Daten 2026/2027

Krankenversicherung Fristen und Grenzen 2026/2027: Fristen-Matrix, Tagessätze, Zuschüsse

Alle Fristen und Grenzwerte, die bei einem Statuswechsel in der Krankenversicherung zählen – mit Paragraf, Quelle und Status. Werte für 2027 beruhen auf dem Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026; die Zustimmung des Bundesrats steht aus.

Redaktion KV-Statuswechsel.de Aktualisiert am 12. Oktober 2026 8 Min. Lesezeit
Inhalt (7 Abschnitte)
  1. Krankenversicherung Fristen: die Matrix nach Ereignis
  2. So werden die Fristen gerechnet
  3. Grenzen und Rechengrößen 2026/2027
  4. Arbeitslosengeld I: Höchstbeiträge der Arbeitsagentur
  5. Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld): Zuschuss nach § 26 SGB II
  6. Verbreitete Zahlenfehler – richtiggestellt
  7. Datenstand und Änderungslog
Das Wichtigste in Kürze
  • Die wichtigsten Fristen: drei Monate für die Befreiung (§ 8 Abs. 2 SGB V) und für die rückwirkende PKV-Kündigung (§ 205 Abs. 2 VVG), zwei Wochen für den Befreiungsbescheid bei der Arbeitsagentur und zwei Wochen für den Austritt aus der GKV nach Hinweis der Kasse (§ 188 Abs. 4 SGB V).
  • Die Versicherungspflichtgrenze beträgt 2026 77.400 €; 2027 sind laut Kabinettsbeschluss 84.150 € vorgesehen, für am 31.12.2026 Privatversicherte 80.550 € (Bundesrat ausstehend).
  • Die Arbeitsagentur übernimmt 2026 höchstens 27,13 € pro Tag zur Kranken- und 5,58 € zur Pflegeversicherung, im 30-Tage-Monat 981,30 € (BA-Merkblatt SV 1).
  • Das Jobcenter zahlt beim Grundsicherungsgeld 2026 höchstens 508,59 € und 104,63 € im Monat zu; der Arbeitgeberzuschuss zur PKV liegt 2026 bei höchstens 613,22 €.
  • Den Ø-Zusatzbeitrag 2027 gibt das Gesundheitsministerium bis 01.11.2026 bekannt; alle Beiträge 2027 sind bis dahin Prognosen mit 2,9 %.

Die wichtigsten Fristen der Krankenversicherung bei einem Statuswechsel sind drei Monate für die Befreiung von der Versicherungspflicht (§ 8 Abs. 2 SGB V) und für die rückwirkende Kündigung der PKV (§ 205 Abs. 2 VVG), zwei Wochen für den Befreiungsbescheid bei der Arbeitsagentur und zwei Wochen für den Austritt aus der GKV nach Hinweis der Kasse (§ 188 Abs. 4 SGB V). Die Versicherungspflichtgrenze beträgt 2026 77.400 €, die Arbeitsagentur übernimmt höchstens 27,13 € und 5,58 € pro Tag (Datenstand 10.10.2026).

Krankenversicherung Fristen: die Matrix nach Ereignis

Jede Zeile nennt das Ereignis, die Folge, die Frist und die Rechtsgrundlage. Die Spalte „Rechenregel“ zeigt, wie unser Fristenrechner das Datum bestimmt.

Fristen-Matrix Statuswechsel; Quellen: SGB V, SGB III, SGB IV, SGB X, VVG (gesetze-im-internet.de, abgerufen 10.10.2026), BA-Merkblatt SV 1 (01.2026), GKV-Spitzenverband (20.03.2019), Versicherer-Bedingungen (HUK-COBURG, Barmenia, Allianz). Stand 10.10.2026.
EreignisWas passiertFristRechtsgrundlageRechenregel
Gehalt sinkt unter die Grenze, TeilzeitPflicht ab dem Tag der Änderung (außer Minderung bis etwa 3 Monate)Befreiung (nur Nr. 2, 2a, 3): 3 Monate§ 6 Abs. 1 Nr. 1, § 8 Abs. 2 SGB VBeginn + 3 Monate − 1 Tag; Wochenende → nächster Werktag
Pflicht tritt ein, PKV soll endenrückwirkende Kündigung inkl. Anwartschaft3 Monate; Nachweis 2 Monate nach Aufforderung§ 205 Abs. 2 VVGEintritt + 3 Monate − 1 Tag
Grenze steigt zum 01.01., Gehalt nichtPflicht ab 01.01.Befreiung nach Abs. 1 Nr. 1: 3 Monate§ 8 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 SGB V01.01. → 31.03.
Arbeitslosengeld IPflicht ab Leistungsbeginn; Befreiung nach 5 Jahren ohne GKVBescheid an die Arbeitsagentur: 2 Wochen; Antrag: 3 Monate§ 5 Abs. 1 Nr. 2, § 8 Abs. 1 Nr. 1a SGB V; BA SV 1Leistungsbeginn + 13 Tage
Sperrzeit, UrlaubsabgeltungBeitragsübernahme durch die Arbeitsagentur erst ab dem 2. Monat–§ 232a Abs. 1 Satz 3 SGB V; BA SV 1 Nr. 2.3Info
Arbeitslos ab 55versicherungsfrei nach 5 Jahren ohne GKV und Hälfte-Regel– (kein Antrag)§ 6 Abs. 3a SGB V; BA SV 1 Nr. 2.2Info
Grundsicherungsgeldzuletzt privat → bleibt privat; Rückkehr aus dem Basistarif3 Monate nach Ende der Hilfebedürftigkeit (wenn binnen 2 Jahren)§ 5 Abs. 5a SGB V, § 26 SGB II, § 204 Abs. 2 VVGEnde + 3 Monate
Elternzeit mit Teilzeit unter der GrenzePflicht; Befreiung nur für die Elternzeit3 Monate ab Beginn der Teilzeit-Pflicht§ 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB Vwie oben
Unbezahlter Urlaub, Sabbatical1 Monat gilt die Beschäftigung fort, danach kein Arbeitgeberzuschuss1 Monat§ 7 Abs. 3, Abs. 1a SGB IVBeginn + 1 Monat
GKV-Pflicht endet (z. B. neuer Job über der Grenze)automatisch freiwillig weiter, außer Austritt2 Wochen nach Hinweis der Kasse§ 188 Abs. 4 SGB VInfo
Anwartschaftsgrund entfälltPKV lebt ohne Gesundheitsprüfung wieder aufmeist 2 MonateVersicherer-BedingungenWegfall + 2 Monate
Ende der Pflicht, Beitritt zur freiwilligen GKVbei Vorversicherung 24 Monate in 5 Jahren oder 12 Monate am Stück3 Monate§ 9 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 SGB VInfo

Wie viel Zeit dir bleibt: die wichtigsten Fristen

Ungefähre Zahl der Tage ab dem Stichtag (Monatsfristen gerundet)

Befreiungsbescheid bei der Arbeitsagentur vorlegen14 TageAustritt aus der GKV nach Hinweis der Kasse14 TageUnbezahlter Urlaub: Beschäftigung gilt fort30 TageWegfall des Anwartschaftsgrunds anzeigen (typisch)60 TageBefreiung beantragen (§ 8 SGB V)90 TagePKV rückwirkend kündigen (§ 205 VVG)90 Tage

BA-Merkblatt SV 1 (01.2026); § 188 Abs. 4 SGB V; § 7 Abs. 3 SGB IV; Versicherer-Bedingungen (HUK-COBURG, Barmenia, Allianz); § 8 Abs. 2 SGB V; § 205 Abs. 2 VVG. Monate als 30 Tage dargestellt.

So werden die Fristen gerechnet

Für Fristen im Sozialrecht verweist § 26 SGB X auf das Bürgerliche Gesetzbuch. Ob der erste Tag mitzählt, wird bei „nach Beginn“ unterschiedlich gehandhabt. Unser Rechner nimmt die vorsichtige Lesart: Beginn plus drei Monate minus einen Tag. Fehlt der Tag im Zielmonat, gilt dessen Monatsende (§ 188 Abs. 3 BGB). Fällt das Ende auf Samstag oder Sonntag, gilt der nächste Werktag (§ 26 Abs. 3 SGB X). Feiertage sind nicht berücksichtigt.

Kontrollrechnungen, eigene Berechnung nach § 26 SGB X und §§ 187, 188 BGB, ohne Feiertage; Stand 10.10.2026.
StichtagFristRechnerisches EndeSpätestens
So, 01.11.2026 – Teilzeit unter der Grenze3 MonateSo, 31.01.2027Mo, 01.02.2027
Di, 01.12.2026 – Arbeitslosengeld2 Wochen (Arbeitsagentur)Mo, 14.12.2026Mo, 14.12.2026
Di, 01.12.2026 – Arbeitslosengeld3 Monate (Befreiung)So, 28.02.2027Mo, 01.03.2027
Fr, 01.01.2027 – Grenze steigt3 MonateMi, 31.03.2027Mi, 31.03.2027
Mo, 30.11.2026 – Februar ohne 30.3 MonateSo, 28.02.2027Mo, 01.03.2027
Sa, 28.11.20263 MonateSa, 27.02.2027Mo, 01.03.2027

Grenzen und Rechengrößen 2026/2027

Rechengrößen für Statuswechsel; 2026 amtlich, 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 (Bundesrat ausstehend) bzw. Prognose mit Ø-Zusatzbeitrag 2,9 %; Bestandsgrenze nach § 6 Abs. 8 SGB V n. F. (BGBl. 2026 I Nr. 228). Stand 10.10.2026.
Größe20262027Status 2027
Versicherungspflichtgrenze (JAEG) allgemein77.400 € / 6.450 €84.150 € / 7.012,50 €Entwurf
Bestandsgrenze für am 31.12.2026 Privatversicherte–80.550 € / 6.712,50 €Entwurf
Besondere JAEG (Altfälle vor 2003)69.750 €72.900 €Entwurf
Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung69.750 € / 5.812,50 €76.500 € / 6.375 €Entwurf
Beitragsbemessungsgrenze Pflege (Monat)5.812,50 €6.075 € (PNOG-Entwurf 6.375 €)Entwurf
Bezugsgröße (Monat / Jahr)3.955 € / 47.460 €4.130 € / 49.560 €Entwurf
Allgemeiner Beitragssatz / Ø-Zusatzbeitrag14,6 % / 2,9 %14,6 % / offenBekanntgabe bis 01.11.2026
Pflege-Beitragssatz (kinderlos)3,6 % (4,2 %)3,6 % (PNOG-Entwurf 4,5 %)Entwurf
Arbeitgeberzuschuss PKV höchstens613,22 €667,16 € bzw. 672,56 €Prognose
Basistarif Höchstbeitrag1.017,18 € (BA: 1.017,19 €)rund 1.115,63 €Prognose
Standardtarif Höchstbeitrag848,62 €––

Der Arbeitgeberzuschuss 2026 setzt sich aus 8,75 % (Kranken-) und 1,8 % (Pflegeversicherung) des Bruttos bis 5.812,50 € zusammen: 508,59 € + 104,63 €, höchstens die Hälfte deines Beitrags (§ 257 SGB V, § 61 SGB XI; eigene Berechnung). Wie er in Teilzeit ausfällt, zeigt PKV Teilzeit: Arbeitgeberzuschuss.

Arbeitslosengeld I: Höchstbeiträge der Arbeitsagentur

§ 174 Abs. 2 SGB III, § 232a Abs. 1 Nr. 1 SGB V; 2026 laut BA-Merkblatt SV 1 (01.2026), Monatswerte mit 30 Tagen (§ 154 SGB III) eigene Berechnung; 2027 Prognose mit 72.900 € (§ 6 Abs. 7, Entwurf) und Ø-Zusatzbeitrag 2,9 %, Alternative bei Anknüpfung an 76.500 €.
Wert20262027 (Prognose)2027 (Alternative)
Deckel Bemessung pro Tag (80 % von 1/360)155,00 €162,00 €170,00 €
Krankenversicherung pro Tag (17,5 %)27,13 €28,35 €29,75 €
Pflegeversicherung pro Tag (3,6 %)5,58 €5,83 €6,12 €
Krankenversicherung im 30-Tage-Monat813,90 €850,50 €892,50 €
Pflegeversicherung im 30-Tage-Monat167,40 €174,90 €183,60 €
Summe im 30-Tage-Monat981,30 €1.025,40 €1.076,10 €

Fiktive Bemessung nach § 152 SGB III (2026, eigene Berechnung): Qualifikationsgruppe 1 664,50 € + 136,80 €, Gruppe 2 553,80 € + 114,00 €, Gruppe 3 443,10 € + 91,20 €, Gruppe 4 332,10 € + 68,40 € im Monat (Kranken- + Pflegeversicherung). Erläuterungen und Rechenbeispiele: PKV und Arbeitslosengeld I; deinen Wert rechnet der ALG-I-Zuschuss-Rechner.

Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld): Zuschuss nach § 26 SGB II

BA-Merkblatt „Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen (§ 26 SGB II)“, Stand Juli 2026; 2027 eigene Prognose (Bemessungsgrenze 6.375 € bzw. Pflege 6.075 €/6.375 €, Ø-Zusatzbeitrag 2,9 %).
Wert20262027 (Prognose)
Zuschuss Krankenversicherung höchstens (halber Basistarif)508,59 €rund 557,81 €
Zuschuss Pflegeversicherung höchstens104,63 €109,35 € bzw. 114,75 €
Rückkehr aus dem Basistarifohne Gesundheitsprüfung, wenn die Hilfebedürftigkeit binnen 2 Jahren endet; Antrag binnen 3 Monaten (§ 204 Abs. 2 VVG)
Name der LeistungGrundsicherungsgeld seit 01.07.2026 (BGBl. 2026 I Nr. 107, Art. 12); Behörden dürfen bis 31.12.2026 auch „Bürgergeld“ sagen (§ 65a Abs. 4 SGB II)

Verbreitete Zahlenfehler – richtiggestellt

Verbreitete Angaben im Markt (ohne Anbieterbezug) und richtige Werte; Belege: BA-Merkblatt SV 1 (01.2026), BA-Merkblatt § 26 SGB II (07/2026), § 8 SGB V, GKV-Spitzenverband (20.03.2019), § 10 Abs. 1 SGB V. Stand 10.10.2026.
Verbreitete AngabeRichtig ist
ALG-I-Zuschuss zur PKV 2026: 848,62 €848,62 € ist der Höchstbeitrag im Standardtarif; die Arbeitsagentur übernimmt höchstens 813,90 € + 167,40 € im 30-Tage-Monat
ALG-I-Zuschuss: 813,75 €ungerundet (27,125 € × 30); gezahlt werden 27,13 € pro Tag → 813,90 €
„Bürgergeld-Zuschuss“seit 01.07.2026 Grundsicherungsgeld; Höchstwerte 2026 unverändert 508,59 € + 104,63 €
Gehalt sinkt → Befreiung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1Nummer 1 gilt nur bei Anhebung der Grenze, nicht bei sinkendem Gehalt
Versicherungsfreiheit endet erst zum Jahresendebeim Unterschreiten sofort; das Jahresende gilt nur beim Überschreiten
In der Elternzeit über den GKV-Partner familienversichertausgeschlossen, wenn zuletzt nicht gesetzlich versichert (§ 10 Abs. 1 Satz 7 SGB V)
Befreiung nach Jobverlust binnen 2 Wochen beantragenAntragsfrist 3 Monate; die 2 Wochen betreffen die Vorlage bei der Arbeitsagentur
Anwartschaft ab 1 €versichererspezifisch (z. B. Ruhen bei der Debeka 1 € je Person, Sonderkonditionen bei Heilfürsorge), kein allgemeiner Preis; kleine Anwartschaft z. B. 5 % (DKV, HUK-COBURG), große tarifabhängig

Datenstand und Änderungslog

  • 10.10.2026: Erstveröffentlichung. Gesetzestexte im Wortlaut abgerufen; BA-Merkblätter SV 1 (01.2026) und § 26 SGB II (Juli 2026); Rechengrößen 2027 laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026.
  • Ausstehend: Bekanntgabe des Ø-Zusatzbeitrags 2027 (bis 01.11.2026) – betrifft BA-Tagessätze, Basistarif, Jobcenter- und Arbeitgeberzuschuss 2027.
  • Ausstehend: Zustimmung des Bundesrats zu den Rechengrößen 2027 und die Merkblätter der Arbeitsagentur für 2027.
  • Offen: ob sich der BA-Deckel 2027 an der Grenze nach § 6 Abs. 7 (162 €) oder an der erhöhten Bemessungsgrenze (170 €) orientiert.

Wir aktualisieren diese Tabellen nach jeder Entscheidung. Was die Zahlen für deinen Fall bedeuten, zeigt der kostenlose Statuswechsel-Check; alle Befreiungsgründe erklärt der Ratgeber Befreiung nach § 8 SGB V.

Häufige Fragen

Welche Fristen gelten bei einem Statuswechsel in der Krankenversicherung?

Für die Befreiung von der Versicherungspflicht drei Monate ab Beginn der Pflicht (§ 8 Abs. 2 SGB V), ebenso für die rückwirkende Kündigung der PKV (§ 205 Abs. 2 VVG). Beim Arbeitslosengeld will die Arbeitsagentur den Befreiungsbescheid binnen zwei Wochen ab Leistungsbeginn. Endet eine GKV-Pflicht, hast du zwei Wochen nach dem Hinweis der Kasse, um auszutreten (§ 188 Abs. 4 SGB V).

Wie lange habe ich Zeit, die PKV nach Eintritt der Versicherungspflicht zu kündigen?

Drei Monate nach Eintritt der Versicherungspflicht, rückwirkend zu deren Beginn (§ 205 Abs. 2 VVG). Den Nachweis musst du innerhalb von zwei Monaten erbringen, nachdem der Versicherer dich in Textform dazu aufgefordert hat. Danach kannst du nur zum Ende des Monats kündigen, in dem du die Pflicht nachweist.

Wie hoch ist der Zuschuss der Arbeitsagentur zur PKV 2026?

Höchstens 27,13 € pro Tag für die Kranken- und 5,58 € für die Pflegeversicherung (BA-Merkblatt SV 1, 01.2026). Das sind 813,90 € und 167,40 € im 30-Tage-Monat, zusammen 981,30 €. Die oft genannten 848,62 € sind der Höchstbeitrag im Standardtarif.

Wie hoch ist die Versicherungspflichtgrenze 2027?

Laut Kabinettsbeschluss vom 07.10.2026 84.150 € im Jahr. Für Angestellte, die am 31.12.2026 wegen der Grenze versicherungsfrei und privat versichert sind, gilt die Bestandsgrenze von 80.550 € (§ 6 Abs. 8 SGB V n. F.). Der Bundesrat muss noch zustimmen.

Was zahlt das Jobcenter 2026 zur privaten Krankenversicherung?

Höchstens den halbierten Basistarif-Beitrag: 2026 508,59 € für die Kranken- und 104,63 € für die Pflegeversicherung im Monat (BA-Merkblatt zu § 26 SGB II, Stand Juli 2026). Liegt dein Beitrag darüber, trägst du die Differenz selbst.

Quellen

  1. § 8 SGB V – Befreiung von der Versicherungspflicht – abgerufen 10.10.2026
  2. § 205 VVG – Kündigung des Versicherungsnehmers – abgerufen 10.10.2026
  3. § 188 SGB V – Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft – abgerufen 10.10.2026
  4. § 26 SGB X – Fristen und Termine – abgerufen 10.10.2026
  5. Bundesagentur für Arbeit: Merkblatt SV 1 (01.2026) – Stand 01.2026
  6. Bundesagentur für Arbeit: Merkblatt Zuschuss zu den Versicherungsbeiträgen (§ 26 SGB II) – Stand Juli 2026
  7. § 232a SGB V – Beitragspflichtige Einnahmen der Bezieher von Arbeitslosengeld – abgerufen 10.10.2026
  8. § 174 SGB III – Übernahme von Beiträgen bei Befreiung – abgerufen 10.10.2026
  9. BGBl. 2026 I Nr. 228 – GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz – verkündet 29.07.2026
  10. BGBl. 2026 I Nr. 107 – 13. Gesetz zur Änderung des SGB II (Grundsicherungsgeld) – verkündet 22.04.2026, in Kraft 01.07.2026
  11. GKV-Spitzenverband: Grundsätzliche Hinweise zur Versicherungsfreiheit bei Überschreiten der JAEG – 20.03.2019
Redaktion KV-Statuswechsel.de

Unsere Beiträge stützen sich auf Gesetze, Angaben von Behörden und Verbänden sowie veröffentlichte Unterlagen der Versicherer – jeweils mit Stand. So arbeiten wir.

Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen zu der privaten Krankenversicherung bei Statuswechsel (Teilzeit, Arbeitslosigkeit, Elternzeit, Auszeit, Anwartschaft) (Stand: 12. Oktober 2026). Er ersetzt keine individuelle Beratung. Welche Lösung zu dir passt, hängt von deiner persönlichen Situation ab, z. B. Alter, Gesundheit, Einkommen und Familie. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit und Aktualität; Gesetze und Tarife ändern sich. Ein kostenloses Informations- und Rechnerportal – keine Krankenkasse, keine Arbeitsagentur, kein Jobcenter; über Versicherungspflicht, Befreiung und Zuschüsse entscheiden allein diese Stellen. Herausgeber: KV-Statuswechsel.de. KV-Statuswechsel.de ist kein Versicherungsmakler und bietet keine Versicherungs-, Rechts- oder Steuerberatung an; eine individuelle Beratung erfolgt ausschließlich durch spezialisierte Kooperationspartner mit Erlaubnis nach § 34d GewO.

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