für jede Lebenslage zeigen.

  • Fristen-Matrix: Ereignis, Paragraf, Frist und Rechenregel
  • Checklisten für Teilzeit, Jobverlust, Elternzeit, Sabbatical und Jobwechsel
  • Anwartschaft kurz erklärt – klein, groß, Kosten, Rückkehr
  • Unterlagenliste für Krankenkasse, Arbeitsagentur und Versicherer
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Cover des Statuswechsel-Fahrplans

Häufige Fragen zur Krankenversicherung bei Statuswechsel

Was passiert mit meiner PKV, wenn ich in Teilzeit gehe?

Liegt dein Jahresgehalt danach weiter über der Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 €), bleibst du privat versichert. Fällt es darunter, wirst du ab dem Tag der Änderung gesetzlich versicherungspflichtig – nicht erst zum Jahresende. Befreien lassen kannst du dich nur mit höchstens halber Stelle nach fünf Jahren Versicherungsfreiheit oder in Elternzeit bzw. Pflegezeit (§ 8 SGB V).

Was passiert mit der PKV, wenn ich arbeitslos werde?

Mit Arbeitslosengeld I wirst du grundsätzlich gesetzlich pflichtversichert. Warst du in den letzten fünf Jahren nicht gesetzlich versichert, kannst du dich befreien lassen und privat bleiben; dann übernimmt die Arbeitsagentur 2026 bis 27,13 € pro Tag für die Kranken- und 5,58 € für die Pflegeversicherung. Ab 55 bleibst du nach fünf Jahren ohne GKV meist ohnehin versicherungsfrei.

Kann ich privat versichert bleiben, wenn ich weniger verdiene?

Nur wenn dein regelmäßiges Jahresgehalt über der Grenze bleibt – 2026 über 77.400 €, 2027 laut Kabinettsbeschluss über 80.550 € für Privatversicherte (Entwurf). Ein sinkendes Gehalt ist kein Befreiungsgrund. Wer dann gesetzlich wird, kann sich mit einer Anwartschaft die Rückkehr in die PKV ohne neue Gesundheitsprüfung offenhalten.

Was ist eine Anwartschaft in der PKV und was kostet sie?

Mit einer Anwartschaft pausierst du deinen Vertrag und behältst das Recht, später ohne neue Gesundheitsprüfung zurückzukommen. Die kleine Anwartschaft kostet bei DKV und HUK-COBURG 5 % des Beitrags; die große, die auch dein Eintrittsalter sichert, laut Allianz im Mittel 30 bis 45 % des bisherigen Zahlbeitrags (Stand Oktober 2026).

Wie lange habe ich Zeit, mich von der Versicherungspflicht befreien zu lassen?

Drei Monate ab Beginn der Versicherungspflicht – der Antrag geht an eine gesetzliche Krankenkasse (§ 8 Abs. 2 SGB V). Die Befreiung kann nicht widerrufen werden. Bei Arbeitslosengeld will die Arbeitsagentur den Bescheid zusätzlich innerhalb von zwei Wochen ab Leistungsbeginn sehen.

Kann ich meine PKV ruhen lassen?

Ein Recht auf eine Beitragspause gibt es in der PKV nicht. Der vorgesehene Weg ist die Anwartschaft – sie setzt einen Grund voraus, etwa eine vorübergehende gesetzliche Versicherungspflicht oder mehr als 180 Tage im Ausland. Das gesetzliche „Ruhen“ nach § 193 Abs. 6 VVG ist die Folge von Beitragsschulden und führt in den Notlagentarif.

Was passiert mit meiner PKV in der Elternzeit?

Ohne Arbeit läuft deine PKV weiter, aber ohne Arbeitgeberzuschuss; über einen gesetzlich versicherten Partner kannst du dich nicht familienversichern (§ 10 Abs. 1 Satz 7 SGB V). Arbeitest du in Teilzeit unter der Grenze, kannst du dich für die Elternzeit befreien lassen (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB V) – Antrag binnen drei Monaten.

Wer zahlt die PKV bei Arbeitslosigkeit?

Bei Arbeitslosengeld I und Befreiung bzw. Versicherungsfreiheit ab 55 zahlt die Arbeitsagentur deine PKV-Beiträge direkt an den Versicherer – 2026 bis zu 813,90 € (Kranken-) und 167,40 € (Pflegeversicherung) im 30-Tage-Monat. Beim Grundsicherungsgeld, dem früheren Bürgergeld, zahlt das Jobcenter höchstens 508,59 € und 104,63 €.

Was passiert mit der PKV bei Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderungsrente?

Dein Vertrag läuft weiter, und der Beitrag hängt nicht vom Einkommen ab; ohne Gehalt entfällt aber der Arbeitgeberzuschuss. Das Krankentagegeld endet nach den Musterbedingungen des PKV-Verbands mit Eintritt der Berufsunfähigkeit (§ 15 MB/KT); ob schon der Bezug einer Erwerbsminderungsrente die Leistung beendet, hängt nach dem Bundesgerichtshof davon ab, ob deine Bedingungen das ausdrücklich vorsehen (Urteil vom 30.06.2010, IV ZR 163/09). Zu einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente gibt es auf Antrag den Zuschuss der Rentenversicherung – 2026 8,75 % des Rentenzahlbetrags, höchstens die Hälfte des Beitrags (§ 106 SGB VI) –, zu einer privaten BU-Rente nicht. Mehr dazu: PKV bei Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeit.

Jeder Statuswechsel hat eine Frist. Kenn deine.

Teilzeit, Jobverlust, Elternzeit oder Auszeit: Der Statuswechsel-Check rechnet dir dein Fristdatum aus und zeigt deine Optionen – Befreiung, Anwartschaft oder Wechsel.

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