Versicherer-Bedingungen

Anwartschaftsversicherung DKV: Bedingungen, Kosten, Fristen

Die DKV erklärt ihre Anwartschaft in einem kurzen Informationsblatt – mit einem festen Prozentsatz für die kleine Variante und einer Höchstdauer. Hier steht, was darin geregelt ist und was du erfragen solltest.

Redaktion KV-Statuswechsel.de Aktualisiert am 13. Oktober 2026 6 Min. Lesezeit
Inhalt (8 Abschnitte)
  1. Anwartschaftsversicherung DKV auf einen Blick
  2. Welche Anwartschaft bietet die DKV an?
  3. Voraussetzungen: Wann die DKV eine Anwartschaft vereinbart
  4. Was kostet die Anwartschaft bei der DKV?
  5. Dauer, Ende und Rückkehr in den Tarif
  6. Pflegepflichtversicherung, Krankentagegeld und Beitragsrückerstattung
  7. Was wir nicht wissen
  8. So gehst du vor
Das Wichtigste in Kürze
  • Die kleine Anwartschaft (KAV) der DKV kostet in der Krankenversicherung fünf Prozent des Beitrags und läuft höchstens zehn Jahre; danach kann sie in eine große umgestellt werden, wenn der Grund weiter besteht.
  • Für die große Anwartschaft zahlst du einen tarifabhängigen Prozentsatz; danach berechnet die DKV den Beitrag nach dem ursprünglichen Eintrittsalter.
  • Die kleine Anwartschaft gibt es für die Vollversicherung, ein zusätzliches Krankentagegeld und die Pflegepflichtversicherung; in allen anderen Fällen nur die große.
  • In der Pflegepflichtversicherung ist der Beitrag der kleinen Anwartschaft ein fester Betrag.
  • Bei einer ganzjährigen Anwartschaft gibt es keine Beitragsrückerstattung, die Staffel ruht; beginnt sie im Laufe des Jahres, bleibt die Erstattung für die Zeit davor möglich.

Die Anwartschaftsversicherung der DKV gibt es als kleine und große Variante: Die kleine kostet in der Krankenversicherung fünf Prozent des Beitrags und läuft höchstens zehn Jahre, die große kostet einen tarifabhängigen Prozentsatz und sichert das ursprüngliche Eintrittsalter. In der Pflegepflichtversicherung gilt ein fester Betrag (DKV-Infoblatt, abgerufen 10.10.2026).

Beschreibende DarstellungDiese Seite gibt wieder, was die DKV Deutsche Krankenversicherung öffentlich zur Anwartschaft veröffentlicht – mit Fundstelle, ohne Wertung und ohne Vergleich mit anderen Anbietern. Sie ist kein Angebot der DKV. KV-Statuswechsel.de ist ein Informationsportal und kein Versicherungsmakler; verbindlich sind allein dein Versicherungsschein und die Bedingungen deines Vertrags.

Anwartschaftsversicherung DKV auf einen Blick

Steckbrief nach dem DKV-Informationsblatt zur Anwartschaftsversicherung (undatiert) und der DKV-Seite „Arbeitslosigkeit – jünger als 55“; abgerufen 10.10.2026.
MerkmalKleine Anwartschaft (KAV)Große Anwartschaft
Monatsbeitrag Krankenversicherung5 % des BeitragsProzentsatz des bisherigen Beitrags, abhängig vom Tarif (nicht veröffentlicht)
Pflegepflichtversicherungfester Betragnicht näher beschrieben
Alterungsrückstellungbleibt erhalten, wird nicht weiter aufgebautwird weiter aufgebaut
Beitrag nach der Rückkehrnach dem dann erreichten Alter, vorhandene Rückstellung wird berücksichtigtnach dem ursprünglichen Eintrittsalter
Höchstdauer10 Jahre, danach Umstellung auf groß möglichim Infoblatt nicht genannt
Für welche VersicherungenVollversicherung, zusätzliches Krankentagegeld, Pflegepflichtversicherungalle anderen Fälle nur groß
Beitragsrückerstattungkein Anspruch bei ganzjähriger Anwartschaft, Staffel ruht; bei unterjährigem Beginn anteilig möglich
Anzeigefrist nach Wegfallim Infoblatt nicht genannt
Antraglaut Infoblatt auch telefonisch

Wie diese Regeln im Vergleich zu anderen Versicherern aussehen, zeigt der Anwartschafts-Vergleich.

Welche Anwartschaft bietet die DKV an?

Die DKV beschreibt zwei Arten. Gemeinsam ist beiden: Während der Anwartschaft bekommst du keine Leistungen; endet die Vereinbarung, hast du wieder Versicherungsschutz „ohne neue Gesundheitsprüfung“.

Bei der großen Anwartschaft zahlst du einen bestimmten Prozentsatz des bisherigen Beitrags, der vom versicherten Tarif abhängt. Damit baust du die vorhandene Alterungsrückstellung weiter auf. Nach dem Ende berechnet die DKV den Beitrag nach dem ursprünglichen Eintrittsalter. Du bist laut Infoblatt so gestellt, „als wenn der Versicherungsschutz ununterbrochen bestanden hätte“.

Bei der kleinen Anwartschaft – die DKV kürzt sie mit KAV ab – bleibt die angesparte Alterungsrückstellung erhalten, neue Rücklagen bildet die DKV aber nicht. Den Beitrag der wieder aktivierten Versicherung berechnet sie nach dem dann erreichten Alter und berücksichtigt die vorhandene Rückstellung. Das Infoblatt sagt dazu offen: Der Beitrag „kann also höher sein als nach dem Ende der Großen Anwartschaft. Je länger die KAV dauert, desto größer ist später der Beitragsunterschied.“ Wie du diesen Unterschied gegen den Aufpreis abwägst, zeigt der Ratgeber kleine oder große Anwartschaft.

Voraussetzungen: Wann die DKV eine Anwartschaft vereinbart

Das Infoblatt zählt die anerkannten Gründe nicht einzeln auf. Auf ihrer Seite zur Arbeitslosigkeit beschreibt die DKV den typischen Fall: Wer sich nicht von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lässt, wird in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert und kann bei der DKV eine Anwartschaft vereinbaren. „Wenn Ihre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse endet, können Sie auch ohne neue Gesundheitsprüfung wieder Ihren bisherigen Versicherungsschutz aktivieren.“ Als weitere Möglichkeit nennt die DKV die Umstellung auf Ergänzungstarife – auch in Verbindung mit einer Anwartschaft.

Für die kleine Anwartschaft in der Pflegepflichtversicherung gilt laut Infoblatt eine besondere Voraussetzung: Es muss eine soziale Pflegeversicherung in Deutschland bestehen. Ob du durch deinen Statuswechsel gesetzlich versicherungspflichtig wirst, entscheidet deine Krankenkasse. Eine erste Einschätzung samt Frist liefert der Statuswechsel-Check.

Was kostet die Anwartschaft bei der DKV?

Für die kleine Anwartschaft nennt die DKV eine feste Zahl: „Der Beitrag für die KAV in der Krankenversicherung beträgt fünf Prozent des Beitrags.“ In der privaten Pflegepflichtversicherung ist der Beitrag der kleinen Anwartschaft „ein fester Betrag“. Den Prozentsatz der großen Anwartschaft nennt das Infoblatt nicht; er hängt vom Tarif ab.

Eigene Beispielrechnung für die kleine Anwartschaft der DKV mit 5 % laut Infoblatt, ohne Beitragsanpassungen und ohne Pflege-Anwartschaft; Stand 10.10.2026.
Bisheriger Beitragpro Monat2 Jahre10 Jahre (Höchstdauer)
450 €22,50 €540 €2.700 €
600 €30,00 €720 €3.600 €
800 €40,00 €960 €4.800 €

Steigt dein Tarifbeitrag während der Pause, steigt auch der Anwartschaftsbeitrag, weil er ein Prozentsatz davon ist. Die große Anwartschaft kannst du im Anwartschafts-Rechner mit dem Prozentsatz rechnen, den dir die DKV für deinen Tarif nennt.

Dauer, Ende und Rückkehr in den Tarif

Die kleine Anwartschaft hat bei der DKV eine feste Obergrenze: „Die maximale Laufzeit beträgt zehn Jahre.“ Danach kann sie in eine große Anwartschaft umgestellt werden, wenn der Grund weiterhin besteht. Wer etwa nach der Elternzeit lange in Teilzeit unter der Versicherungspflichtgrenze bleibt, sollte diese Grenze im Blick behalten.

Wie schnell du den Wegfall des Grundes melden musst, nennt das Infoblatt nicht. Bei vielen Versicherern sind es zwei Monate, danach droht eine neue Gesundheitsprüfung. Frag die DKV nach der Frist, die in deinen Bedingungen steht, und melde das Ende der Pause sofort, sobald es feststeht – etwa wenn du wieder über 77.400 € im Jahr verdienst. Was bei einer verspäteten Meldung passieren kann, erklärt der Ratgeber Anwartschaft und Gesundheitsprüfung.

Für den Beginn gilt die gesetzliche Frist: Wirst du versicherungspflichtig, kannst du die PKV binnen drei Monaten rückwirkend kündigen (§ 205 Abs. 2 VVG). Willst du stattdessen die Anwartschaft, entscheide dich in diesem Zeitraum. Den Stichtag rechnet der Fristenrechner aus.

Pflegepflichtversicherung, Krankentagegeld und Beitragsrückerstattung

Die kleine Anwartschaft gibt es laut Infoblatt für drei Bausteine: die Krankheitskostenvollversicherung, ein zusätzlich bestehendes Krankentagegeld und die private Pflegepflichtversicherung, wenn eine soziale Pflegeversicherung in Deutschland besteht. „In allen anderen Fällen können Sie nur eine Große Anwartschaftsversicherung vereinbaren.“ Wie die Pflege-Anwartschaft allgemein funktioniert, erklärt der Ratgeber Anwartschaft in der Pflegeversicherung.

Zur Beitragsrückerstattung trifft das Infoblatt eine genaue Regel: Besteht die Anwartschaft während des gesamten Kalenderjahres, hast du keinen Anspruch, und auch die Staffel ruht. Nach dem Ende der Anwartschaft aktiviert die DKV Erstattung und Staffel wieder, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Beginnt die Anwartschaft im Laufe eines Jahres, erhältst du die Erstattung für den Zeitraum ohne Anwartschaft – ebenfalls nur bei erfüllten Voraussetzungen.

Was wir nicht wissen

  • den Prozentsatz der großen Anwartschaft für deinen Tarif,
  • die Höhe des festen Betrags in der Pflege-Anwartschaft,
  • die Frist, in der du den Wegfall des Grundes anzeigen musst, und die Folgen einer verspäteten Anzeige,
  • die vollständige Liste der anerkannten Gründe – die Besonderen Bedingungen der DKV waren öffentlich nicht abrufbar.

Diese Punkte gehören in deine Anfrage an die DKV. Wenn du möchtest, übernimmt sie ein spezialisierter Experte aus unserem Partnernetzwerk für dich.

So gehst du vor

Status klären

Wirst du versicherungspflichtig, oder ist eine Befreiung möglich? Bei Arbeitslosigkeit nennt die DKV Befreiung, Anwartschaft und Ergänzungstarife als Wege.

Varianten erfragen

Klein mit 5 % oder groß mit Tarif-Prozentsatz – plus fester Betrag für die Pflege. Beides schriftlich bestätigen lassen.

Antrag stellen

Laut Infoblatt auch telefonisch; Nachweis der Krankenkasse bereithalten.

Zehn Jahre und Rückkehr im Blick

Höchstdauer der kleinen notieren und den Wegfall des Grundes sofort melden.

Die versichererübergreifenden Grundlagen stehen im Ratgeber Anwartschaft in der PKV. Was in deinem Statuswechsel voraussichtlich gilt, zeigt der kostenlose Check.

Häufige Fragen

Was kostet die Anwartschaft bei der DKV?

Die kleine Anwartschaft kostet in der Krankenversicherung fünf Prozent des Beitrags – bei 600 € also 30 € im Monat. Für die große Anwartschaft zahlst du einen Prozentsatz, der vom versicherten Tarif abhängt; öffentlich nennt die DKV ihn nicht. In der Pflegepflichtversicherung ist die kleine Anwartschaft ein fester Betrag (DKV-Infoblatt).

Wie lange läuft die kleine Anwartschaft bei der DKV?

Höchstens zehn Jahre. Danach kann sie in eine große Anwartschaft umgestellt werden, wenn der Grund für die Anwartschaft weiterhin besteht.

Wie beantrage ich die Anwartschaft bei der DKV?

Laut Infoblatt kannst du den Antrag telefonisch stellen. Halte den Nachweis für den Grund bereit, etwa die Mitgliedsbescheinigung deiner Krankenkasse, und lass dir den Beitrag für kleine und große Anwartschaft schriftlich bestätigen.

Bekomme ich während der Anwartschaft eine Beitragsrückerstattung von der DKV?

Besteht die Anwartschaft das ganze Kalenderjahr, gibt es keinen Anspruch, und die Staffel ruht. Nach dem Ende der Anwartschaft aktiviert die DKV Erstattung und Staffel wieder. Beginnt die Anwartschaft im Laufe des Jahres, ist eine Erstattung für die Zeit ohne Anwartschaft möglich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Quellen

  1. DKV: Information zur Anwartschaftsversicherung (PDF) – undatiert, abgerufen 10.10.2026
  2. DKV: Lebenssituationen – Arbeitslosigkeit, jünger als 55 – abgerufen 10.10.2026
  3. § 204 VVG – Abs. 5: Fortführung als Anwartschaftsversicherung – abgerufen 10.10.2026
  4. § 205 VVG – Kündigung bei Versicherungspflicht (Abs. 2) – abgerufen 10.10.2026
  5. PKV-Verband: Musterbedingungen MB/KK 2009 – abgerufen 10.10.2026
Redaktion KV-Statuswechsel.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der privaten Krankenversicherung bei Statuswechsel (Teilzeit, Arbeitslosigkeit, Elternzeit, Auszeit, Anwartschaft) (Stand: 13. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Krankenkasse, keine Arbeitsagentur, kein Jobcenter; über Versicherungspflicht, Befreiung und Zuschüsse entscheiden allein diese Stellen. Herausgeber: KV-Statuswechsel.de. KV-Statuswechsel.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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