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PKV Teilzeit Bemessungsgrenze: Teilzeit-Check gegen die Grenze 2026/2027

Wer „PKV Teilzeit Bemessungsgrenze“ sucht, meint meist die Versicherungspflichtgrenze. Der Check zeigt dir, ob dein Teilzeit-Gehalt darüber bleibt – und was passiert, wenn nicht.

Redaktion KV-Statuswechsel.de Aktualisiert am 10. Oktober 2026 6 Min. Lesezeit
Inhalt (7 Abschnitte)
  1. Bemessungsgrenze oder Versicherungspflichtgrenze?
  2. So prüft der Teilzeit-Check deinen Status
  3. Drei Rechenbeispiele
  4. Teilzeit in der Elternzeit – und danach
  5. Was mit deinem Arbeitgeberzuschuss passiert
  6. Wenn du in Teilzeit gesetzlich wirst
  7. Grenzen des Checks
Das Wichtigste in Kürze
  • Für die PKV in Teilzeit zählt nicht die Beitragsbemessungsgrenze, sondern die Versicherungspflichtgrenze: 2026 77.400 € im Jahr, 2027 laut Kabinettsbeschluss 80.550 € für Privatversicherte (Entwurf).
  • Liegt dein Teilzeit-Gehalt darunter, wirst du ab dem Tag der Änderung pflichtversichert – nicht erst zum Jahresende.
  • Befreien lassen kannst du dich nur in Elternzeit (Nr. 2), Pflegezeit (Nr. 2a) oder mit höchstens halber Stelle nach fünf Jahren Versicherungsfreiheit (Nr. 3) – binnen drei Monaten.
  • Bleibst du privat, zahlt dein Arbeitgeber 2026 einen Zuschuss von 8,75 % plus 1,8 % deines Teilzeit-Bruttos, höchstens die Hälfte des Beitrags.

Für die PKV in Teilzeit zählt die Versicherungspflichtgrenze, nicht die Beitragsbemessungsgrenze: 2026 liegt sie bei 77.400 € im Jahr, 2027 laut Kabinettsbeschluss bei 80.550 € für Privatversicherte (Entwurf). Liegt dein Teilzeit-Gehalt darunter, wirst du ab dem Tag der Änderung pflichtversichert (Stand 10.10.2026). Prüfe deine Teilzeit:

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Voraussichtlicher Status
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Dein Teilzeit-Jahresgehalt
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Maßgebliche Grenze
–
Befreiung möglich nach § 8 Abs. 1
–
Frist für Befreiung bzw. Kündigung
–
Arbeitgeberzuschuss

–

Stand 10.10.2026. Grenze 2026: 77.400 € (§ 6 Abs. 6 SGB V); 2027: 80.550 € für am 31.12.2026 Privatversicherte, sonst 84.150 € (Kabinettsbeschluss 07.10.2026, Bundesrat ausstehend). Fristen: Beginn + 3 Monate − 1 Tag, Wochenende → Montag. Zuschuss: 8,75 % bzw. 1,8 % des Bruttos bis zur Beitragsbemessungsgrenze, höchstens die Hälfte des Beitrags (2027 mit Annahme Ø-Zusatzbeitrag 2,9 %). Verbindlich entscheidet deine Krankenkasse.

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Bemessungsgrenze oder Versicherungspflichtgrenze?

In der Suche heißt es oft „PKV Teilzeit Bemessungsgrenze“. Gemeint ist fast immer die Versicherungspflichtgrenze – fachlich die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG). Sie entscheidet, ob du als Angestellte oder Angestellter versicherungsfrei bist und privat versichert bleiben darfst (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V). Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine andere Zahl: Bis zu ihr berechnet die GKV Beiträge, und nach ihr richtet sich der Höchstzuschuss deines Arbeitgebers.

Grenzwerte 2026 amtlich, 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 (Bundesrat ausstehend).
Grenze20262027Wofür
Versicherungspflichtgrenze allgemein77.400 €84.150 €Darf ich privat bleiben?
Grenze für am 31.12.2026 Privatversicherte–80.550 €Bestandsschutz ab 2027 (§ 6 Abs. 8 SGB V n. F.)
Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung69.750 €76.500 €GKV-Höchstbeitrag, Höchstzuschuss

Versicherungspflichtgrenze 2026 und 2027

Jahresarbeitsentgelt in Euro – darüber bist du als Angestellte/r versicherungsfrei

0 €25k €50k €75k €100k €77.400Grenze 202680.550Grenze 2027 für am 31.12.2026 Privatversicherte*84.150Grenze 2027 allgemein*

§ 6 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 6 und Abs. 8 SGB V; *Rechengrößen 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026, Bundesrat ausstehend.

So prüft der Teilzeit-Check deinen Status

  1. Teilzeit-Gehalt: Vollzeit-Jahresbrutto mal Arbeitszeitanteil. Feste Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld zählen mit, Überstunden nicht.
  2. Vergleich mit der Grenze: Für einen Beginn bis 31.12.2026 gelten 77.400 €, ab 2027 die 80.550 € für Privatversicherte. Liegst du 2026 knapp darüber, prüft der Check zusätzlich das Jahr 2027.
  3. Befreiung: Elternzeit (Nr. 2), Pflegezeit (Nr. 2a), höchstens halbe Stelle nach mindestens fünf Jahren Versicherungsfreiheit (Nr. 3) oder – nur beim Jahreswechsel – die Anhebung der Grenze (Abs. 1 Nr. 1).
  4. Frist: drei Monate ab Beginn der Pflicht (§ 8 Abs. 2 SGB V); dieselbe Frist gilt für die rückwirkende Kündigung der PKV (§ 205 Abs. 2 VVG).
  5. Zuschuss: Bleibst du privat oder wirst du befreit, zahlt dein Arbeitgeber 8,75 % plus 1,8 % des Teilzeit-Bruttos, höchstens die Hälfte des Beitrags.

Drei Rechenbeispiele

Eigene Beispielrechnungen 2026 mit dem Teilzeit-Check; Grenze 77.400 €, Stand 10.10.2026.
FallTeilzeit-GehaltErgebnis
100.000 € Vollzeit, 70 %, 6 Jahre frei70.000 €pflichtig, keine Befreiung (mehr als halbe Stelle) → Anwartschaft oder Kündigung
160.000 € Vollzeit, 50 %80.000 €2026 frei; ab 01.01.2027 unter 80.550 € → Befreiung nach Abs. 1 Nr. 1 bis 31.03.2027
120.000 € Vollzeit, 50 %, 6 Jahre frei60.000 €Befreiung Nr. 3 möglich; Zuschuss bis zu 437,50 € + 90,00 €, höchstens die Hälfte des Beitrags

Teilzeit in der Elternzeit – und danach

Die Elternzeit hat eigene Regeln. Ohne Job endet zwar deine Versicherungsfreiheit, eine Versicherungspflicht entsteht aber nicht – deine PKV läuft weiter, allerdings ohne Arbeitgeberzuschuss. Arbeitest du in der Elternzeit in Teilzeit (höchstens 32 Wochenstunden, § 15 Abs. 4 BEEG) und liegt dein Gehalt unter der Grenze, wirst du pflichtig. Dann kannst du dich nach § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB V befreien lassen – die Befreiung gilt aber nur für die Elternzeit.

Spannend wird es nach der Elternzeit. Kehrst du mit einem Gehalt über der Grenze zurück, bist du in der Regel sofort wieder versicherungsfrei. Bleibst du in Teilzeit unter der Grenze, brauchst du eine neue Befreiung – nach Nummer 3 nur mit höchstens halber Stelle und wenn du seit fünf Jahren wegen der Grenze versicherungsfrei bist. Die Zeit der Elternzeit wird dabei angerechnet. Die ganze Mechanik erklärt der Ratgeber PKV in der Elternzeit: Befreiung und Rückkehr.

Was mit deinem Arbeitgeberzuschuss passiert

Bleibst du privat – weil dein Gehalt über der Grenze liegt, weil du befreit bist oder weil du ab 55 versicherungsfrei bist –, zahlt dein Arbeitgeber weiter einen Zuschuss (§ 257 Abs. 2 SGB V nennt Befreite ausdrücklich). Er richtet sich aber nach deinem neuen Gehalt: 8,75 % für die Kranken- und 1,8 % für die Pflegeversicherung, höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze und höchstens die Hälfte deines tatsächlichen Beitrags.

Arbeitgeberzuschuss 2026 nach Teilzeit-Brutto; eigene Berechnung nach § 257 SGB V und § 61 SGB XI, ohne Begrenzung auf die Hälfte des Beitrags. Stand 10.10.2026.
Teilzeit-Brutto pro MonatKrankenversicherung (8,75 %)Pflege (1,8 %)Summe
3.000 €262,50 €54,00 €316,50 €
4.000 €350,00 €72,00 €422,00 €
5.000 €437,50 €90,00 €527,50 €
ab 5.812,50 € (Beitragsbemessungsgrenze)508,59 €104,63 €613,22 €

Wer in Teilzeit deutlich weniger Zuschuss bekommt, spürt das im Netto. Prüfe dann auch deinen Tarif: Ein Wechsel beim eigenen Versicherer nach § 204 VVG kann den Beitrag senken – vergleiche dabei immer die Leistungen.

Wenn du in Teilzeit gesetzlich wirst

Ohne Befreiung endet die Versicherungsfreiheit am Tag, ab dem dein Gehalt unter der Grenze liegt – das gilt auch, wenn die Teilzeit befristet ist. Nur eine kurze Minderung von in der Regel höchstens drei Monaten bleibt ohne Folgen, ebenso Kurzarbeit (GKV-Spitzenverband, Grundsätzliche Hinweise vom 20.03.2019). Deine PKV kannst du dann binnen drei Monaten rückwirkend kündigen oder als Anwartschaft behalten. Was die Pause kostet, zeigt der Anwartschafts-Rechner; alle Hintergründe stehen im Ratgeber PKV in Teilzeit.

Grenzen des Checks

  • Er nähert die fünf Jahre Versicherungsfreiheit über deine Angabe; die Krankenkasse prüft sie anhand deiner Versicherungszeiten.
  • Die 80.550 € ab 2027 gelten nur, wenn du am 31.12.2026 als Angestellte/r wegen der Grenze versicherungsfrei und privat versichert bist.
  • Variable Gehaltsbestandteile, Bereitschaftsdienste und Einmalzahlungen bewertet die Kasse nach eigenen Regeln.

Mehr zum Arbeitgeberanteil findest du im Ratgeber PKV Teilzeit Arbeitgeberzuschuss. Für alle anderen Lebenslagen gibt es den Statuswechsel-Check.

Häufige Fragen

Welche Grenze gilt für die PKV in Teilzeit?

Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze): 2026 77.400 € im Jahr. 2027 sollen laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 84.150 € gelten, für am 31.12.2026 Privatversicherte 80.550 € (Bundesrat ausstehend). Die Beitragsbemessungsgrenze (2026: 69.750 €) bestimmt nur den Höchstbeitrag in der GKV und den Arbeitgeberzuschuss.

Kann ich in Teilzeit privat versichert bleiben?

Ja, wenn dein regelmäßiges Jahresgehalt in Teilzeit weiter über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Sonst nur mit einer Befreiung: in Elternzeit, in Pflegezeit oder mit höchstens halber Stelle, wenn du seit mindestens fünf Jahren wegen der Grenze versicherungsfrei bist (§ 8 Abs. 1 Nr. 2, 2a, 3 SGB V).

Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss zur PKV bei Teilzeit?

2026 8,75 % deines Bruttos für die Krankenversicherung und 1,8 % für die Pflegeversicherung, jeweils bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 5.812,50 € im Monat und höchstens die Hälfte deines Beitrags (§ 257 SGB V, § 61 SGB XI). Bei 4.000 € brutto sind das 350 € plus 72 €.

Gilt die Befreiung bei Teilzeit für immer?

Die Befreiung nach Nr. 3 gilt für die Teilzeit-Beschäftigung und kann nicht widerrufen werden. Die Befreiung in der Elternzeit (Nr. 2) und in der Pflegezeit (Nr. 2a) gilt nur für diese Zeit – bleibst du danach in Teilzeit unter der Grenze, brauchst du eine neue Prüfung.

Was passiert, wenn ich später wieder Vollzeit arbeite?

Warst du in der Teilzeit pflichtversichert, endet die Pflicht erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem du die Grenze wieder überschreitest – und nur, wenn du auch die Grenze des nächsten Jahres überschreitest (§ 6 Abs. 4 SGB V). Mit einer Anwartschaft kehrst du dann ohne Gesundheitsprüfung in deinen PKV-Tarif zurück.

Quellen

  1. § 6 SGB V – Versicherungsfreiheit (Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4) – abgerufen 10.10.2026
  2. § 8 SGB V – Befreiung von der Versicherungspflicht – abgerufen 10.10.2026
  3. § 257 SGB V – Beitragszuschüsse für Beschäftigte – abgerufen 10.10.2026
  4. GKV-Spitzenverband: Grundsätzliche Hinweise zur Versicherungsfreiheit bei Überschreiten der JAEG (20.03.2019) – Nr. 5.1
  5. § 15 BEEG – Elternzeit (32 Wochenstunden) – abgerufen 10.10.2026
Redaktion KV-Statuswechsel.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der privaten Krankenversicherung bei Statuswechsel (Teilzeit, Arbeitslosigkeit, Elternzeit, Auszeit, Anwartschaft) (Stand: 10. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Krankenkasse, keine Arbeitsagentur, kein Jobcenter; über Versicherungspflicht, Befreiung und Zuschüsse entscheiden allein diese Stellen. Herausgeber: KV-Statuswechsel.de. KV-Statuswechsel.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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