Inhalt (9 Abschnitte)
- Wer in Teilzeit einen Arbeitgeberzuschuss zur PKV bekommt
- So wird der Arbeitgeberzuschuss in Teilzeit berechnet
- Tabelle: PKV-Arbeitgeberzuschuss in Teilzeit nach Brutto (2026)
- Die Hälfte-Grenze: wann sie den Zuschuss kürzt
- Vorher, nachher: Was die Teilzeit beim Zuschuss kostet
- Sonderfälle beim Zuschuss in Teilzeit
- 2027: Was sich beim Zuschuss voraussichtlich ändert
- Häufige Irrtümer zum Zuschuss in Teilzeit
- Checkliste vor dem ersten Teilzeit-Tag
- Den Arbeitgeberzuschuss zur PKV bekommst du in Teilzeit, wenn du wegen der Grenze versicherungsfrei bist, dich hast befreien lassen oder ab 55 nach § 6 Abs. 3a SGB V versicherungsfrei bist (§ 257 Abs. 2 SGB V).
- Er beträgt 2026 8,75 % deines Bruttos für die Kranken- und 1,8 % für die Pflegeversicherung, gerechnet bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat.
- Höchstens zahlt der Arbeitgeber die Hälfte deines Beitrags – und insgesamt 2026 höchstens 613,22 € (508,59 € + 104,63 €).
- Beispiel: Bei 4.000 € Teilzeit-Brutto sind es 350,00 € plus 72,00 € = 422,00 €, sofern das nicht mehr als die Hälfte deiner Beiträge ist.
- 2027 steigt der Höchstzuschuss voraussichtlich auf 667,16 € bzw. 672,56 € (Prognose, Ø-Zusatzbeitrag 2027 noch offen).
Der PKV-Arbeitgeberzuschuss in Teilzeit beträgt 2026 8,75 % deines Teilzeit-Bruttos für die Kranken- und 1,8 % für die Pflegeversicherung, gerechnet bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat – höchstens die Hälfte deines Beitrags und insgesamt höchstens 613,22 € (§ 257 Abs. 2 SGB V, § 61 SGB XI). Du bekommst ihn, wenn du in Teilzeit versicherungsfrei bleibst, dich hast befreien lassen oder ab 55 versicherungsfrei bist; bei 4.000 € Brutto sind es 422,00 € (Stand 10.10.2026).
Wer in Teilzeit einen Arbeitgeberzuschuss zur PKV bekommt
§ 257 Abs. 2 SGB V gibt den Anspruch Beschäftigten, „die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze oder auf Grund von § 6 Abs. 3a versicherungsfrei oder die von der Versicherungspflicht befreit und bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen versichert sind“. Für Teilzeitkräfte heißt das: Drei Gruppen bekommen den Zuschuss, eine nicht.
Teilzeit über der Grenze
Dein Teilzeit-Gehalt liegt über 77.400 € im Jahr (2026). Du bleibst versicherungsfrei und bekommst den Zuschuss – oft sogar den Höchstbetrag.
Befreit in Teilzeit
Befreiung nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 (Elternzeit), Nr. 2a (Pflegezeit) oder Nr. 3 (höchstens halbe Stelle). Der Zuschuss läuft weiter, berechnet auf dein Teilzeit-Gehalt.
Ab 55 versicherungsfrei
Nach § 6 Abs. 3a SGB V bleibst du auch unter der Grenze privat – und der Arbeitgeber zahlt weiter zu.
Pflichtversichert in Teilzeit
Ohne Befreiung wirst du gesetzlich versichert; dann trägt der Arbeitgeber seinen Anteil am GKV-Beitrag. Zu einer Anwartschaft zahlt er nichts zu.
Ob du in Teilzeit über der Grenze bleibst oder eine Befreiung brauchst, zeigt der Teilzeit-Check. Die Hintergründe zur Teilzeit erklärt der Ratgeber PKV in Teilzeit.
So wird der Arbeitgeberzuschuss in Teilzeit berechnet
Für die Krankenversicherung zahlt der Arbeitgeber den Betrag, der sich mit der Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes plus der Hälfte des durchschnittlichen Zusatzbeitrags auf dein beitragspflichtiges Entgelt ergäbe – „höchstens jedoch in Höhe der Hälfte des Betrages, den der Beschäftigte für seine Krankenversicherung zu zahlen hat“ (§ 257 Abs. 2 Satz 2 SGB V). Für die Pflege gilt dasselbe Prinzip mit dem halben Pflege-Beitragssatz (§ 61 Abs. 2 SGB XI).
Brutto deckeln
Dein monatliches Teilzeit-Brutto zählt höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze: 2026 5.812,50 €.
Prozentsatz anwenden
Krankenversicherung: 7,3 % + 1,45 % = 8,75 %. Pflege: 1,8 % (die Hälfte von 3,6 %).
Mit der Hälfte vergleichen
Jeweils höchstens die Hälfte dessen, was du für Kranken- bzw. Pflegeversicherung zahlst – für dich und Angehörige, die bei Versicherungspflicht familienversichert wären.
Der kleinere Wert gilt
Ausgezahlt wird für jeden Teil der niedrigere Betrag; die Summe ist dein Zuschuss.
Tabelle: PKV-Arbeitgeberzuschuss in Teilzeit nach Brutto (2026)
| Teilzeit-Brutto pro Monat | Krankenversicherung | Pflege | Zuschuss gesamt |
|---|---|---|---|
| 2.500 € | 218,75 € | 45,00 € | 263,75 € |
| 3.000 € | 262,50 € | 54,00 € | 316,50 € |
| 3.500 € | 306,25 € | 63,00 € | 369,25 € |
| 4.000 € | 350,00 € | 72,00 € | 422,00 € |
| 4.500 € | 393,75 € | 81,00 € | 474,75 € |
| 5.000 € | 437,50 € | 90,00 € | 527,50 € |
| 5.500 € | 481,25 € | 99,00 € | 580,25 € |
| ab 5.812,50 € | 508,59 € | 104,63 € | 613,22 € |
Wer in Teilzeit mehr als 5.812,50 € im Monat verdient, bekommt also unverändert den Höchstzuschuss. Darunter sinkt er mit jedem Euro Gehalt – um 10,55 Cent je Euro Brutto. Deine Zahlen mit Grenze und Frist rechnet der Teilzeit-Check.
Die Hälfte-Grenze: wann sie den Zuschuss kürzt
Der Arbeitgeber zahlt nie mehr als die Hälfte deines Beitrags. Bei günstigen Tarifen oder hohem Selbstbehalt greift diese Grenze früher als der Prozent-Deckel:
| Fall | Prozent-Deckel | Hälfte des Beitrags | Zuschuss |
|---|---|---|---|
| Brutto 5.000 €, PKV 600 €, Pflege 60 € | 437,50 € + 90,00 € | 300,00 € + 30,00 € | 330,00 € |
| Brutto 5.000 €, PKV mit Kind 900 €, Pflege mit Kind 90 € | 437,50 € + 90,00 € | 450,00 € + 45,00 € | 482,50 € |
| Brutto 3.000 €, PKV 700 €, Pflege 70 € | 262,50 € + 54,00 € | 350,00 € + 35,00 € | 297,50 € |
Im ersten Fall bekommt die Teilzeitkraft nur 330 € statt 527,50 €, weil ihr Beitrag niedrig ist. Im zweiten Fall zählt der Beitrag für das Kind mit, weil es bei Versicherungspflicht familienversichert wäre – der Zuschuss steigt auf 482,50 €. Im dritten Fall begrenzt der Prozentsatz die Krankenversicherung, die Hälfte-Grenze die Pflege.
Gerade in der Pflege greift die Hälfte-Grenze oft: Den vollen Pflegezuschuss von 104,63 € gibt es erst ab einem Pflegebeitrag von 209,26 € im Monat. Der Höchstzuschuss von 613,22 € ist deshalb eine Obergrenze, die viele trotz hohem Gehalt nicht ganz erreichen.
Vorher, nachher: Was die Teilzeit beim Zuschuss kostet
Rechne vor dem ersten Teilzeit-Tag aus, wie sich dein Nettobeitrag ändert. Zwei Rechenbeispiele mit einem Beitrag von 1.050 € für die Krankenversicherung und 150 € für die Pflege, jeweils für dich und ein mitversichertes Kind (keine Kundenfälle). Weil die Hälfte des Pflegebeitrags nur 75 € beträgt, ist der Pflegezuschuss in beiden Fällen auf 75 € begrenzt:
140.000 € auf 60 %
Teilzeit-Gehalt 84.000 € = 7.000 € im Monat. Liegt über der Grenze und über der Bemessungsgrenze: Der Zuschuss bleibt bei 508,59 € plus 75,00 € = 583,59 € – keine Änderung.
100.000 € auf 50 %
Teilzeit-Gehalt 50.000 € = 4.166,67 € im Monat, Befreiung nach Nr. 3. Zuschuss 364,58 € plus 75,00 € = 439,58 € statt 583,59 € – du zahlst 144,01 € mehr im Monat selbst.
Wenn der Zuschuss sinkt, lohnt ein Blick auf den Tarif. Ein Wechsel beim eigenen Versicherer kann den Beitrag senken, ohne dass du die Alterungsrückstellung verlierst – das klärt auf Wunsch ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk mit dir, kostenlos.
Sonderfälle beim Zuschuss in Teilzeit
- Sachsen: Weil dort ein Feiertag nicht gestrichen wurde, tragen Beschäftigte in der Pflege einen Prozentpunkt allein (§ 58 Abs. 3 SGB XI). Der Arbeitgeberanteil und damit der Pflegezuschuss liegt rechnerisch bei 1,3 % – bis 75,56 € statt 104,63 € (eigene Berechnung 2026).
- Zwei Teilzeitjobs: Mehrere Arbeitgeber teilen den Zuschuss nach dem Verhältnis der Gehälter (§ 257 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. Abs. 2 SGB V).
- Bescheinigung: Der Zuschuss fließt nur, wenn dein Versicherer die Voraussetzungen des § 257 Abs. 2a SGB V erfüllt; die Bescheinigung legst du alle drei Jahre vor.
- Ohne Krankengeldanspruch: Für Beschäftigte, die bei Versicherungspflicht keinen Anspruch auf Krankengeld hätten, gilt der ermäßigte Beitragssatz (§ 257 Abs. 2 Satz 3 SGB V).
- Kurzarbeit: Hier gilt eine eigene Berechnung (§ 257 Abs. 2 Satz 4 SGB V); dein Status bleibt in der Kurzarbeit unverändert.
2027: Was sich beim Zuschuss voraussichtlich ändert
Laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 steigt die Beitragsbemessungsgrenze 2027 auf 6.375 € im Monat (Bundesrat ausstehend). Damit läge der Höchstzuschuss für die Krankenversicherung bei 557,81 €, für die Pflege bei 109,35 € bzw. 114,75 € – zusammen 667,16 € oder 672,56 € (Prognose mit Ø-Zusatzbeitrag 2,9 %; Pflege je nach Bemessungsgrenze). Liegt dein Teilzeit-Brutto unter der Bemessungsgrenze, ändert sich dein Zuschuss nur, wenn sich der durchschnittliche Zusatzbeitrag ändert; er wird bis 01.11.2026 bekannt gegeben. Das Hauptthema „Arbeitgeberzuschuss 2027“ behandelt unser Ratgeber zum PKV-Arbeitgeberzuschuss 2027.
Wichtiger für viele Teilzeitkräfte ist 2027 die Grenze selbst: Wer am 31.12.2026 privat versichert ist, braucht 2027 voraussichtlich mehr als 80.550 €, um versicherungsfrei zu bleiben. Wer darunter fällt, kann sich nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB V befreien lassen – und behält dann den Zuschuss. Alle Befreiungsgründe: Befreiung nach § 8 SGB V.
Häufige Irrtümer zum Zuschuss in Teilzeit
„Befreit heißt: kein Zuschuss mehr“
Falsch. § 257 Abs. 2 SGB V nennt Befreite ausdrücklich – der Zuschuss läuft, berechnet auf das Teilzeit-Gehalt.
„Der Zuschuss halbiert sich mit der halben Stelle“
Nur unterhalb der Bemessungsgrenze sinkt er proportional zum Brutto. Wer in Teilzeit mehr als 5.812,50 € verdient, behält den vollen Prozent-Deckel.
„Der Arbeitgeber zahlt auch zur Anwartschaft“
Nein. Wirst du gesetzlich versichert, zahlt er seinen GKV-Anteil – eine Anwartschaft finanzierst du selbst.
„Für Kinder gibt es extra Geld“
Es gibt keinen Zuschlag je Kind. Die Kinderbeiträge erhöhen nur die Hälfte-Grenze.
Checkliste vor dem ersten Teilzeit-Tag
- Neues Monatsbrutto mit 5.812,50 € (Bemessungsgrenze) und 6.450 € (Grenze 2026, zwölf Gehälter) vergleichen.
- Zuschuss neu berechnen: 8,75 % plus 1,8 % des Bruttos, höchstens die Hälfte deines Beitrags.
- Unter der Grenze? Befreiung binnen drei Monaten beantragen, sonst entfällt der Zuschuss zur PKV – Fristende mit dem Fristenrechner ausrechnen.
- Personalabteilung den Befreiungsbescheid und die Versicherer-Bescheinigung geben.
- Steigt dein Eigenanteil stark, Tarifoptionen prüfen lassen.
Welche Frist für dich läuft und ob eine Befreiung möglich ist, zeigt der kostenlose Statuswechsel-Check.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss zur PKV bei Teilzeitbeschäftigung?
2026 8,75 % deines Teilzeit-Bruttos für die Kranken- und 1,8 % für die Pflegeversicherung, bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat, höchstens aber die Hälfte deines Beitrags. Bei 4.000 € Brutto sind das 422,00 €, bei 5.000 € 527,50 €. Der Höchstzuschuss liegt bei 613,22 €.
Bekomme ich als Befreiter in Teilzeit einen Arbeitgeberzuschuss?
Ja. § 257 Abs. 2 SGB V nennt ausdrücklich Beschäftigte, die „von der Versicherungspflicht befreit“ sind – etwa nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 (Elternzeit), Nr. 2a (Pflegezeit) oder Nr. 3 (höchstens halbe Stelle). Der Zuschuss wird auf dein Teilzeit-Gehalt berechnet.
Wird der Arbeitgeberzuschuss in Teilzeit gekürzt?
Nur wenn dein Teilzeit-Brutto unter der Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat liegt (2026). Darüber bleibt es beim Höchstzuschuss von 613,22 €. Darunter sinkt er mit dem Gehalt, weil er als Prozentsatz deines Bruttos berechnet wird.
Zahlt der Arbeitgeber auch für meine mitversicherten Kinder?
Er zahlt keinen eigenen Zuschuss je Kind, aber die Hälfte-Grenze bezieht sich auf das, was du für dich und deine Angehörigen zahlst, die bei Versicherungspflicht familienversichert wären (§ 257 Abs. 2 SGB V). Mit Kindern greift die Hälfte-Grenze deshalb seltener; der Prozent-Deckel bleibt.
Was ändert sich 2027 beim Arbeitgeberzuschuss in Teilzeit?
Laut Kabinettsbeschluss steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 6.375 € im Monat; der Höchstzuschuss läge bei einem Ø-Zusatzbeitrag von 2,9 % bei 667,16 € bzw. 672,56 € (Prognose). Liegt dein Teilzeit-Brutto unter der Grenze, ändert sich der Zuschuss nur, wenn sich der Ø-Zusatzbeitrag ändert – er wird bis 01.11.2026 bekannt gegeben.
Quellen
- § 257 SGB V – Beitragszuschüsse für Beschäftigte (Abs. 1, 2, 2a) – Wortlaut abgerufen 10.10.2026
- § 61 SGB XI – Beitragszuschüsse für Privatversicherte (Abs. 2) – abgerufen 10.10.2026
- § 58 SGB XI – Tragung der Beiträge (Abs. 3, Sachsen) – abgerufen 10.10.2026
- § 8 SGB V – Befreiung von der Versicherungspflicht – abgerufen 10.10.2026
- § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit (Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3a) – abgerufen 10.10.2026
- Bundesregierung: Beitragsbemessungsgrenzen 2027 (Kabinettsbeschluss) – 07.10.2026
Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der privaten Krankenversicherung bei Statuswechsel (Teilzeit, Arbeitslosigkeit, Elternzeit, Auszeit, Anwartschaft) (Stand: 13. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Krankenkasse, keine Arbeitsagentur, kein Jobcenter; über Versicherungspflicht, Befreiung und Zuschüsse entscheiden allein diese Stellen. Herausgeber: KV-Statuswechsel.de. KV-Statuswechsel.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.