Inhalt (9 Abschnitte)
- PKV beim Jobwechsel: Das neue Gehalt entscheidet
- Neuer Arbeitgeber oder Gehaltserhöhung? Ein wichtiger Unterschied
- Neuer Job unter der Grenze: Befreiung, Kündigung oder Anwartschaft
- Die Lücke zwischen zwei Jobs
- Der Arbeitgeberzuschuss beim Wechsel
- Aus der GKV in einen Job über der Grenze
- Jobwechsel 2027: die neue Grenze im Blick
- Drei Beispiel-Profile
- Checkliste für deinen Jobwechsel
- Beim Jobwechsel zählt das neue Gehalt: Liegt es vorausschauend über der Grenze (2026: 77.400 €), bist du ab dem ersten Arbeitstag versicherungsfrei – auch wenn du vorher gesetzlich pflichtversichert warst (GKV-Spitzenverband, Nr. 4.1).
- Eine Gehaltserhöhung beim selben Arbeitgeber wirkt dagegen erst zum Jahresende (§ 6 Abs. 4 SGB V).
- Liegt das neue Gehalt darunter, bist du ab dem ersten Tag pflichtig; eine Befreiung gibt es nur für eine höchstens halbe Stelle im Anschluss nach fünf Jahren Versicherungsfreiheit (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 SGB V).
- Zwischen zwei Jobs ohne Leistungsbezug entsteht keine Pflicht – deine PKV läuft weiter, aber ohne Arbeitgeberzuschuss.
- Der neue Arbeitgeber zahlt den Zuschuss ab dem ersten Tag, 2026 höchstens 613,22 € und höchstens die Hälfte deines Beitrags; dafür braucht er die Bescheinigung deines Versicherers.
Beim Jobwechsel entscheidet das neue Gehalt über deine PKV: Liegt es vorausschauend über der Versicherungspflichtgrenze (2026: 77.400 €), bist du ab dem ersten Arbeitstag versicherungsfrei und bleibst privat – selbst wenn du vorher gesetzlich pflichtversichert warst. Liegt es darunter, wirst du ab dem ersten Tag pflichtig; befreien lassen kannst du dich nur mit höchstens halber Stelle im Anschluss nach fünf Jahren Versicherungsfreiheit. In einer Lücke zwischen zwei Jobs läuft die PKV ohne Arbeitgeberzuschuss weiter (Stand 10.10.2026).
PKV beim Jobwechsel: Das neue Gehalt entscheidet
Deine private Krankenversicherung ist ein Vertrag zwischen dir und dem Versicherer – der Arbeitgeber ist nicht beteiligt. Was sich mit dem Wechsel ändert, ist die Frage, ob du in der GKV versicherungsfrei bist. Sie wird für jede Beschäftigung neu und vorausschauend beantwortet: Welches regelmäßige Jahresgehalt ist ab Beginn zu erwarten? Dazu zählen das Monatsgehalt mal zwölf und vertraglich feste Sonderzahlungen (GKV-Spitzenverband, Grundsätzliche Hinweise vom 20.03.2019, Nr. 2.5).
| Dein Wechsel | Status im neuen Job | Was du tun musst |
|---|---|---|
| Neuer Job, Gehalt über der Grenze | versicherungsfrei ab dem ersten Tag | Bescheinigung deines Versicherers an den neuen Arbeitgeber |
| Neuer Job über der Grenze, vorher GKV-pflichtig | versicherungsfrei ab dem ersten Tag | Austritt aus der GKV binnen zwei Wochen nach Hinweis der Kasse |
| Neuer Job unter der Grenze, höchstens halbe Stelle, fünf Jahre frei | pflichtig, Befreiung nach Nr. 3 möglich | Antrag binnen drei Monaten |
| Neuer Job unter der Grenze, mehr als halbe Stelle | pflichtig ab dem ersten Tag | PKV kündigen oder Anwartschaft – binnen drei Monaten |
| Neuer Job unter der Grenze, ab 55 | meist versicherungsfrei (§ 6 Abs. 3a) | Fünf-Jahres- und Hälfte-Regel prüfen |
| Lücke ohne Job und ohne Leistung | keine Pflicht | PKV voll selbst zahlen |
Ob dein neues Gehalt über der Grenze liegt, rechnet der Teilzeit-Check für jedes Gehalt aus – nicht nur für Teilzeit.
Neuer Arbeitgeber oder Gehaltserhöhung? Ein wichtiger Unterschied
Für Angestellte, die gerade gesetzlich pflichtversichert sind und in die PKV wollen, ist der Jobwechsel der schnellere Weg. Der GKV-Spitzenverband unterscheidet zwei Fälle:
Neuer Arbeitgeber
- Liegt das Gehalt von Beginn an über der Grenze, besteht Versicherungsfreiheit „von Beginn der Beschäftigung an“ (Nr. 4.1).
- Du kannst ab dem ersten Arbeitstag privat versichert sein.
Gehaltserhöhung beim selben Arbeitgeber
- Die Pflicht endet erst mit Ablauf des Kalenderjahres – und nur, wenn du auch die Grenze des Folgejahres überschreitest (§ 6 Abs. 4 SGB V).
- Das gilt auch bei Beförderung oder Wechsel von Teilzeit in Vollzeit (Nr. 4.2).
Umgekehrt gilt das ebenso schnell: Wer privat versichert ist und zu einem Arbeitgeber mit einem Gehalt unter der Grenze wechselt, ist ab dem ersten Arbeitstag pflichtig. Ein Puffer bis zum Jahresende existiert in diese Richtung nicht – mehr dazu unter PKV, wenn das Gehalt sinkt.
Neuer Job unter der Grenze: Befreiung, Kündigung oder Anwartschaft
Liegt das neue Gehalt unter der Grenze, gibt es nur einen Befreiungsgrund, der speziell auf Jobwechsel passt. § 8 Abs. 1 Nr. 3 SGB V erfasst auch Beschäftigte, „die im Anschluss an ihr bisheriges Beschäftigungsverhältnis bei einem anderen Arbeitgeber ein Beschäftigungsverhältnis aufnehmen“, das höchstens die Hälfte der regelmäßigen Wochenarbeitszeit vergleichbarer Vollzeitkräfte umfasst. Voraussetzung: Du bist seit mindestens fünf Jahren wegen der Grenze versicherungsfrei. Wichtig ist das Wort „im Anschluss“ – eine längere Lücke zwischen den Jobs kann die Befreiung gefährden; im Zweifel klärt das die Kasse vorab.
Wechselst du mit mehr als halber Stelle unter die Grenze, wirst du gesetzlich versichert. Dann hast du drei Monate, um die PKV rückwirkend zu kündigen (§ 205 Abs. 2 VVG) oder sie als Anwartschaft zu behalten – sinnvoll, wenn du später wieder über die Grenze kommen willst. Die Kosten rechnet der Anwartschafts-Rechner, das Fristende der Fristenrechner.
Die Lücke zwischen zwei Jobs
Endet der alte Job am 31. und beginnt der neue erst Wochen später, entsteht eine Lücke. Für die PKV ist sie unkompliziert, aber teuer: Ohne Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld entsteht keine Versicherungspflicht, dein Vertrag läuft weiter – du musst ihn sogar aufrechterhalten, weil jede Person mit Wohnsitz in Deutschland krankenversichert sein muss (§ 193 Abs. 3 VVG). Den Arbeitgeberzuschuss bekommst du in dieser Zeit nicht.
Lücke ohne Leistung
PKV läuft mit vollem Beitrag. Kein Zuschuss, keine Anwartschaft – es gibt keinen Grund dafür.
Lücke mit Arbeitslosengeld
Grundsätzlich GKV-Pflicht; Befreiung nach fünf Jahren ohne GKV, dann übernimmt die Arbeitsagentur bis 27,13 € + 5,58 € pro Tag.
Eigenkündigung
Mit Arbeitslosengeld droht eine Sperrzeit; den ersten Monat zahlst du die PKV dann selbst.
Wie die Lücke mit Arbeitslosengeld läuft, steht unter PKV und Arbeitslosengeld I; die Folgen einer Sperrzeit unter Sperrzeit und PKV.
Der Arbeitgeberzuschuss beim Wechsel
Der Zuschuss endet mit dem letzten Tag beim alten Arbeitgeber und beginnt mit dem ersten Tag beim neuen. Für angebrochene Monate wird er auf das Entgelt dieser Tage berechnet. Damit der neue Arbeitgeber zahlen darf, braucht er die Bescheinigung deines Versicherers, dass dieser die Voraussetzungen des § 257 Abs. 2a SGB V erfüllt; sie ist alle drei Jahre neu vorzulegen. Hast du mehrere Arbeitgeber gleichzeitig, teilen sie den Zuschuss nach dem Verhältnis der Gehälter auf (§ 257 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 SGB V).
| Brutto im neuen Job pro Monat | Krankenversicherung (8,75 %) | Pflege (1,8 %) | Summe |
|---|---|---|---|
| 4.500 € | 393,75 € | 81,00 € | 474,75 € |
| 5.500 € | 481,25 € | 99,00 € | 580,25 € |
| ab 5.812,50 € | 508,59 € | 104,63 € | 613,22 € |
Sinkt das Gehalt beim Wechsel, sinkt der Zuschuss mit – rechne den neuen Nettobeitrag deshalb vor der Unterschrift durch. Wie sich der Zuschuss 2027 entwickelt, erklärt unser Ratgeber zum Arbeitgeberzuschuss 2027; Sonderfälle in Teilzeit stehen unter PKV Teilzeit: Arbeitgeberzuschuss.
Aus der GKV in einen Job über der Grenze
Wer bisher gesetzlich pflichtversichert war und in einen Job über der Grenze wechselt, ist dort ab dem ersten Tag versicherungsfrei. Die Pflichtmitgliedschaft endet, und die Kasse führt dich automatisch als freiwilliges Mitglied weiter (§ 188 Abs. 4 SGB V). Willst du privat versichert sein, erklärst du innerhalb von zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse deinen Austritt und weist die PKV nach. Hast du eine Anwartschaft aus einer früheren PKV, lebt sie ohne Gesundheitsprüfung wieder auf – melde den Wegfall des Anwartschaftsgrunds meist innerhalb von zwei Monate.
Ein Sonderfall ist der Wechsel aus der Selbstständigkeit in eine Anstellung: Dort hängt viel davon ab, ob die Selbstständigkeit hauptberuflich bleibt. Das ist Thema von unserem Ratgeber „Selbstständig zu angestellt“. Wer aus dem Beamtenverhältnis in die freie Wirtschaft wechselt, verliert zusätzlich die Beihilfe und muss seinen Beihilfetarif binnen sechs Monaten anpassen – Details unter Beamter wird Angestellter: Krankenversicherung.
Jobwechsel 2027: die neue Grenze im Blick
Zum 01.01.2027 soll die Grenze auf 84.150 € steigen; für Angestellte, die am 31.12.2026 wegen der Grenze versicherungsfrei und privat versichert sind, gilt die Bestandsgrenze von 80.550 € (§ 6 Abs. 8 SGB V n. F.; Kabinettsbeschluss 07.10.2026, Bundesrat ausstehend). Wer 2027 den Job wechselt und mit dem neuen Gehalt zwischen beiden Werten liegt, sollte sich vor der Unterschrift von der Krankenkasse bestätigen lassen, welche Grenze für ihn gilt. Wer am Stichtag gesetzlich versichert ist und 2027 in einen Job wechselt, braucht nach dem Entwurf mehr als 84.150 €, um versicherungsfrei zu sein.
Drei Beispiel-Profile
Rechenbeispiele mit den Werten 2026, keine echten Kundenfälle.
Aufstieg mit Wechsel
Bisher gesetzlich pflichtversichert mit 70.000 €, ab 01.04. bei einem neuen Arbeitgeber mit 88.000 €. Versicherungsfrei ab dem ersten Arbeitstag; er kann sofort in die PKV wechseln und tritt binnen zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse aus.
Wechsel mit weniger Gehalt
Privat versichert mit 85.000 €, neuer Job mit 72.000 € in Vollzeit. Pflichtig ab dem ersten Tag, keine Befreiung möglich. Sie vereinbart binnen drei Monaten eine kleine Anwartschaft.
Zwei Monate Lücke
Alter Job endet am 31.05., neuer beginnt am 01.08., kein Arbeitslosengeld. Seine PKV läuft mit vollem Beitrag weiter; im Juni und Juli fehlt der Zuschuss. Ab August zahlt der neue Arbeitgeber.
Checkliste für deinen Jobwechsel
Neues Jahresgehalt prüfen
Monatsgehalt × 12 plus feste Sonderzahlungen gegen 77.400 € (2026) bzw. die Grenze 2027 halten.
Lücke planen
Zwischen den Jobs vollen PKV-Beitrag einplanen; bei Arbeitslosengeld Befreiung rechtzeitig beantragen.
Bescheinigung besorgen
Versicherer-Bescheinigung für den Zuschuss an die neue Personalabteilung geben.
Unter der Grenze?
Befreiung nach Nr. 3 prüfen, sonst binnen drei Monaten Anwartschaft oder Kündigung.
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Häufige Fragen
Was passiert mit meiner PKV beim Jobwechsel?
Vertraglich nichts – die PKV hängt nicht am Arbeitgeber. Mit dem neuen Job wird aber neu geprüft, ob du versicherungsfrei bist: Liegt das neue regelmäßige Jahresgehalt über der Grenze (2026: 77.400 €), bleibst du privat. Liegt es darunter, wirst du ab dem ersten Arbeitstag gesetzlich pflichtversichert.
Bleibe ich privat versichert, wenn ich im neuen Job weniger verdiene?
Nur wenn du über der Grenze bleibst oder eine Ausnahme greift: höchstens halbe Stelle im Anschluss nach fünf Jahren Versicherungsfreiheit (§ 8 Abs. 1 Nr. 3 SGB V) oder ab 55 die Versicherungsfreiheit nach § 6 Abs. 3a SGB V. Sonst kannst du die PKV binnen drei Monaten rückwirkend kündigen oder als Anwartschaft behalten.
Wer zahlt die PKV zwischen zwei Jobs?
Du selbst. Ohne Arbeitslosengeld oder Grundsicherungsgeld entsteht keine Versicherungspflicht, deine PKV läuft mit vollem Beitrag weiter. Der Arbeitgeberzuschuss endet mit dem alten Arbeitsverhältnis und beginnt mit dem neuen. Beziehst du in der Lücke Arbeitslosengeld, gelten die Regeln für Arbeitslose.
Ab wann bin ich bei einem neuen Job über der Grenze versicherungsfrei?
Ab dem ersten Arbeitstag, wenn das regelmäßige Jahresgehalt vorausschauend über der Grenze liegt – auch nach vorheriger Versicherungspflicht (GKV-Spitzenverband, Grundsätzliche Hinweise vom 20.03.2019, Nr. 4.1). Aus einer gesetzlichen Kasse trittst du innerhalb von zwei Wochen nach deren Hinweis aus (§ 188 Abs. 4 SGB V).
Mir wurde gekündigt – was passiert mit meiner PKV?
Bis zum letzten Arbeitstag bleibt alles beim Alten. Danach kommt es darauf an, ob du direkt einen neuen Job hast, Arbeitslosengeld beziehst oder die Zeit selbst überbrückst. Mit Arbeitslosengeld wirst du grundsätzlich gesetzlich pflichtversichert, kannst dich aber nach fünf Jahren ohne GKV befreien lassen.
Quellen
- GKV-Spitzenverband: Grundsätzliche Hinweise zur Versicherungsfreiheit bei Überschreiten der JAEG – 20.03.2019, Nr. 2.5, 4.1, 4.2, 4.4, 5.1
- § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit (Abs. 1 Nr. 1, 3a, 4) – abgerufen 10.10.2026
- § 8 SGB V – Befreiung von der Versicherungspflicht (Abs. 1 Nr. 3) – abgerufen 10.10.2026
- § 257 SGB V – Beitragszuschüsse für Beschäftigte (Abs. 1, 2, 2a) – abgerufen 10.10.2026
- § 188 SGB V – Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft (Abs. 4) – abgerufen 10.10.2026
- § 205 VVG – Kündigung des Versicherungsnehmers (Abs. 2) – abgerufen 10.10.2026
- § 193 VVG – Versicherungspflicht (Abs. 3) – abgerufen 10.10.2026
- BGBl. 2026 I Nr. 228 – GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (§ 6 Abs. 8 SGB V n. F.) – verkündet 29.07.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der privaten Krankenversicherung bei Statuswechsel (Teilzeit, Arbeitslosigkeit, Elternzeit, Auszeit, Anwartschaft) (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Krankenkasse, keine Arbeitsagentur, kein Jobcenter; über Versicherungspflicht, Befreiung und Zuschüsse entscheiden allein diese Stellen. Herausgeber: KV-Statuswechsel.de. KV-Statuswechsel.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.